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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1465 24. Juni 2013
Einheitliche Interpretationen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))

Vom 28. Januar 2015
(VkBl. Nr. 4 vom 28.02.2015 S. 119)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss genehmigte auf seiner zweiundneunzigsten Sitzung (12. bis 21. Juni 2013), in der Absicht der Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei der Anwendung der Bestimmungen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82)); und der vom Unterausschuss für Schiffsentwurf und Ausrüstung auf seiner siebenundfünfzigsten Sitzung gegebenen Empfehlung folgend, die einheitlichen Interpretationen für die obige Leistungsanforderung, wie sie in der Anlage niedergelegt sind. Die einheitlichen Interpretationen in der Anlage sind eine überarbeitete Fassung der vom Ausschuss als Rundschreiben MSC.1/Circ. 1378 genehmigten einheitlichen Interpretationen der Leistungsanforderung und ersetzen diese.

2 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die anliegenden einheitlichen Interpretationen zu nutzen, wenn sie die relevanten Bestimmungen der Leistungsanforderung anwenden und alle betroffenen Parteien auf sie aufmerksam zu machen.

Einheitliche Interpretationen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC. 215(82))

Abschnitt 2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Begriffsbestimmungen

"2.6 "GUTER" Zustand ist der Zustand mit geringfügigen Rostflecken gemäß Entschließung A. 744(18)."

Interpretation

1 GUT: Zustand mit Rostflecken auf weniger als 3 v. H. des betrachteten Bereiches ohne sichtbare Schädigung der Beschichtung. Rostbefall an Kanten oder Schweißungen muss weniger als 20 v. H. der Kanten oder Schweißraupen im betrachteten Bereich betreffen.

2 Technische Akte Beschichtung: Ein Ausdruck, der verwendet wird für die Sammlung von Unterlagen, die mit dem Beschichtungssystem und seiner Aufbringung verbundene Sachverhalte beschreiben, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem die erste Unterlage vorliegt und fortlaufend über die gesamte Lebensdauer des Schiffes, einschließlich der Vereinbarung zur Prüfung und aller Elemente von Absatz 3.4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche.

Abschnitt 3 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Allgemeine Grundsätze

"3.2 Die Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und Beschichtung ist zwischen dem Reeder, der Werft und dem Beschichtungshersteller abzustimmen und der Verwaltung zur Überprüfung vorzulegen. Die Verwaltung kann sich auf Wunsch an dem Abstimmungsverfahren beteiligen. Die eindeutigen Nachweise dieser Prüfungen sind zu melden und in die Technische Akte Beschichtung (CTF) (siehe 3.4.) einzutragen."

Interpretation

1 Die Vereinbarung zur Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und Beschichtung muss von der Werft, dem Reeder und dem Hersteller der Beschichtung unterzeichnet werden und der Verwaltung von der Werft zur Überprüfung vorgelegt werden, bevor irgendwelche Beschichtungsarbeiten in irgendeinem Neubaustadium begonnen werden, und sie muss mindestens die Leistungsanforderung für Schutzanstriche erfüllen.

2 Um die Überprüfung zu ermöglichen, müssen folgende Unterlagen aus der Technischen Akte Beschichtung verfügbar sein:

  1. Spezifikation der Beschichtung einschließlich der Auswahl der zu beschichtenden Flächen (Räume), Auswahl des Beschichtungssystems, Oberflächenvorbereitung und Beschichtungsprozess.
  2. Konformitätserklärung oder Typzulassung des Beschichtungssystems

3 Die Vereinbarung muss in die Technische Akte Beschichtung aufgenommen werden und mindestens das Folgende umfassen:

  1. Prüfungsverfahren, einschließlich des Umfangs der Prüfung, wer die Prüfung durchführt, die Qualifikation des Beschichtungsinspektors bzw. der Beschichtungsinspektoren und Ernennung eines qualifizierten Beschichtungsinspektors (der verantwortlich ist für den Nachweis, dass die Beschichtung gemäß der Leistungsanforderung für Schutzanstriche aufgebracht wird). Sofern mehr als ein Beschichtungsinspektor eingesetzt wird, müssen für jeden die Verantwortungsgebiete festgelegt werden (z.B. bei mehreren Fertigungsstätten); und
  2. die für die Dokumentation zu verwendende Sprache.

4 Jegliche Abweichung im Verfahren bezüglich der Leistungsanforderung für Schutzanstriche, die während der Überprüfung bemerkt wird, muss gegenüber der für die Festlegung und Implementierung der Maßnahmen zur Abhilfe verantwortlichen Werft zur Sprache gebracht werden.

5 Ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe bzw. ein Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe bzw. ein Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe darf nicht ausgestellt werden, bis alle erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe entsprechend den Anforderungen der Verwaltung abgeschlossen worden sind.

"3.4 Technische Akte Beschichtung

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