umwelt-online: BT-Kat-OWI - Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs - Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten 4/6

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101 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO

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TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
331000 Sie führten das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination 17ohne zur selbständigen Leitung geeignet zu sein.

§ 31 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
331006 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl das Fahrzeug Mängel 20 hatte, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
331012 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenkeinrichtung Mängel 20 aufwies, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 30,00
331018 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung nicht vorhanden waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 38a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 20,00
331024 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel 20 aufwiesen, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 35,00
331030 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 35,00
331036 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 35,00
331042 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 30,00
331048 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 10,00
Seite 232/0
331054 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl mitführpflichtige lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 49a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00
331060 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vorgeschriebenem Warndreieck bzw. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 15,00

Seite 233/0

331066 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die Gültigkeitsdauer 40 der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00
331154 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war.

§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203a BKat

0 35,00
331160 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) ausgerüstet war.

§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203c BKat

0 30,00
331164 Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem *) in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde.

§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203f BKat

0 30,00
331100 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher an, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 35g Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 205 BKat

0 20,00
331106 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.1 BKat

0 25,00
331112 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.2 BKat

0 10,00

Seite 234/0

331118 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 211 BKat

0 35,00
331124 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers 17 an, ob- wohl es/er 1 unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 209 BKat

0 30,00
331506 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/Anhängers 17 an, obwohl die Reifen mangelhaft 20 waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 75,00
331512 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/Anhängers 17 an, obwohl die Reifen mit Spikes ausgestattet waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 75,00
331600 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat

B - 1 180,00
Seite 235/0
331601 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 220,00
331602 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 265,00
331606 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 270,00
331607 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 330,00
331608 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 397,50
331612 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat

B - 1 90,00
331613 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 110,00

Seite 236/0

331614 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 135,00
Seite 237/0
331609 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat

B - 1 270,00
331610 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
331611 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
331615 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 405,00
331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
331617 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
Seite 238/0
331621 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat

B - 1 135,00
331622 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
331623 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand 20 des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
Seite 239/0
331618 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat

B - 1 270,00
331619 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
331620 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
331624 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 405,00
331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
331626 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
Seite 240/0
331630 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat

B - 1 135,00
331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
331632 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung 1 wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
Seite 240/1
331660 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Breite um 42 ..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat

B - 1 75,00
331666 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 42..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat

B - 1 75,00
331672 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die zugelassene Länge über alles um 42..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 193 BKat

B - 1 75,00
331678 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 196 BKat

B - 1 75,00
331684 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses an, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 202 BKat

B - 1 75,00
331690 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers 17 an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat

B - 1 75,00
331696 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 112,50
331638 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213a BKat

B - 1 75,00

Seite 240/2
Nicht bedruckt

Seite 241/0
331702 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat

B - 1 270,00
331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
331704 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
331708 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen1 7bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 405,00
331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
331710 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
331714 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat

B - 1 135,00
Seite 241/1
331715 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
331716 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
331720 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat

B - 1 270,00
331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
331722 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
331726 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 405,00
331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
Seite 241/2
331728 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
331732 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat

B - 1 135,00
331733 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
331734 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
331738 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat

B - 1 270,00
331739 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;  § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 325,00
331740 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 390,00
Seite 241/3
331742 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 405,00
331743 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 487,50
331744 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 585,00
331745 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat

B - 1 135,00
331746 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten + dadurch Andere.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 165,00
331747 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.

§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

B - 1 200,00
Seite 241/4
331754 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat

B - 1 150,00
331755 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
331756 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
331760 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat

B - 1 150,00
331761 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
331762 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
Seite 241/5
331766 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat

B - 1 150,00
331767 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
331768 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

B - 1 225,00
Seite 241/6
- Nicht bedruckt -
Seite 242/0
331130 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

0 35,00
331784 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

B - 1 140,00
331785 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

B - 1 235,00
331786 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 44 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;199.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

B - 1 285,00
331787 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

B - 1 380,00
331788 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731000

B - 1 425,00
Seite 243/0
331790 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731001

B - 1 210,00
331791 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731001

B - 1 352,50
331792 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731001

B - 1 427,50
331793 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731001

B - 1 570,00
331794 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731001

B - 1 637,50
331796 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731002

B - 1 210,00
Seite 244/0
331797 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731002

B - 1 352,50
331798 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731002

B - 1 427,50
331799 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731002

B - 1 570,00
331800 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731002

B - 1 637,50
331148 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

0 35,00
331802 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

B - 1 140,00

Seite 245/0

331803 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

B - 1 235,00
331804 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

B - 1 285,00
331805 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

B - 1 380,00
331806 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t) Tab.: 731003

B - 1 425,00
331808 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731004

B - 1 210,00
331809 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731004

B - 1 352,50
Seite 246/0
331810 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731004

B - 1 427,50
331811 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731004

B - 1 570,00
331812 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731004

B - 1 637,50
331814 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731005

B - 1 210,00
331815 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731005

B - 1 352,50
331816 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731005

B - 1 427,50
Seite 247/0
331817 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731005

B - 1 570,00
331818 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus über 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731005

B - 1 637,50
331166 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

0 35,00
331820 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

B - 1 140,00
331821 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

B - 1 235,00
331822 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

B - 1 285,00
Seite248/0
331823 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

B - 1 380,00
331824 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731010

B - 1 425,00
331826 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731011

B - 1 210,00
331827 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731011

B - 1 352,50
331828 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731011

B - 1 427,50
331829 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731011

B - 1 570,00
Seite 248/1
331830 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731011

B - 1 637,50
331178 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

0 35,00
331832 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

B - 1 140,00
331833 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

B - 1 235,00
331834 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

B - 1 285,00
331835 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

B - 1 380,00
Seite 249/0
331836 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731012

B - 1 425,00
331838 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731013

B - 1 210,00
331839 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731013

B - 1 352,50
331840 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731013

B - 1 427,50
331841 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731013

B - 1 570,00
331842 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731013

B - 1 637,50
Seite 250/0
331190 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

0 10,00
331191 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

0 30,00
331192 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

0 35,00
331844 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

B - 1 95,00
331845 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

B - 1 140,00
331846 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731020

B - 1 235,00
Seite 251/0
331848 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41 § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731021

B - 1 142,50
331849 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731021

B - 1 210,00
331850 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731021

B - 1 352,50
331852 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731022

B - 1 142,50
331853 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731022

B - 1 210,00
331854 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731022

B - 1 352,50
Seite 252/0
331208 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Kfz bis 7.5 t) Tab.: 731023

0 10,00
331209 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731023

0 30,00
331210 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731023

0 35,00
331856 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731023

B - 1 95,00
331857 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731023

B - 1 140,00
331858 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t) Tab.: 731023

B - 1 235,00
Seite 253/0
331860 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024

B - 1 142,50
331861 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024

B - 1 210,00
331862 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024

B - 1 352,50
331864 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 142,50
331865 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 210,00
331866 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 352,50
Seite 254/0
331860 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024

B - 1 142,50
331861 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024

B - 1 210,00
331862 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731024s

B - 1 352,50
331864 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 142,50
331865 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 210,00
331866 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent
Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen) Tab.: 731025

B - 1 352,50
Seite 254/0
331226 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

0 10,00
331227 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

0 30,00
331228 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

0 35,00
331868 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

B - 1 95,00
331869 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

B - 1 140,00
331870 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731030

B - 1 235,00
Seite 254/1
331874 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731031

B - 1 142,50
331875 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731031

B - 1 210,00
331876 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731031

B - 1 352,50
331238 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

0 10,00
331239 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

0 30,00
331240 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;  199.2.3 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

0 35,00
Seite 255/0
331880 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

B - 1 95,00
331881 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

B - 1 140,00
331882 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Kfz m. Anhänger bis 2 t) Tab.: 731032

B - 1 235,00
331886 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731033

B - 1 142,50
331887 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731033

B - 1 210,00
331888 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 45 ... kg.
Zulässige Achslast: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731033

B - 1 352,50
Seite 256/0
331248 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

0 35,00
331892 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

B - 1 140,00
331893 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

B - 1 235,00
331894 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkonnbination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

B - 1 285,00
331895 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

B - 1 380,00
331896 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731040

B - 1 425,00
Seite 257/0
331898 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731041

B - 1 210,00
331899 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731041

B - 1 352,50
331900 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731041

B - 1 427,50
331901 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731041

B - 1 570,00
331902 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731041

B - 1 637,50
331260 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent .... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

0 35,00
Seite 258/0
331904 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

B - 1 140,00
331905 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

B - 1 235,00
331906 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

B - 1 285,00
331907 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

B - 1 380,00
331908 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 731042

B - 1 425,00
331910 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731043

B - 1 210,00
Seite 259/0
331911 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731043

B - 1 352,50
331912 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731043

B - 1 427,50
331913 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731043

B - 1 570,00
331914 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination über 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731043

B - 1 637,50
331272 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

0 10,00
331273 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

0 30,00
Seite 260/0
331274 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

0 35,00
331916 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

B - 1 95,00
331917 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

B - 1 140,00
331918 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731050

B - 1 235,00
331922 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731050

B - 1 142,50
331923 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731051

B - 1 210,00
Seite 261/0
331924 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestelltes Gesamtgewicht: 45 ... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: 46 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731051

B - 1 352,50
331284 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

0 10,00
331285 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

0 30,00
331286 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

0 35,00
331928 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

B - 1 95,00
331929 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

B - 1 140,00
Seite 261/1
331930 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t) Tab.: 731052

B - 1 235,00
331934 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731053

B - 1 142,50
331935 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731053

B - 1 210,00
331936 Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Achslast: 43 ... kg.
Zulässige Achslast: 44 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Fahrzeugkombination bis 7,5 t m. gef. Gütern) Tab.: 731053

B - 1 352,50
Seite 261/2
331296 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

0 35,00
331940 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

B - 1 140,00
331941 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

B - 1 235,00
331942 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

B - 1 285,00
331943 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

B - 1 380,00
331944 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731060

B - 1 425,00
Seite 262/0
331946 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731061

B - 1 210,00
331947 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731061

352,50
331948 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731061

B - 1 427,50
331949 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731061

B - 1 570,00
331950 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731061

B - 1 637,50
331308 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

0 35,00
Seite 263/0
331952 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B - 1 140,00
331953 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B - 1 235,00
331954 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B - 1 285,00
331955 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B - 1 380,00
331956 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat
(Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B - 1 425,00
331960 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731071

B - 1 210,00
Seite 264/0
331961 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731071

B - 1 352,50
331962 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731071

B - 1 427,50
331963 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731071

B - 1 570,00
331964 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Tab.: 731071

B - 1 637,50
331320 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

0 10,00
331321 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

0 30,00

Seite 265/0

331322 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

0 35,00
331968 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

B - 1 95,00
331969 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

B - 1 140,00
331970 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 731080

B - 1 235,00
331974 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731081

B - 1 142,50
331975 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731081

B - 1 210,00
Seite 266/0
331976 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.
Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg.
Zulässige Anhängelast: 48 ... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern) Tab.: 731081

B - 1 352,50

102 Fahrtenbuch - § 31a StVZO

Seite 267/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
331980 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß 1.

§ 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat

0 100,00
331986 Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf.

§ 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat

0 100,00
331992 Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.

§ 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat

0 100,00

103 Überprüfung mitzuführender Gegenstände - § 31b StVZO

Seite 268/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
331332 Sie weigerten sich, mitzuführende Gegenstände auf Verlangen vorzuzeigen/zur Prüfung auszuhändigen 1.

§ 31b, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 191 BKat

0 5,00

104 Überprüfung von Fahrzeuggewichten - § 31c StVZO

Seite 269/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
331994 Sie weigerten sich, nach Weisung einer zuständigen Person das Gesamtgewicht/die zugelassenen Achslasten 1 feststellen zu lassen.

§ 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat

0 50,00
331998 Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen.

§ 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat

0 50,00

105 Abmessungen von Fahrzeug(en) u. -kombinationen - § 32 StVZO

Seite 270/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
332600 Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination 17 in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen 49 überschritten waren.

§ 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 192 BKat

B - 1 60,00

106 Unterfahrschutz - § 32b StVZO

Seite 271/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
332100 Sie nahmen das Fahrzeug ohne vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb.

§ 32b Abs. 1, 2, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 194 BKat

0 25,00

107 Seitliche Schutzvorrichtung - § 32c StVZO

Seite 272/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
332000 Sie nahmen das Fahrzeug ohne vorgeschriebene seitliche Schutzvorrichtung/mit einer nicht vorschriftsmäßigen Schutzvorrichtung 1 in Betrieb

§ 32c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

0 25,00

108 Kurvenlaufeigenschaften - § 32d StVZO

Seite 273/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
332606 Sie setzten das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination 17 in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren.

§ 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 195 BKat

sB - 1 60,00

109 Schleppen von Fahrzeugen - § 33 StVZO

Seite 274/0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
333100 Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag.

§ 33, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 197 BKat

0 25,00


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