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MSC.1/Rundschreiben 797/Rev.35 - Ausbildung und Wachdienst
Vom Generalsekretär verwaltete Liste von Sachverständigen gemäß Abschnitt A-I/7 des Codes für die
Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)
Vom 09. Mai 2021
(VkBl. Nr. 17 vom 14.09.2024 S. 599)
Archiv: Rev. 32, Rev. 33, Rev. 34 | Zur aktuellen Fassung => |
1 Nach den Bestimmungen des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes hat der Generalsekretär bestimmte Funktionen, insbesondere bezüglich Informationen, die gemäß Artikel IV und Regel I/7 des STCW-Übereinkommens von 1978, in der jeweils geltenden Fassung, und Abschnitt A-I/7 des STCW-Codes weitergeleitet werden, zugeteilt bekommen . Der Generalsekretär ist folglich verpflichtet eine vom Schiffssicherheitsausschuss genehmigte Liste von Sachverständigen zu verwalten, einschließlich Sachverständiger, die von Vertragsparteien verfügbar gemacht und empfohlen werden, an die sich gewendet werden kann, um Berichte, die gemäß den Regeln I/7 und I/8 eingereicht werden, zu bewerten; und der Generalsekretär ist verpflichtet bei der Vorbereitung des Berichts nach STCW-Regel I/7 Absatz 2 zu unterstützen.
2 Zu diesem Zweck genehmigte der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner achtundsechzigsten Tagung (28 . Mai bis 6 . Juni 1997) eine vom Generalsekretär verwaltete Liste von Sachverständigen (MSC/Circ .797) . Der Ausschuss hat auf nachfolgenden Tagungen zusätzliche Sachverständige genehmigt und Überarbeitungen der Liste herausgegeben (MSC/Circ .797/Rev .1 bis 34) . Die Liste wurde auf Grundlage der Informationen aktualisiert, die von den Vertragsparteien bereitgestellt wurden, einschließlich Rücktritten und Aufnahmen von Sachverständigen, die nach dem Format des "Circular Letter No . 1882" ernannt und vom Schiffsicherheitsausschuss auf seiner 101 . Tagung (5 . bis 14 Juni 2019) genehmigt wurden.
3 Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens von 1978, die Sachverständige ernannt haben, werden ferner ersucht, den Generalsekretär unverzüglich über alle Änderungen der Kontaktangaben zu informieren, dazu zählt auch, wenn Experten auf der Liste nicht länger dafür zur Verfügung stehen, als Sachverständige zu dienen.
***
Liste der ernannten Sachverständigen | Anlage |
Fachgebiet - SCHLÜSSEL *
A | Wissen über die Anforderungen des STCW-Übereinkommens |
B | Wissen über das System zur Ausbildung und Zertifizierung |
C | Seemännische Ausbildung |
D | Beurteilungsmethoden |
E | Verwendung von Simulatoren |
F1 | Betrieb des Schiffes - Decksbereich |
F2 | Betrieb des Schiffes - Technischer Bereich |
F3 | Betrieb des Schiffes - Funkverkehr |
F4 | Betrieb des Schiffes - Unternehmens-Management |
F5 | Betrieb des Schiffes - Arbeitspraxis und -bedingungen |
G | Sicherheit an Bord des Schiffes |
H1 | Besondere Schiffstypen - Tankschiffe |
H2 | Besondere Schiffstypen - Massengutschiffe |
H3 | Besondere Schiffstypen - Ro-Ro-Fahrgastschiffe |
H4 | Besondere Schiffstypen - Fahrgastschiffe |
I | Qualitätsstandardsystem |
J | Seevölkerrecht |
K | Funktionen innerhalb der Regierung |
L | Sonstiges |
M | Verfügbarkeitseinschränkungen für Sitzungen |
Land/Organisation Name und Anrede |
Berufliche Qualifikationen/Zeugnisse | Fachgebiete * | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
A | B | C | D | E | F1 | F2 |
(Stand: 14.10.2024)
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