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Änderungstext
Bekanntmachung der ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Vom 24. August 2020
(BAnz. AT 10.09.2021 B3)
In Nummer 12.3 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16. März 2016 (BAnz AT 24.03.2016 B2) wird die Angabe "31. Dezember 2020" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 24. August 2020
StV 10/3153.1/5-02
ID:
ENDE |
(Stand: 01.12.2021)
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