umwelt-online: BT-Kat-OWI - Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs - Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten 4/6
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101 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO
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TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
331000 | Sie führten das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination 17ohne zur selbständigen Leitung geeignet zu sein.
§ 31 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331006 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl das Fahrzeug Mängel 20 hatte, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331012 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenkeinrichtung Mängel 20 aufwies, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 30,00 | |
331018 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung nicht vorhanden waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 20,00 | |
331024 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel 20 aufwiesen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331030 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331036 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331042 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 30,00 | |
331048 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 10,00 | |
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331054 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl mitführpflichtige lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 49a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 15,00 | |
331060 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vorgeschriebenem Warndreieck bzw. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 15,00 | |
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331066 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die Gültigkeitsdauer 40 der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331154 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war.
§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203a BKat |
0 | 35,00 | |
331160 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) ausgerüstet war.
§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203c BKat |
0 | 30,00 | |
331164 | Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde.
§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203f BKat |
0 | 30,00 | |
331100 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 35g Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 205 BKat |
0 | 20,00 | |
331106 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.1 BKat |
0 | 25,00 | |
331112 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.2 BKat |
0 | 10,00 | |
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331118 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 211 BKat |
0 | 35,00 | |
331124 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers 17 an, ob- wohl es/er 1 unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 209 BKat |
0 | 30,00 | |
331506 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/Anhängers 17 an, obwohl die Reifen mangelhaft 20 waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 75,00 | |
331512 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/Anhängers 17 an, obwohl die Reifen mit Spikes ausgestattet waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 75,00 | |
331600 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat |
B - 1 | 180,00 | |
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331601 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 220,00 | |
331602 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 265,00 | |
331606 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 270,00 | |
331607 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 330,00 | |
331608 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 397,50 | |
331612 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat |
B - 1 | 90,00 | |
331613 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 110,00 | |
Seite 236/0 |
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331614 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
Seite 237/0 | ||||
331609 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat |
B - 1 | 270,00 | |
331610 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
331611 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
331615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
331616 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
331617 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
Seite 238/0 | ||||
331621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat |
B - 1 | 135,00 | |
331622 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
331623 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
Seite 239/0 | ||||
331618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat |
B - 1 | 270,00 | |
331619 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
331620 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
331624 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
331625 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
331626 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
Seite 240/0 | ||||
331630 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat |
B - 1 | 135,00 | |
331631 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
331632 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
Seite 240/1 | ||||
331660 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Breite um 42 ..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331666 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 42..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331672 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Länge über alles um 42..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331678 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 196 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331684 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses an, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 202 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers 17 an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat |
B - 1 | 75,00 | |
331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 112,50 | |
331638 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213a BKat |
B - 1 | 75,00 | |
Seite 240/2 |
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331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat |
B - 1 | 270,00 | |
331703 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
331704 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen1 7bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
331709 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
331710 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat |
B - 1 | 135,00 | |
Seite 241/1 | ||||
331715 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
331716 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat |
B - 1 | 270,00 | |
331721 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
331722 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
331726 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
331727 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
Seite 241/2 | ||||
331728 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
331732 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat |
B - 1 | 135,00 | |
331733 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
331734 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
331738 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat |
B - 1 | 270,00 | |
331739 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
331740 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
Seite 241/3 | ||||
331742 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
331743 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
331744 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
331745 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat |
B - 1 | 135,00 | |
331746 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
331747 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
Seite 241/4 | ||||
331754 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat |
B - 1 | 150,00 | |
331755 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
331756 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
331760 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat |
B - 1 | 150,00 | |
331761 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
331762 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
Seite 241/5 | ||||
331766 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat |
B - 1 | 150,00 | |
331767 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
331768 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 225,00 | |
Seite 241/6 - Nicht bedruckt - |
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Seite 242/0 | ||||
331130 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331784 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331785 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331786 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 44 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331787 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331788 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
Seite 243/0 | ||||
331790 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331791 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331792 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331793 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331794 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331796 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 244/0 | ||||
331797 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331798 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331799 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331800 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331148 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331802 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
Seite 245/0 |
||||
331803 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331804 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331805 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331806 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
331808 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331809 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 246/0 | ||||
331810 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331811 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331812 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331814 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331815 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331816 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
Seite 247/0 | ||||
331817 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331818 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331166 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331820 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331821 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331822 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
Seite248/0 | ||||
331823 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331824 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
331826 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331827 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331828 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331829 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
Seite 248/1 | ||||
331830 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331178 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331832 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331833 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331834 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331835 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
Seite 249/0 | ||||
331836 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
331838 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331839 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331840 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331841 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331842 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
Seite 250/0 | ||||
331190 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331191 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
331192 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331844 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331845 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331846 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 251/0 | ||||
331848 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41 § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331849 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331850 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331852 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331853 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331854 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 252/0 | ||||
331208 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331209 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
331210 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331856 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331857 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331858 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 253/0 | ||||
331860 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331861 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331862 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331864 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331865 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331866 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 254/0 | ||||
331860 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331861 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331862 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331864 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331865 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331866 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 254/0 | ||||
331226 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331227 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
331228 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331868 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331869 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331870 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 254/1 | ||||
331874 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331875 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331876 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331238 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331239 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
331240 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
Seite 255/0 | ||||
331880 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331881 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331882 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331886 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331887 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331888 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 256/0 | ||||
331248 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331892 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331893 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331894 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkonnbination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331895 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331896 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
Seite 257/0 | ||||
331898 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331899 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331900 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331901 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331902 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331260 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
Seite 258/0 | ||||
331904 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331905 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331906 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331907 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331908 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
331910 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 259/0 | ||||
331911 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331912 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331913 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331914 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331272 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331273 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
Seite 260/0 | ||||
331274 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331916 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331917 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331918 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331922 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331923 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 261/0 | ||||
331924 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331284 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331285 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
331286 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331928 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331929 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
Seite 261/1 | ||||
331930 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331934 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331935 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331936 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: 43 ... kg. Zulässige Achslast: 44 ... kg. § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 261/2 | ||||
331296 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
331940 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331941 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331942 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331943 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331944 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
Seite 262/0 | ||||
331946 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
331947 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
352,50 | ||
331948 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331949 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331950 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331308 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat |
0 | 35,00 | |
Seite 263/0 | ||||
331952 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331953 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331954 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
331955 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
331956 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat |
B - 1 | 425,00 | |
331960 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 264/0 | ||||
331961 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
331962 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
331963 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
331964 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
331320 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat |
0 | 10,00 | |
331321 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat |
0 | 30,00 | |
Seite 265/0 |
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331322 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat |
0 | 35,00 | |
331968 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
331969 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
331970 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
331974 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
331975 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 266/0 | ||||
331976 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 |
Seite 267/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
331980 | Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß 1. | 0 | 100,00 | |
331986 | Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf. | 0 | 100,00 | |
331992 | Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen. | 0 | 100,00 |
103 Überprüfung mitzuführender Gegenstände - § 31b StVZO
Seite 268/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
331332 | Sie weigerten sich, mitzuführende Gegenstände auf Verlangen vorzuzeigen/zur Prüfung auszuhändigen 1. | 0 | 5,00 |
104 Überprüfung von Fahrzeuggewichten - § 31c StVZO
Seite 269/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
331994 | Sie weigerten sich, nach Weisung einer zuständigen Person das Gesamtgewicht/die zugelassenen Achslasten 1 feststellen zu lassen. | 0 | 50,00 | |
331998 | Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen. | 0 | 50,00 |
105 Abmessungen von Fahrzeug(en) u. -kombinationen - § 32 StVZO
Seite 270/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
332600 | Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination 17 in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen 49 überschritten waren.
§ 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 192 BKat |
B - 1 | 60,00 |
106 Unterfahrschutz - § 32b StVZO
Seite 271/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
332100 | Sie nahmen das Fahrzeug ohne vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb.
§ 32b Abs. 1, 2, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 194 BKat |
0 | 25,00 |
107 Seitliche Schutzvorrichtung - § 32c StVZO
Seite 272/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
332000 | Sie nahmen das Fahrzeug ohne vorgeschriebene seitliche Schutzvorrichtung/mit einer nicht vorschriftsmäßigen Schutzvorrichtung 1 in Betrieb
§ 32c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 |
108 Kurvenlaufeigenschaften - § 32d StVZO
Seite 273/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
332606 | Sie setzten das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination 17 in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren.
§ 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 195 BKat |
sB - 1 | 60,00 |
109 Schleppen von Fahrzeugen - § 33 StVZO
Seite 274/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
333100 | Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. | 0 | 25,00 |
weiter . |
(Stand: 22.09.2023)
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