Regelwerk, Gefahrgut/Transport; Seeschifffahrt

Gefahrgutverordnung See
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Zulassung zur Beförderung

§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5 Verladung gefährlicher Güter

§ 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7 Ausnahmen

§ 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

§ 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 16a Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

§ 17 Pflichten des Versenders

§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen

§ 21 Pflichten des Beförderers

§ 22 Pflichten des Reeders

§ 23 Pflichten des Schiffsführers

§ 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25 Pflichten des Empfängers

§ 26 Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

§ 28