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29. SOLAS-ÄndV - 29. SOLAS-Änderungsverordnung
Neunundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 14. November 2019
(BGBl. II Nr. 19 vom 21.11.2019 S. 910)
Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
(1) Folgende in London vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließungen werden hiermit in Kraft gesetzt:
jeweils zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141, 142), das zuletzt durch die Entschließungen MSC.386(94) vom 21. November 2014 und MSC.392(95) vom 11. Juni 2015 (BGBl. 2016 II S. 1408, 1409, 1414) geändert worden ist.
(2) Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 09.12.2019)
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