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MSC.1/Rundschreiben 1553 vom 25. November 2016
Fluchtwege-Zeichen an Bord von Schiffen und Schilder an Orten mit Notfallausrüstung
Vom 27. März 2017
(VkBl. Nr. 8 vom 29.04.2017 S. 462)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss vereinbarte auf seiner fünfundsiebzigsten Tagung (15. bis 24. Mai 2002), nach der Feststellung, dass ISO eine neue ISO-Norm für die Beschilderung für Rettungsmittel und -einrichtungen und Fluchtwege an Bord entwickelte, dass die obengenannte Norm, nach ihrer Veröffentlichung, in Zusammenhang mit der Überarbeitung von Entschließung A.760(18) über Symbole in Zusammenhang mit Rettungsmitteln und -einrichtungen, in der durch Entschließung MSC.82(70) ** geänderten Fassung, berücksichtigt werden kann.
2 Der Ausschuss nahm auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25 November 2016) zur Kenntnis, dass Entschließung A.760(18) die Notwendigkeit für einheitliche internationale Symbole zur Anzeige des Ortes von Notfallausrüstung wie auch von Sammelplätzen und Einbootungsstationen anerkennt, und dass die Vollversammlung die Mitgliedsstaaten gedrängt hatte sicherzustellen, dass die Symbole aus der Anlage zu dieser Entschließung, wo angemessen, benutzt wurden.
3 Der Ausschuss beschloss, nach der Feststellung, dass ISO ihre Norm 24409-2:2014 Gestaltung, Lage und Anwendung von schiffseigenen Sicherheitszeichen, sicherheitsbezogenen Zeichen, Sicherheitshinweisen und Sicherheitsschildern - Teil 2: Katalog veröffentlicht hatte, die im Allgemeinen mit den entsprechenden Symbolen, die in der Anlage zur Entschließung A.760(18), in der jeweils geltenden Fassung, und der Anlage zur Entschließung A.952(23) über Grafische Symbole für Brandschutzpläne an Bord von Schiffen, aufgeführt sind, übereinstimmt, dass die Mitgliedsstaaten auf die ISO-Norm 24409 Reihe aufmerksam gemacht werden müssen.
4 Es ist die Absicht des Ausschusses, für die Annahme durch den Ausschuss bei seiner neunundneunzigsten Tagung im Jahr 2018, eine Überarbeitung von Entschließung A.760(18) vorzubereiten, die die in der obengenannten ISO-Norm enthaltenen grafischen Symbole ohne Änderungen einschließt.
5 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die ISO-Norm 24409 Reihe zur Kenntnis von Schiffskonstrukteuren, Schiffswerften, Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Kapitänen, landseitigem Brandbekämpfungspersonal und anderen Beteiligten zu bringen, so dass sie sie auf freiwilliger Basis für die schiffseigene Beschilderung benutzen können, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen der Kapitel II-2 und III SOLAS, vorbehaltlich der Annahme der überarbeiteten Entschließung.
6 Die Mitgliedsstaaten werden auch aufgefordert zur Kenntnis zu nehmen, dass existierende Schiffe weiterhin die Entschließung A.760(18), in ihrer jeweils gültigen Fassung, für die schiffseigene Beschilderung benutzen dürfen.
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1553, "Fluchtwege-Zeichen an Bord von Schiffen und Schilder an Orten mit Notfallausrüstung", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
**) Es wird auf Absatz 7 des Rundschreibens MSC/Circ.1050 verwiesen.
ENDE |
(Stand: 22.07.2022)
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