umwelt-online: BBT-Kat-OWI - Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs - Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten 5/6

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110 Achslast und Gesamtgewicht - § 34 StVZO

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TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
334100 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

0 30,00
334600 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 80,00
334601 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 110,00
334602 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 140,00
334603 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war

Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 190,00
334604 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 285,00
Seite 276/0
334605 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734000

B - 1 380,00
334606 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 120,00
334607 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 165,00
334608 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 210,00
334609 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 285,00
334610 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 427,50
Seite 277/0
334611 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734001

B - 1 570,00
334612 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 120,00
334613 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 165,00
334614 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 210,00
334615 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 285,00
334616 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 427,50

Seite 278/0

334617 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 .... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734002

B - 1 570,00
334118 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

0 30,00
334618 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 80,00
334619 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 110,00
334620 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 140,00
334621 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 190,00
Seite 279/0
334622 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 285,00
334623 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734003

B - 1 380,00
334624 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 120,00
334625 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 165,00
334626 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 210,00
334627 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 285,00
Seite 280/0
334628 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 427,50
334629 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734004

B - 1 570,00
334630 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 120,00
334631 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 165,00
334632 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 210,00
334633 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 285,00
Seite 280/1
334634 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 427,50
334635 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734005

B - 1 570,00
334136 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

0 30,00
334636 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 80,00
334637 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 110,00
334638 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 140,00
Seite 281/2
334639 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 190,00
334640 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 285,00
334641 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734010

B - 1 380,00
334642 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 120,00
334643 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 165,00
334644 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 210,00

Seite 281/0

334645 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 285,00
334646 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 427,50
334647 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734011

B - 1 570,00
334148 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

0 30,00
334648 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 80,00
334649 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 110,00
Seite 282/0
334650 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 140,00
334651 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 190,00
334652 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 285,00
334653 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734012

B - 1 380,00
334654 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war

Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 120,00
334655 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 165,00
Seite 283/0
334656 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 210,00
334657 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 285,00
334658 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 427,50
334659 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734013

B - 1 570,00
334160 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

0 10,00
334161 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

0 30,00
Seite 283/0
334162 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

0 35,00
334660 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

B - 1 95,00
334661 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

B - 1 140,00
334662 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734020

B - 1 235,00
334666 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734021

B - 1 142,50
334667 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734021

B - 1 210,00
Seite 285/0
334668 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734021

B - 1 352,50
334672 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734022

B - 1 142,50
334673 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734022

B - 1 210,00
334674 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734022

B - 1 352,50
334178 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

0 10,00
334179 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

0 30,00
Seite 285/1
334180 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 Festgestellte, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

0 35,00
334678 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

B - 1 95,00
334679 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

B - 1 140,00
334680 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 734023

B - 1 235,00
334684 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734024

B - 1 142,50
334685 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734024

B - 1 210,00
334686 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734024

B - 1 352,50
Seite 285/2
334690 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734025

B - 1 142,50
334691 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734025

B - 1 210,00
334692 Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734025

B - 1 352,50
334196 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

0 10,00
334197 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

0 30,00

Seite 286/0

334198 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

0 35,00
334696 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 . ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

B - 1 95,00
334697 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

B - 1 140,00
334698 Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734030

B - 1 235,00
334702 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734031

B - 1 142,50
334703 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734031

B - 1 210,00
Seite 287/0
334704 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734031

B - 1 352,50
334208 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

0 10,00
334209 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

0 30,00
334210 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

0 35,00
334708 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

B - 1 95,00
334709 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

B - 1 140,00

Seite 288/0

334710 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 734032

B - 1 235,00
334714 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734033

B - 1 142,50
334715 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734033

B - 1 210,00
334716 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734033

B - 1 352,50
334220 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

0 30,00
334720 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 80,00

Seite 289/0

334721 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 110,00
334722 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: v ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 140,00
334723 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 190,00
334724 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 285,00
334725 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734040

B - 1 380,00
334726 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 120,00
Seite 290/0
334727 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 165,00
334728 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 210,00
334729 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 285,00
334730 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 427,50
334731 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734041

B - 1 570,00
334232 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

0 30,00
Seite 291/0
334732 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 80,00
334733 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 110,00
334734 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 140,00
334735 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 190,00
334736 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 285,00
334737 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734042

B - 1 380,00
Seite 292/0
334738 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 120,00
334739 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 165,00
334740 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 210,00
334741 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast:. 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 285,00
334742 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 427,50
334743 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734043

B - 1 570,00
Seite 293/0
334244 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

0 10,00
334245 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

0 30,00
334246 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

0 35,00
334744 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

B - 1 95,00
334745 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

B - 1 140,00
334746 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734050

B - 1 235,00

Seite 293/1

334750 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734051

B - 1 142,50
334751 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734051

B - 1 210,00
334752 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734051

B - 1 352,50
334256 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

0 10,00
334257 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

0 30,00
334258 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41 § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

0 35,00

Seite 293/2

334756 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

B - 1 95,00
334757 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

B - 1 140,00
334758 Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 734052

B - 1 235,00
334762 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734053

B - 1 142,50
334763 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734053

B - 1 210,00
334764 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734053

B - 1 352,50
Seite 294/0
334268 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat;
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

0 30,00
334768 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 140,00
334769 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 235,00
334770 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 285,00
334771 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 380,00
334772 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 425,00
Seite 295/0
334773 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734060

B - 1 425,00
334774 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 210,00
334775 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 352,50
334776 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 427,50
334777 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 570,00
334778 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 637,50
Seite 295/1
334779 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734061

B - 1 637,50
334780 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 210,00
334781 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 352,50
334782 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 427,50
334783 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 570,00
334784 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 637,50
Seite 295/2
334785 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734062

B - 1 637,50
334286 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat;
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

0 30,00
334786 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 140,00
334787 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 235,00
334788 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 285,00
334789 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 380,00

Seite 296/0

334790 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 425,00
334791 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten. war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 734063

B - 1 425,00
334792 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 210,00
334793 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 352,50
334794 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 427,50
334795 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 570,00
Seite 297/0
334796 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 637,50
334797 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734064

B - 1 637,50
334798 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 210,00
334799 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast:"" ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 352,50
334800 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 427,50
334801 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 570,00
Seite 298/0
334802 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 637,50
334803 Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast:"" ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 734065

B - 1 637,50
334304 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat;
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

0 30,00
334804 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 140,00
334805 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 235,00
334806 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 285,00
Seite 299/0
334807 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 380,00
334808 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 425,00
334809 Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734070

B - 1 425,00
334810 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 210,00
334811 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 352,50
334812 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 427,50
Seite 300/0
334813 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 570,00
334814 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 637,50
334815 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734071

B - 1 637,50
334816 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat;
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

0 30,00
334816 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 140,00
334817 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 235,00
Seite 301/0
334818 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 285,00
334819 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 380,00
334820 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 425,00
334821 Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 734072

B - 1 425,00
334822 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 210,00
334823 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 352,50
Seite 302/0
334824 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 427,50
334825 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 570,00
334826 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 637,50
334827 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 734073

B - 1 637,50
334328 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat; (Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

0 30,00
334828 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 140,00
Seite 303/0
334829 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 235,00
334830 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 285,00
334831 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 380,00
334832 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 425,00
334833 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080

B - 1 425,00
334834 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 210,00
Seite 304/0
334835 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 352,50
334836 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 427,50
334837 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 570,00
334838 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41 § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 637,50
334839 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734081

B - 1 637,50
334340 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat;
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

0 30,00
Seite 304/1
334840 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 140,00
334841 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 235,00
334842 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 285,00
334843 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 380,00
334844 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 425,00
334845 Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734082

B - 1 425,00
Seite 304/2
334846 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = .... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 210,00
334847 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 352,50
334848 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 427,50
334849 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 570,00
334850 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 637,50
334851 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Achslast: 45 .. 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 734083

B - 1 637,50

111 Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von KOM - § 34a StVZO

Seite 305/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
334852 Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze ausgewiesen haben.

§ 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 201 BKat

B - 1 60,00
334858 Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Gepäck als die im Fahrzeug angeschriebenen Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen haben.

§ 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 201 BKat

B - 1 60,00

112 Sitze, Sicherheitsgur., Rückhaltesy./-einrichtungen - § 35a StVZO

Seite 306/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
335000 Sie führten das Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebenen/betriebsbereiten 1 Sicherheitsgurte/Rückhaltesysteme 1.

§ 35a Abs. 5, 7, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; --- BKat

0 20,00
335130 Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war.

§ 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203b BKat

0 35,00
335136 Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem/RollstuhlnutzerRückhaltesystem 1 ausgerüstet war.

§ 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203d BKat

0 30,00
335142 Sie stellten als Fahrer nicht sicher, dass das Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem 1 in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde.

§ 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203e BKat

0 30,00
335100 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war.

§ 35a Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.1 BKat

0 25,00
335106 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war.

§ 35a Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.2 BKat

0 5,00
335012 Sie beförderten auf dem Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden war.

§ 35a Abs. 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; --- BKat

0 5,00
335109 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war.

§ 35a Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.3 BKat

0 25,00

113 Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge - § 35b StVZO

Seite 307/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
335018 Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld.

§ 35b Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00

114 Feuerlöscher in Kraftomnibussen - § 35g StVZO

Seite 308/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
335112 Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb.

§ 35g Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 204 BKat

0 15,00
335024 Sie unterließen es als Halter, den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Feuerlöscher fristgerecht prüfen zu lassen. Die Gültigkeitsdauer 50 der letzten Prüfung war abgelaufen.

§ 35g Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

115 Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen - § 35h StVZO

Seite 309/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
335118 Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.

§ 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.1 BKat

0 15,00
335124 Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.

§ 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.2 BKat

0 5,00

116 Bereifung und Lauffläche - § 36 StVZO

Seite 310/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
336000 Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.

§ 36 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00
336006 Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

§ 36 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
336500 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren.

§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 50,00
336100 Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 210 BKat

0 25,00
336606 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat

B - 1 60,00
336607 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 75,00
336608 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 90,00
336612 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 90,00
336613 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 112,50
Seite 310/1
336614 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
Seite 310/2
- Nicht bedruckt -
Seite 311/0
336618 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 75,00
336619 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 90,00
336620 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 110,00
336624 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 112,50
336625 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
336626 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.

§ 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
336106 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war.

§ 36 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 208 BKat

0 15,00

117 Radabdeckungen, Ersatzräder - § 36a StVZO

Seite 312/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
336012 Sie führten das Fahrzeug ohne/mit unzureichender 1 Radabdeckung. § 36a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat 0 5,00

118 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten - § 37 StVZO

Seite 313/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
337000 Sie benutzen vorschriftswidrig eine Einrichtung zur Erhöhung der Greifwirkung der Räder.

§ 37 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
337006 Sie benutzten unvorschriftsmäßige Schneeketten.

§ 37 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

119 Lenkeinrichtung - § 38 StVZO

Seite 314/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
338000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Mängel an der Lenkeinrichtung vorhanden waren.

§ 38 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00
338600 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat

B - 1 180,00
338601 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 220,00
338602 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 265,00
338603 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 270,00
338604 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
338605 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
338606 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 270,00
Seite 314/1
338607 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 330,00
338608 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 397,50
338609 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 405,00
338610 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
338611 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
338612 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat

B - 1 90,00
338613 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 110,00
Seite 314/2
338614 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
338615 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 135,00
338616 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
338617 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00

120 Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung v. Kfz. - § 38a StVZO

Seite 315/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
338006 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden waren.

§ 38a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

121 Scheiben und Scheibenwischer - § 40 StVZO

Seite 316/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
340000 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Scheibenwischer mangelhaft waren/fehlten 1.

§ 40 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00

122 Bremsen und Unterlegkeile - § 41 StVZO

Seite 317/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
341000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Sie gegen eine Vorschrift über Bremsen verstießen.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
341006 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die vorgeschriebenen Unterlegkeile nicht vorhanden waren.

§ 41 Abs. 14, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00
341600 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat

B - 1 180,00
341601 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 220,00
341602 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 265,00
341603 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 270,00
341604 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
341605 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
341606 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 270,00
Seite 318/0
341607 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 330,00
341608 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 397,50
341609 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 405,00
341610 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
341611 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
341612 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat

B - 1 90,00
341613 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 110,00
Seite 318/1
341614 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
341615 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 135,00
341616 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
341617 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00

123 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht - § 42 StVZO

Seite 318/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
342100 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

0 30,00
342600 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 80,00
342601 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 110,00
342602 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 140,00
342603 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 190,00
342604 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 285,00
342605 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742300

B - 1 380,00
Seite 319/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
342606 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 120,00
342607 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 165,00
342608 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 210,00
342609 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 285,00
342610 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 427,50
342611 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742301

B - 1 570,00
Seite 320/0
342112 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

0 30,00
342612 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 80,00
342613 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 110,00
342614 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 140,00
342615 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 190,00
342616 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 285,00
Seite 321/0
342617 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B - 1 380,00
342618 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 120,00
342619 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 165,00
342620 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 210,00
342621 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 285,00
342622 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 427,50
Seite 322/0
342623 Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30 Prozent) = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742311

B - 1 570,00
342124 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

0 10,00
342125 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

0 30,00
342126 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

0 35,00
342624 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

B - 1 95,00
342625 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

B - 1 140,00
342626 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742320

B - 1 235,00
Seite 323/0
342630 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742321

B - 1 142,50
342631 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742321

B - 1 210,00
342632 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742321

B - 1 352,50
342136 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

0 30,00
342636 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 140,00
342637 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 235,00
Seite 324/0
342638 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 285,00
342639 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 380,00
342640 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 425,00
342641 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B - 1 425,00
342642 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 210,00
342643 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 352,50
Seite 325/0
342644 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 427,50
342645 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 570,00
342646 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 637,50
342647 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 742331

B - 1 637,50
342148 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

0 30,00
342648 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 140,00
Seite 326/0
342649 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 235,00
342650 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 285,00
342651 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 380,00
342652 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 425,00
342653 Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742340

B - 1 425,00
342654 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr

als 5) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 210,00
Seite 327/0
342655 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 352,50
342656 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 427,50
342657 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 570,00
342658 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 637,50
342659 Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 742341

B - 1 637,50
342160 Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit.

§ 42 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 215 BKat

0 25,00

124 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen - § 43 StVZO

Seite 328/0
343000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
343006 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 35,00
343012 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach.

§ 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
343018 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach.

§ 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 35,00
343600 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat

B - 1 180,00
343601 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 220,00
343602 Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 265,00
343603 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 270,00
343604 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
Seite 329/0
343605 Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
343606 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 270,00
343607 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 330,00
343608 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 397,50
343609 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 405,00
343610 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
Seite 329/1
343611 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
343618 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat

B - 1 90,00
343619 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 110,00
343620 Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
343621 Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 135,00
343622 Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
343623 Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.

§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
343100 Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Abschleppstange oder das Abschleppseil ausreichend kenntlich zu machen.

§ 43 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 216 BKat

0 5,00
Seite 329/2
- Nicht bedruckt -

125 Stützlast - § 44 Abs. 3 StVZO

Seite 330/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
344000 Sie führten das Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde.

§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00
344006 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde.

§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
344012 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde.

§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
344600 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde.

§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat

B - 1 60,00
344606 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.

§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat

B - 1 60,00

126 Ableitung von Abgasen - § 47c StVZO

Seite 331/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
347012 Sie führten das Fahrzeug, bei dem das Auspuffrohr über die seitliche/hintere 1 Begrenzung hinausragte.

§ 47c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00

127 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage - § 49 StVZO

Seite 332/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
349000 Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb.

§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00
349100 Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war.

§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 219 BKat

0 20,00
349101 Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, und belästigten dadurch Andere.

§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 219 BKat; § 19 OWiG

0 30,00
349106 Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen.

§ 49 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 220 BKat

0 10,00

128 Lichttechnische Einrichtungen - § 49a StVZO

Seite 333/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
349130 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 51.

§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 221.1 BKat

0 5,00
349136 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 51.

§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 221.2 BKat

0 20,00

129 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht - § 50 StVZO

Seite 334/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
350100 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

§ 50 Abs. 1, 2, 3, 5, 6, 6a, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.1 BKat

0 15,00

130 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler - § 51 StVZO

Seite 335/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
351100 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Begrenzungsleuchten.

§ 51 Abs. 1, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.2 BKat

0 15,00
351106 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über vordere Rückstrahler.

§ 51 Abs. 1, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.2 BKat

0 15,00

131 Seitliche Kenntlichmachung - § 51a StVZO

Seite 336/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
351112 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über die seitliche Kenntlichmachung.

§ 51a Abs. 1, 3, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.3 BKat

0 15,00

132 Umrissleuchten - § 51b StVZO

Seite 337/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
351118 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Umrissleuchten.

§ 51b Abs. 2, 5, 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.3 BKat

0 15,00

133 Parkleuchten, Park-Warntafeln - § 51c Abs. 3 und 5 StVZO

Seite 338/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
351000 Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Parkleuchten vorschriftsmäßig 52 angebracht waren.

§ 51c Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00
351006 Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Park-Warntafeln vorschriftsmäßig 52 angebracht waren.

§ 51c Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

134 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten - § 52 StVZO

Seite 339/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
352100 Sie führten das Fahrzeug, dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig 52 angebracht bzw. geschaltet waren.

§ 52 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat

0 15,00
352106 Sie führten das Fahrzeug, dessen Suchscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig 52 angebracht war.

§ 52 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat

0 15,00
352112 Sie führten den Berechtigungsschein zum Führen eines Arztschildes nicht mit bzw. händigten diesen auf Verlangen nicht aus.

§ 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222a BKat

0 10,00
352118 Sie führten das Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig 52  die Arbeitsscheinwerfer.

§ 52 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat

0 15,00

135 Rückfahrscheinwerfer - § 52a StVZO

Seite 340/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
352000 Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Rückfahrscheinwerfer.

§ 52a Abs. 1, 2, 3, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

136 Schlussleuchten Bremsleuchten, Rückstrahler - § 53 StVZO

Seite 341/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
353100 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.

§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.5 BKat

0 15,00

137 Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste - § 53a StVZO

Seite 342/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
353000 Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift 53 über Warnwesten.

§ 53a Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00
353106 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage.

§ 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.6 BKat

0 15,00

138 Ausrüstg. u. Kenntlichmachg.: Anbaugeräte/Hubladebühnen - § 53b StVZO

Seite 343/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
353112 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen.

§ 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.7 BKat

0 15,00

139 Nebelschlussleuchten - § 53d StVZO

Seite 344/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
353118 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Nebelschlussleuchten.

§ 53d Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.5 BKat

0 15,00

140 Fahrtrichtungsanzeiger - § 54 StVZO

Seite 345/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft 17 war.

§ 54, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

141 Einrichtungen für Schallzeichen (Kraftfahrzeuge) - § 55 StVZO

Seite 346/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft 17 war.

§ 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

142 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht - § 56 StVZO

Seite 346/1
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
356000 Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach 54.

§ 56 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00
Seite 346/2
- Nicht bedruckt -

143 Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte - § 57b StVZO

Seite 346/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
357006 Sie sorgten als Halter nicht für die Vorschriftsmäßigkeit des Einbauschildes.

§ 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

144 Ausrüstung mit Geschwindigkeitsbegrenzern - § 57c StVZO

Seite 347/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
357600 Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat

B - 1 100,00
357601 Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
357602 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
357603 Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat

B - 1 100,00
357604 Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
357605 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
357606 Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat

B - 1 100,00
357607 Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
Seite 348/0
357608 Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 150,00
357609 Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 150,00
357610 Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5 § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00
357611 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.

§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00
357612 Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 150,00
357613 Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00
357614 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.

§ 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00
Seite 349/0
357615 Sie führten als Halter den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV

B - 1 150,00
357616 Sie führten als Halter den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00
357617 Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.

§ 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV

B - 1 225,00

145 Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern - § 57d StVZO

Seite 350/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
357100 Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war noch nicht 1 Monat überschritten.

§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.1 BKat

0 25,00
357106 Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus.

§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 226 BKat

0 10,00
357618 Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten.

§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.2 BKat

0 40,00

145a Halteeinrichtungen für Beifahrer auf zweirädrigen Kfz - § 61 StVZO

Seite 351/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
361000 Sie beförderten einen Beifahrer auf dem Kraftrad, obwohl dieses nicht mit einem vorschriftsmäßigen Haltesystem ausgerüstet war.

§ 61 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 5,00

146 Einrichtungen für Schallzeichen (Andere Straßenfahrzeuge) - § 64a StVZO

Seite 352/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
364100 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.

§ 64a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 229 BKat

0 15,00

147 Bremsen - § 65 StVZO

Seite 353/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.

§ 65 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

148 Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern - § 67 StVZO

Seite 354/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
367100 Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften 65 entsprachen.

§ 67, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat

0 20,00

149 Ausnahmen - § 70 StVZO

Seite 355/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
370100 Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit.

§ 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 231 BKat

0 10,00
370106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.

§ 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 255 BKat

0 10,00

150 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen - § 71 StVZO

Seite 356/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
371100 Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.

§ 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 232 BKat

0 15,00
371600 Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.

§ 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat

B - 1 70,00
371606 Sie führten als Halter das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.

§ 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat

B - 1 70,00

151 0,5 Promille-Grenze und Berauschende Mittel - § 24a StVG

Seite 357/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
424600 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 500,00 1 M
424601 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l.
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1000,00 3 M
424602 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l.
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1500,00 3 M
424606 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56.,.. Promille.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 500,00 1 M
424607 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille.
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1000,00 3 M
424608 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille.
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1500,00 3 M
424612 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/I.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 500,00 1 M
424613 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/I.
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1000,00 3 M
Seite 358/0
424614 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/1.
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1500,00 3 M
424618 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 500,00 1 M
424619 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille.
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1000,00 3 M
424620 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille.
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1500,00 3 M
424648 Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57.

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 500,00 1 M
424649 Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57.
  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1000,00 3 M
424650 Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57.
  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

a - 2 1500,00 3 M


Seite 358/1


Grenzwerte (Verweisungen)
Berauschende Mittel Substanzen Grenzwerte im Blutserum
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (0,001 mg/l)
Heroin Morphin 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Morphin Morphin (freie Form) 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Cocain Cocain 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Cocain Benzoylecgonin 75 ng/ml (0,075 mg/l)
Amfetamin Amfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Metamfetamin Metamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l)

152 Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen - § 24c StVG

Seite 358/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
424654 Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

a - 1 250,00
424660 Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

a - 1 250,00
424666 Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

a - 1 250,00
424672 Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

a - 1 250,00

153 Ferienreiseverordnung

Seite 359/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
501000 Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der Autobahn.

§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
501600 Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes.

§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 239 BKat

0 60,00
501606 Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde.

§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 240 BKat

0 150,00
503006 Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere oder die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt.

§ 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

154 Pflichten des Beförderers - § 19 Abs. 2 GGVSEB

Seite 359/1
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
519500 Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben.

§ 19 Abs. 2 GGVSEB; Unter abschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 6o GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 51 RSEB

B - 1 800,00

155 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr - § 29 Abs. 1 GGVSEB

Seite 359/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
529500 Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände 1 durch geeignete Mittel 20, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.

§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unter abschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB

B - 1 500,00
529506 Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.

§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unter abschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB

B - 1 500,00
529512 Sie unterließen es als Fahrzeugführer, Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände 1 durch geeignete Mittel 20, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.

§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unter abschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB

B - 1 300,00
529518 Sie unterließen es als Fahrzeugführer, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.

§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unter abschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB

B - 1 300,00

156 Anforderungen an das Inbetriebsetzen - § 2 eKFV

Seite 360/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
602006 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/ einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild 1 gekennzeichnet war.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00  
602012 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild 1 gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00  
602018 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach 65.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00  
602024 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach 65, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00  
602118 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 235 BKat

0 40,00  
602124 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 235a BKat

0 40,00  
602130 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen 65.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 237 BKat

0 20,00  
602030 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen 65, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00  
602136 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach 65.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 237a BKat

0 15,00  
602036 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach 65, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00  
Seite 360/1
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
602142 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach 65.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 237b BKat

0 25,00
602042 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach 65, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
602048 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Datenbestätigung bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig aus.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
602606 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 234 BKat

0 70,00
602612 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 234a BKat

0 70,00
602148 Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt 35.

§ 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236 BKat

0 30,00
602154 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.

§ 2 Abs. 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236a BKat

0 30,00

157 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb - § 8 eKFV

Seite 360/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
608000 Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person.

§ 8, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
608006 Sie führten an dem Elektrokleinstfahrzeug einen Anhänger mit.

§ 8, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

158 Zulässige Verkehrsflächen - § 10 eKFV

Seite 360/3
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
610100 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58.

§ 10 Abs. 1, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat

0 15,00
610101 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58 und behinderten + dadurch Andere.

§ 10 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.1 BKat; § 19 OWiG

0 20,00
610102 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58 und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 10 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.2 BKat; § 19 OWiG

0 25,00
610103 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58. Es kam zum Unfall.

§ 10 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.3 BKat; § 19 OWiG

0 30,00
610106 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58.

§ 10 Abs. 2, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat

0 15,00
610107 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58 und behinderten + dadurch Andere.

§ 10 Abs. 2, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.1 BKat; § 19 OWiG

0 20,00
610108 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58 und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 10 Abs. 2, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.2 BKat; § 19 OWiG

0 25,00
610109 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 58. Es kam zum Unfall.

§ 10 Abs. 2, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.3 BKat; § 19 OWiG

0 30,00

159 Allgemeine Verhaltensregeln - § 11 eKFV

Seite 360/4
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
611000 Sie hängten sich mit dem Elektrokleinstfahrzeug an ein fahrendes Fahrzeug an.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
611006 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug freihändig.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
611100 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238a BKat

0 15,00
611101 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und behinderten + dadurch Andere.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238a.1 BKat; § 19 OWiG

0 20,00
611102 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238a.2 BKat; § 19 OWiG

0 25,00
611103 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander. Es kam zum Unfall.

§ 11 Abs. 1, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238a.3 BKat; § 19 OWiG

0 30,00
611012 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen.

§ 11 Abs. 3, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
611013 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen, und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 11 Abs. 3, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

0 20,00
611014 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. Es kam zum Unfall.

§ 11 Abs. 3, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

0 25,00
611018 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und behinderten + einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00
611019 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und gefährdeten + einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

0 25,00
Seite 360/5
611020 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und ermöglichten einem schnelleren Radfahrer nicht das Überholen. Es kam zum Unfall.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

0 30,00
611024 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und behinderten + einen Fußgänger.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- Bkat, § 19 OWiG

0 15,00
611025 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und gefährdeten + einen Fußgänger.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- Bkat, § 19 OWiG

0 20,00
611026 Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240). Es kam zum Unfall.

§ 11 Abs. 4, § 14; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

0 25,00

163 Notwendigkeit einer Zulassung - § 3 Abs. 1, 4 FZV

Seite 360/6
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
803600 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.

§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat

a - 1 70,00
803500 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu.

§ 3 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 70,00

164 Voraussetzung f. e. Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fzg. - § 4 FZV

Seite 361/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
804600 Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung 1 auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat

a - 1 70,00
804606 Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straßein Betrieb.

§ 4 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 176 BKat

0 40,00
804612 Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 176 BKat

0 40,00
804100 Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung 58  mitzuführen.

§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat

0 10,00
804106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die für das Fahrzeug erforderliche Bescheinigung 59 aus.

§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat

0 10,00
804500 Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlte, bzw. ließen sie zu.

§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 40,00
804506 Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte, bzw. ließen sie zu.

§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 40,00
804512 Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es nicht der Typgenehmigung entsprach bzw. ließen sie zu.

§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 70,00
804518 Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt war bzw. ließen sie zu.

§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 70,00

165 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fzg. - § 5 FZV

Seite 362/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
805600 Sie befolgten nicht das Verbot/die Beschränkung 1, das Fahrzeug in Betrieb zu setzen.

§ 5 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 253 BKat

B - 1 70,00

166 Zuteilung von Kennzeichen - § 8 FZV

Seite 363/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
808600 Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem 1 Kennzeichen auf einer öffentlichen Strasse in Betrieb.

§ 8 Abs. 1a, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat

0 50,00
808606 Sie stellten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem 1 Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße ab.

§ 8 Abs. 1a, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 177 BKat

0 40,00
Seite 363/2
- Nicht bedruckt -

167 Besondere Kennzeichen - § 9 FZV

Seite 364/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
809100 Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat

0 50,00
809606 Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab.

§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 177 BKat

0 40,00

168 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen - § 10 FZV

Seite 365/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
810100 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
810106 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
810112 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand 1befanden.

§ 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
810118 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.

§ 10 Abs. 6, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.

§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat

0 60,00
810612 Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen.

§ 10 Abs. 5, 8, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat

0 60,00
810618 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

§ 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat

0 65,00
810619 Sie nahmen den zulassungsfreien Anhänger in Betrieb, obwohl dessen vorgeschriebenes Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

§ 10 Abs. 2, 8, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat

0 65,00
810124 Sie nahmen das Fahrzeug mit einem CC-Zeichen/CD-Zeichen 1 auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne dass eine Berechtigung zum Führen des Zeichens bestand/die Berechtigung zum Führen des Zeichens in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen war 1.

§ 10 Abs. 11, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179c BKat

0 10,00

169 Zulassungsbescheinigung Teil I - § 11 FZV

Seite 366/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
811100 Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

§ 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat

0 10,00
811106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug nicht aus.

§ 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat

0 10,00
811112 Sie führten kein Anhängerverzeichnis mit.

§ 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat

0 10,00
811118 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Anhängerverzeichnis nicht aus.

§ 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat

0 10,00

170 Mitteilungspflichten bei Änderungen - § 13 FZV

Seite 367/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
813006 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu.

§ 13 Abs. 1, 3, 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 40,00
813100 Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung 1nicht unverzüglich mit.

§ 13 Abs. 1, 3, 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180 BKat

0 15,00
813112 Sie nahmen trotz Betriebsverbots mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teil.

§ 13 Abs. 1, 3, 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 178a BKat

0 40,00

171 Verwertungsnachweis - § 15 FZV

Seite 368/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
815106 Sie ließen als Halter das Fahrzeug nicht oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen.

§ 15 Abs. 1, 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180a BKat

0 15,00

172 Internetbasierte Zulassung und Änderungen - § 15i FZV

Seite 369/0

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
815112 Sie brachten als Halter den Plakettenträger nicht/nicht rechtzeitig/nicht ordnungsgemäß 1 auf dem Kennzeichenschild an.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180b BKat

0 40,00  
815600 Sie brachten den Plakettenträger auf einem Kennzeichenschild mit einem anderen als dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen an.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180c BKat

0 65,00  
815606 Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne dass die dafür übersandten Plakettenträger auf den Kennzeichenschildern angebracht waren.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat

0 70,00  
815612 Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, auf dessen Kennzeichenschilder Plakettenträger angebracht waren, die für ein anderes Kennzeichen ausgegeben wurden.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat

0 70,00  
815618 Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl auf den Kennzeichenschildern die übersandten Plakettenträger nicht angebracht waren, bzw. ließen sie zu.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat

0 70,00  
815624 Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, auf dessen Kennzeichenschildern Plaketten-träger angebracht waren, die für ein anderes Kennzeichen ausgegeben wurden, bzw. ließen sie zu.

§ 15i Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat

0 70,00  

173 Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen - § 16 FZV

Seite 370/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
816100 Sie lieferten das rote Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft 1nicht unverzüglich ab.

§ 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 181 BKat

0 10,00
816106 Sie füllten das Fahrzeugscheinheft nicht ordnungsgemäß aus.

§ 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 181 BKat

0 10,00
816112 Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit.

§ 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat

0 10,00
816006 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus.

§ 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
816118 Sie verstießen gegen die Pflicht zum Führen/Aufbewahren/Aushändigen 1von Aufzeichnungen über eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt.

§ 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183 BKat

0 25,00
816000 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 16 Abs. 5, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
816124 Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 16 Abs. 5, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
816500 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 16 Abs. 5, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 60,00
816612 Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 16 Abs. 5, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat

0 60,00
Seite 370/1
- Nicht bedruckt -

173a Probe-, Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen - § 16a FZV

Seite 370/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
816130 Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.

§ 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat

0 50,00
816136 Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug.

§ 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat

0 50,00
816018 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen Kurzzeit kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 16a Abs. 3, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
816160 Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 16a Abs. 3, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
816506 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 16a Abs. 3, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 60,00
816512 Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.

§ 16a Abs. 3, § 10 Abs. 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 60,00
816154 Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.

§ 16a Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat

0 50,00
816012 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht aus.

§ 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00
816142 Sie führten den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mit.

§ 16a Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183b BKat

0 20,00

174 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer - § 17 FZV

Seite 371/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
817106 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.

§ 17 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
817100 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das rote Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 17 Abs. 2, § 10 Abs. 12,  § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
817112 Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit.

§ 17 Abs. 2, § 16 Abs. 2,  § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat

0 10,00
817006 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus.

§ 17 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00

175 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fzg. ins Ausland - § 19 FZV

Seite 372/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
819100 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat

0 10,00
819600 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl auf dem Ausfuhrkennzeichen die Gültigkeitsdauer der Zulassung abgelaufen war.

§ 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat

0 50,00

176 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland - § 20 FZV

Seite 372/1
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
820106 Sie führten für das Fahrzeug keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines 1mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen nicht aus.

§ 20 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185 BKat

0 10,00

177 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen - § 21 FZV

Seite 372/2
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
821100 Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach.

§ 21 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185a BKat

0 10,00
821106 Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein Unterscheidungszeichen, das nicht den Vorschriften entsprach.

§ 21 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185a BKat

0 10,00
821600 Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes heimisches Kennzeichen.

§ 21 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185b BKat

0 40,00
Seite 372/3
821112 Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen.

§ 21 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185c BKat

0 15,00

178 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz - § 25 FZV

Seite 372/4
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
825000 Sie ließen Ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen, nachdem keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mehr bestand.

§ 25 Abs. 3, § 14 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

179 Versicherungskennzeichen - § 26 FZV

Seite 372/5
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
826100 Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen.

§ 26 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat

0 10,00
826106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht aus.

§ 26 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat

0 10,00

180 Ausgestaltung und Anbringung d. Versicherungskennzeichens - § 27 FZV

Seite 372/6
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
827100 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften 60 entsprach.

§ 27 Abs. 7, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 184 BKat

0 10,00

181 Versicherungsplakette - § 29a FZV

Seite 373/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
829000 Sie bewahrten die Bescheinigung über die Versicherungsplakette nicht auf oder händigten diese auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus.

§ 29a Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
829100 Sie nahmen das Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungsplakette nicht den Vorschriften *) entsprach.

§ 29a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 184 BKat

0 10,00
Seite 374/0
- Nicht bedruckt -


Tabellen

Seite 375

Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regens

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
703000
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
703001
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 15 9 103635 a - 1 80,00 103647 a - 1 80,00
mehr als 5 Minuten bis 15 9.1 103633 a - 1 160,00 103645 a - 1 140,00
in mehr als 2 Fällen bis 15 9.1 103634 a - 1 160,00 103646 a - 1 140,00
von 16-20 9.1 103636 a - 1 160,00 103648 a - 1 140,00
von 21 - 25 9.1 103637 a - 1 175,00 103649 a - 1 150,00
von 26 - 30 9.1 103638 a - 2 1 M 235,00 103650 a - 1 175,00
von 31 - 40 9.1 103639 a - 2 1 M 340,00 103651 a - 2 1 M 255,00
von 41 - 50 9.1 103640 a - 2 2 M 560,00 103652 a - 2 1 M 480,00
von 51 - 60 9.1 103641 a - 2 3 M 700,00 103653 a - 2 2 M 600,00
über 60 9.1 103642 a - 2 3 M 800,00 103654 a - 2 3 M 700,00

Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
703002
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
703003
mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 10 9 103657 a - 1 80,00
bis 15 9 103672 a - 1 80,00
von 11 bis 15 9.2 103658 a - 1 120,00
mehr als 5 Minuten bis 15 9.2 103659 a - 1 320,00 103670 a - 1 240,00
in mehr als 2 Fällen bis 15 9.2 103660 a - 1 320,00 103671 a - 1 240,00
von 16 - 20 9.2 103661 a - 1 320,00 103673 a - 1 240,00
von 21 - 25 9.2 103662 a - 2 1 M 360,00 103674 a - 1 280,00
von 26 - 30 9.2 103663 a - 2 1 M 480,00 103675 a - 2 1 M 400,00
von 31 - 40 9.2 103664 a - 2 2 M 640,00 103676 a - 2 1 M 560,00
von 41 - 50 9.2 103665 a - 2 3 M 800,00 103677 a - 2 2 M 700,00
von 51 - 60 9.2 103666 a - 2 3 M 900,00 103678 a - 2 3 M 800,00
über 60 9.2 103667 a - 2 3 M 950,00 103679 a - 2 3 M 900,00


Seite 376

Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
703004
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
703005
mit anderen als den vorstehend aufgeführten Kraftfahrzeugen
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 20 9 103683 a - 1 80,00 103694 a - 1 80,00
21 bis 25 9.3 103684 a - 1 115,00 103695 a - 1 100,00
von 26 - 30 9.3 103685 a - 1 180,00 103696 a - 1 150,00
von 31 - 40 9.3 103686 a - 2 1 M 260,00 103697 a - 1 200,00
von 41 - 50 9.3 103687 a - 2 1 M 400,00 103698 a - 2 1 M 320,00
von 51 - 60 9.3 103688 a - 2 2 M 560,00 103699 a - 2 1 M 480,00
von 61 - 70 9.3 103689 a - 2 3 M 700,00 103700 a - 2 2 M 600,00
über 70 9.3 103690 a - 2 3 M 800,00 103701 a - 2 3 M 700,00

Überschreiten - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
703006
741003
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
703007
718000
741004
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 10 11.1.1 103178 0 40,00 103184 0 30,00
11.1.1 118160 0 30,00
11.1.1 141224 0 40,00 141227 0 30,00
von 11 - 15 11.1.2 103715 0 60,00 103185 0 50,00
11.1.2 118161 0 50,00
11.1.2 141664 0 60,00 141228 0 50,00
von 16 - 20 11.1.4 103716 A- 1 160,00 103728 a - 1 140,00
11.1.4 118632 a - 1 140,00
11.1.4 141665 A- 1 160,00 141677 a - 1 140,00
von 21 - 25 11.1.5 103717 A- 1 175,00 103729 a - 1 150,00
11.1.5 118633 a - 1 150,00
11.1.5 141666 A- 1 175,00 141678 a - 1 150,00
von 26 - 30 11.1.6 103718 a - 2 1 M 235,00 103730 a - 1 175,00
11.1.6 118634 a - 1 175,00
11.1.6 141667 A- 2 1 M 235,00 141679 a - 1 175,00
von 31 - 40 11.1.7 103719 A- 2 1 M 340,00 103731 a - 2 1 M 255,00
11.1.7 118635 a - 2 1 M 255,00
11.1.7 141668 A- 2 1 M 340,00 141680 a - 2 1 M 255,00
von 41 - 50 11.1.8 103720 a - 2 2 M 560,00 103732 a - 2 1 M 480,00
11.1.8 118636 a - 2 1 M 480,00
11.1.8 141669 a - 2 2 M 560,00 141681 a - 2 1 M 480,00
von 51 - 60 11.1.9 103721 a - 2 3 M 700,00 103733 a - 2 2 M 600,00
11.1.9 118637 a - 2 2 M 600,00
11.1.9 141670 a - 2 3 M 700,00 141682 a - 2 2 M 600,00
über 60 11.1.10 103722 a - 2 3 M 800,00 103734 a - 2 3 M 700,00
11.1.10 118638 a - 2 3 M 700,00
11.1.10 141671 a - 2 3 M 800,00 141683 a - 2 3 M 700,00


Seite 377

Überschreiten - der für Fahrzeuge mit Schneeketten geltenden Höchstgeschwindigkeit

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
703012
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
703013
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 10 11.1.1 103214 0 40,00 103220 0 30,00
von 11 - 15 11.1.2 103215 0 60,00 103221 0 50,00
von 16 - 20 11.1.4 103786 a - 1 160,00 103798 a - 1 140,00
von 21 - 25 11.1.5 103787 A- 1 175,00 103799 a - 1 150,00
von 26 - 30 11.1.6 103788 a - 2 1 M 235,00 103800 a - 1 175,00
von 31 - 40 11.1.7 103789 A- 2 1 M 340,00 103801 a - 2 1 M 255,00
von 41 - 50 11.1.8 103790 a - 2 2 M 560,00 103802 a - 2 1 M 480,00
von 51 - 60 11.1.9 103791 a - 2 3 M 700,00 103803 a - 2 2 M 600,00
über 60 11.1.10 103792 a - 2 3 M 800,00 103804 a - 2 3 M 700,00


Seite 378

Überschreiten - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Tabellen-Nr.:
(innerhalb)
720000
720006
741000
741009
742000
Tabellen-Nr.:
(außerhalb)
720001
720007
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art
  • bei der Vorbeifahrt rechts (Schrittgeschwindigkeit)
  • mit eingeschaltetem Warnblinklicht (Schrittgeschwindigkeit)
  • in einem Fußgängerbereich (Zone)
  • in einem verkehrsberuhigten Bereich
  • in einem Bereich für Radverkehr
innerhalb außerhalb
Tatbestand BKat TBNR FaP-Pkt FV Euro TBNR FaP-Pkt FV Euro
Überschreitung in km/h
bis 10 11.1.1 120106 0 40,00 120112 0 30,00
11.1.1 120154 0 40,00 120160 0 30,00
11.1.1 141212 0 40,00
11.1.1 141200 0 40,00
11.1.1 142118 0 40,00
von 11 - 15 11.1.2 120617 0 60,00 120113 0 50,00
11.1.2 120767 0 60,00 120161 0 50,00
11.1.2 141635 0 60,00
11.1.2 141743 0 60,00
11.1.2 142605 0 60,00
von 16 - 20 11.1.4 120618 a - 1 160,00 120630 a - 1 140,00
11.1.4 120768 a - 1 160,00 120778 a - 1 140,00
11.1.4 141636 A- 1 160,00
11.1.4 141744 a - 1 160,00
11.1.4 142606 a - 1 160,00
von 21 - 25 11.1.5 120619 a - 1 175,00 120631 a - 1 150,00
11.1.5 120769 a - 1 175,00 120779 a - 1 150,00
11.1.5 141637 A- 1 175,00
11.1.5 141745 a - 1 175,00
11.1.5 142607 a - 1 175,00
von 26 - 30 11.1.6 120620 a - 2 1 M 235,00 120632 a - 1 175,00
11.1.6 120770 a - 2 1 M 235,00 120780 a - 1 175,00
11.1.6 141638 A- 2 1 M 235,00
11.1.6 141746 a - 2 1 M 235,00
11.1.6 142608 a - 2 1 M 235,00
von 31 - 40 11.1.7 120621 a - 2 1 M 340,00 120633 a - 2 1 M 255,00
11.1.7 120771 a - 2 1 M 340,00 120781 a - 2 1 M 255,00
11.1.7 141639 A- 2 1 M 340,00
11.1.7 141747 a - 2 1 M 340,00
11.1.7 142609 a - 2 1 M 340,00
von 41 - 50 11.1.8 120622 a - 2 2 M 560,00 120634 a - 2 1 M 480,00
11.1.8 120772 a - 2 2 M 560,00 120782 a - 2 1 M 480,00
11.1.8 141640 a - 2 2 M 560,00
11.1.8 141748 a - 2 2 M 560,00
11.1.8 142610 a - 2 2 M 560,00
von 51 - 60 11.1.9 120623 a - 2 3 M 700,00 120635 a - 2 2 M 600,00
11.1.9 120773 a - 2 3 M 700,00 120783 a - 2 2 M 600,00
11.1.9 141641 a - 2 3 M 700,00
11.1.9 141749 a - 2 3 M 700,00
11.1.9 142611 a - 2 3 M 700,00
über 60 11.1.10 120624 a - 2 3 M 800,00 120636 a - 2 3 M 700,00
11.1.10 120774 a - 2 3 M 800,00 120784 a - 2 3 M 700,00
11.1.10 141642 a - 2 3 M 800,00
11.1.10 141750 a - 2 3 M 800,00

11.1.10

142612 a - 2 3 M 800,00


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