Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Strassenverkehr
Abschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Qualifikation, Weiterbildung
§ 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
§ 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
§ 4 Besitzstand
§ 5 Weiterbildung
§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
§ 7 Nachweis der Qualifikation
§ 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
Abschnitt 3
Ausbildungsstätten
§ 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten
§ 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
§ 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
Abschnitt 4
Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 13 Registerführende Behörde
§ 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
§ 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
§ 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
§ 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
§ 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
§ 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
§ 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
§ 26 Löschung der Daten
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 27 Verordnungsermächtigung
§ 28 Bußgeldvorschriften
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 Übergangsvorschriften
Anlage Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum