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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1554 vom 25. November 2016
Einheitliche Interpretation von Kapitel 9 des FSS-Codes

Vom 29. Juni 2017
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2017 S. 649)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1. Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25. November 2016), mit dem Ziel, eine genauere Anleitung für die Bemessung der Notstromquelle für das Feuermelde- und Feueranzeigesystem zu liefern, eine einheitliche Interpretation von Kapitel 9 des FSS-Codes angenommen, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner dritten Tagung (14. bis 18. März 2016) vorbereitet wurde, wie sie in der Anlage aufgeführt ist.

2. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die beigefügte einheitliche Interpretation als Anleitung zu verwenden, wenn sie Absatz 2.2.4 von Kapitel 9 des FSS-Codes anwenden, und die einheitliche Interpretation allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Einheitliche Interpretation von Kapitel 9 des Codes

Kapitel 9 des FSS-Codes

Fest eingebaute Feuermelde- und Feueranzeigesysteme

Die "30 Minuten" in Absatz 2.2.4 von Kapital 9 des FSS-Codes bedeuten die letzten 30 Minuten der Dauer, die nach Regel II-1/ 42 und II-1/ 43 SOLAS vorgeschrieben ist (18 Stunden für Frachtschiffe und 36 Stunden für Fahrgastschiffe).

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1554, "Einheitliche Interpretation von Kapitel 9 des FSS-Codes", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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(Stand: 29.08.2018)

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