SeefahrtSichV
Inhalt =>
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Hilfeleistung in Seenotfällen
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 Besondere Vorschriften für das Verhalten nach Zusammenstößen
§ 7 Meldung bestimmter für die Seesicherheit bedeutsamer Ereignisse
§ 7a Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen
§ 7b Meldung und Beseitigung von Wracks
§ 7c Wrackbeseitigung im Ausland
§ 8 Schiffswegeführung - Schiffsmeldesysteme
§ 8a Befahren des Panamakanals
§ 9 Entscheidungsfreiheit des Schiffsführers im Interesse einer sicheren Schiffsführung
§ 10 Ordnungswidrigkeiten