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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1615
Vorläufige Richtlinien zur Verringerung des Auftretens und der Folgen von Bränden in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen bei neuen und bestehenden Ro-Ro-Fahrgastschiffen

Vom 26. Juni 2019
(VKBl. Nr. 18 vom 30.09.2021 S. 918)



1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) die Vorläufigen Richtlinien zur Verringerung des Auftretens und der Folgen von Bränden in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen bei neuen und bestehenden Ro-Ro-Fahrgastschiffen an, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen ("Ship Systems and Equipment") auf seiner sechsten Tagung, vorbereitet wurden und die in der Anlage wiedergegeben sind.

2 Der Ausschuss stimmt überein, die Vorläufigen Richtlinien regelmäßig unter Einbezug gewonnener betrieblicher Erfahrungen bei ihrer Anwendung zu überprüfen.

3 Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Vorläufigen Richtlinien allen betroffenen Parteien zur Kenntnis zu bringen und ihre gewonnenen Erfahrungen mit der Anwendung dieser Vorläufigen Richtlinien der Organisation zu berichten.

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Vorläufige Richtlinien zur Verringerung des Auftretens und der Folgen von Bränden in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen bei neuen und bestehenden Ro-Ro-Fahrgastschiffen Anlage

Für den Zweck dieser Richtlinien gilt Abschnitt 1 für neue und bestehende Ro-Ro-Fahrgastschiffe und gelten die Abschnitte 2 bis 5, außer 3.2, nur für neue Schiffe, sofern nichts anderes angegeben ist.

1 VERHÜTUNG/ENTZÜNDUNG

1.1 Überprüfung der Stromversorgungseinrichtungen und -kabel des Schiffes

1.1.1 Elektrische Kabel, Steckdosen und ihre zugehörigen Ausrüstungsgegenstände in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen, die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vor ihrem Gebrauch von geschulten Besatzungsmitgliedern oder anderem geschulten Personal nach einem festgelegten Verfahren untersucht werden.

1.1.2 Kabel, die nicht für die Verwendung auf Schiffen hergestellt wurden, die von Fahrern bereitgestellt und angeschlossen werden, stellen ein erhöhtes Überhitzungs- oder Kurzschlussrisiko dar; deshalb dürfen nur Stromversorgungseinrichtungen und -kabel für Schiffe verwendet werden.

1.2 Wartungsplan für elektrische Kabel und ihre Steckdosen in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen, die für die Stromversorgung von Fahrzeugen und Ladungseinheiten vorgesehen sind

Es muss ein Wartungsplan für elektrische Kabel, Steckdosen und ihre zugehörigen Ausrüstungsgegenstände in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen, die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten vorgesehen sind, erstellt werden.

1.3 Elektrische Kabel

1.3.1 Zusätzlich zu den Absätzen 5.1 bis .6 der Regel II-1/45 SOLAS müssen elektrische Kabel, die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten vorgesehen sind und die von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten während Lade- und Löschvorgängen beschädigt werden können, angemessen geschützt sein, sogar, wenn sie armiert sind, sofern nicht die Schiffskonstruktion ausreichend Schutz bietet. Die Anordnung muss ausreichend gegen Korrosion geschützt und wirksam geerdet sein.

1.3.2 Wenn sie nicht verwendet werden, müssen Kabel, die für die Stromversorgung von Fahrzeugen oder Ladungseinheiten vorgesehen sind, so verstaut werden, dass sie nicht durch Lade-/Löschvorgänge beschädigt werden können.

1.4 Stoßfestigkeits-/Wasserdichtigkeitseinstufung elektrischer Verbindungen

1.4.1 Zusätzlich zu Regel II-2/20 Absatz 3.2 müssen Steckdosen mit einer Schutzart von mindestens IP56 nach der Norm IEC 60529 ausgestattet sein.

1.4.2 Die Steckdose muss so ausgestattet sein, dass die gleiche Schutzart bestehen bleibt, nachdem der Stecker aus der Steckdose entfernt wurde. Wenn zu diesem Zweck eine lose Abdeckung verwendet wird, muss diese an ihrer Steckdose verankert sein, zum Beispiel mit einer Kette.

1.5 Trennschalter

Das elektrische System muss potentiell schädliche Lasten oder Erdungsfehler erkennen, damit die betroffene Steckdose isoliert wird.

1.6 Elektrische Verbindungen und Trennungen von Ladungseinheiten und elektrischen Fahrzeugen

Nur geschultes Personal oder andere Personen unter Beaufsichtigung der Schiffsbesatzung darf/ dürfen die elektrische Verbindung oder Trennung von Ladungseinheiten oder elektrischen Fahrzeugen durchführen.

1.7 Prüfpunkte bei Ronden

1.7.1 Während der Ronden in Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen durch die Besatzung muss zum Beispiel Folgendes unter anderem geprüft werden:

  1. Leckagen von Fahrzeugen;
  2. Zustand der elektrischen Verbindungen und der Stromversorgungskabel des Schiffs zu Fahrzeugen; und
  3. allgemeine Ladungsbrandgefahren.

1.7.2 Es wird empfohlen, dass tragbare Wärmebildgeräte beim Überprüfen während der Brandschutzrunden und bei Verdacht zum Auffinden heißer Bereiche und überhitzter elektrischer Einrichtungen verwendet werden.

1.8 Erhöhung der Anforderung zur Beseitigung von Entzündungsquellen

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