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MSC.1/Rundschreiben 1550 vom 25. November 2016
Einheitliche Interpretationen in Bezug auf die Anwendung der Regeln II-2/10.2.1.3, II-2/10.2.2.4.1.2, II-2/10.7.3.2.3 und II-2/19.3.1 SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung, und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes
Vom 12. April 2017
(VkBl. Nr. 9 vom 15.05.2017 S. 506)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25. November 2016), die Einheitlichen Interpretationen in Bezug auf die Anwendung der Regeln II-2/ 10.2.1.3, II-2/ 10.2.2.4.1.2, II-2/ 10.7.3.2.3 und II-2/ 19.3.1 SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung, und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes angenommen, wie in der Anlage aufgeführt, um die globale und einheitliche Einführung der Anforderungen in Bezug auf Feuerlöschpumpen auf Schiffen, die für den Transport von fünf oder mehr Lagen von Containern auf oder über dem Wetterdeck entworfen wurden, zu erleichtern.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Einheitlichen Interpretationen zu verwenden, wenn sie die relevanten Vorschriften der Regeln II-2/ 10.2.1.3, II-2/ 10.2.2.4.1.2, II-2/ 10.7.3.2.3 und II-2/ 19.3.1 SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung, und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes anwenden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen in Bezug auf die Anwendung der Regeln II-2/ 10.2.1.3, II-2/ 10.2.2.4.1.2, II-2/ 10.7.3.2.3 und II-2/ 19.3.1 SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung,
und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes
SOLAS Regel II-2/ 10 - Brandbekämpfung
SOLAS Regel II-2/ 19 - Beförderung gefährlicher Güter FSS-Code, Kapitel 12 - Fest eingebaute Notfeuerlöschpumpen
1 An Bord von Frachtschiffen, die für den Transport von fünf oder mehr Lagen von Containern auf oder über dem Wetterdeck entworfen wurden:
2 An Bord von Frachtschiffen, die für den Transport von fünf oder mehr Lagen von Containern auf oder über dem Wetterdeck entworfen wurden, braucht der Gesamtvolumenstrom der Notfeuerlöschpumpe nicht größer sein als 72 m3/h.
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1550, "Einheitliche Interpretationen in Bezug auf die Anwendung der Regeln II-2/ 10.2.1.3, II-2/ 10.2.2.4.1.2, II-2/ 10.7.3.2.3 und II-2/ 19.3.1 SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung, und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
(Stand: 29.08.2018)
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