Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Strassenverkehr

BKrFQG
- Inhalt =>

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Qualifikation, Weiterbildung

§ 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation

§ 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer

§ 4 Besitzstand

§ 5 Weiterbildung

§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsort

§ 7 Nachweis der Qualifikation

§ 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises

Abschnitt 3
Ausbildungsstätten

§ 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten

§ 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit

§ 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten

Abschnitt 4
Berufskraftfahrerqualifikationsregister

§ 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister

§ 13 Registerführende Behörde

§ 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters

§ 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises

§ 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises

§ 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises

§ 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten

§ 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes

§ 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen

§ 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren

§ 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren

§ 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern

§ 26 Löschung der Daten

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

§ 27 Verordnungsermächtigung

§ 28 Bußgeldvorschriften

§ 29 (aufgehoben)

§ 30 Übergangsvorschriften

Anlage Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum