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Änderungstext
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift
Vom 20. Dezember 2024
(BAnz. AT 31.12.2024 B4)
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
Artikel 1
Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift
Ziffer I Nummer 5 Buchstabe a der Führerschein-Verwaltungsvorschrift vom 24. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 B9) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden die Wörter "3,30 Euro/Stück" durch die Wörter "4,09 Euro/Stück" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Wörter "0,76 Euro/Stück" durch die Wörter "0,94 Euro/Stück", die Wörter "4,28 Euro/Stück" durch die Wörter "5,31 Euro/Stück" und die Wörter "6,45 Euro/Stück" durch die Wörter "8,00 Euro/Stück" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 20. Dezember 2024
ID: 250009
ENDE |
(Stand: 16.01.2025)
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