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Regelwerk

Leitfaden für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents

Vom 19. Januar 2015
(BGBl. II Nr. 3 vom 03.02.2015 S. 69)



Archiv 2007, 2010

Siehe FN *

Resolution des Ministerrates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) zum Leitfaden für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents am 1. Januar 2002

beschlossen auf der Tagung des Ministerrates der CEMT am 29./30. Mai 2001 geändert auf der Tagung des Ministerrates der CEMT am 24./25. Mai 2005 durch die ITF-Gruppe für den Straßentransport mit Wirkung vom 1. Januar 2014 angepasst

Achtung:

- Alle im vorliegenden Dokument enthaltenen Muster von Nachweisblättern setzen die in früheren Leitfäden enthaltenen Muster außer Kraft und ersetzen sie mit Wirkung vom 1. Januar 2014.

- Das im Anhang dargestellte System der "EURO III sicheren" Fahrzeuge sowie die dort abgedruckten Muster für Nachweise für "EURO III sichere", "EURO IV sichere" und "EURO V sichere" Kraftfahrzeuge, "supergrüne und sichere" Fahrzeuge und "grüne" Fahrzeuge dienen ausschließlich Informationszwecken.

Vorwort

Seit ihrer Gründung im Jahre 1953 ist die Europäische Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) ständig bemüht, internationale Landtransporte zu erleichtern und die entsprechenden Märkte miteinander zu verknüpfen.

Das am 1. Januar 1974 eingeführte Multilaterale Kontingent wurde vom Ministerrat als praktischer Schritt in Richtung der allmählichen Liberalisierung des Straßengüterverkehrs gesehen, der nur in gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen sowohl zwischen Transportunternehmern aus verschiedenen Staaten als auch zwischen den Verkehrsträgern möglich war.

Durch die Einführung von Grenzwerten für Lärm- und Abgasemissionen für das "grüne" Kraftfahrzeug sowie von noch strengeren Grenzwerten und Sicherheitsbestimmungen für das "supergrüne und sichere" Kraftfahrzeug und nachfolgend für das "EURO III sichere", "EURO IV sichere", "EURO V sichere" sowie erst kürzlich für das "EURO VI sichere" Kraftfahrzeug fördert das Multilaterale Kontingent auch den Einsatz umweltfreundlicher und sicherer Fahrzeuge und trägt somit zur Gewährleistung nachhaltiger Mobilität bei.

Der multilaterale Charakter der Genehmigungen dient zudem der Rationalisierung der Fahrzeugeinsätze durch Reduzierung der Anzahl von Leerfahrten.

Mit der Erklärung des CEMT-Ministerrates auf seiner Tagung am 17. und 18. Mai 2006 erfolgte die Umwandlung der CEMT in das Weltverkehrsforum (ITF).

Jedoch besteht das Multilaterale Kontingentsystem als Multilaterales CEMT-Genehmigungskontingent weiter, das den in Kapitel 1, Begriffsbestimmungen, aufgeführten Mitgliedstaaten der CEMT vorbehalten ist.

Der folgende Leitfaden für Transportunternehmer mit CEMT-Genehmigungen und das Kontingent verwaltende Amtsträger enthält eine kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Genehmigungen sowie der Bedingungen und des Umfangs ihrer Verwendung.

1. Begriffsbestimmungen

Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

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