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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO-Rundschreibens - MSC. 1/Circ.1444
Vorläufige Leitlinien für Flaggenstaaten über Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung der Piraterie vor der Küste Somalias

Vom 15. Mai 2013
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2013 S. 651)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012) beschlossen, dass es sinnvoll wäre, die für Flaggenstaaten empfohlenen Handlungspraktiken in einem einzigen Bezugsdokument zusammenzufassen, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gegebenheiten und vorbehaltlich ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften, um ihre Bemühungen auf ein Höchstmaß zu verstärken, Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie umzusetzen.

2 Die vorläufigen Leitlinien für Flaggenstaaten über Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung der Piraterie vor der Küste Somalias sind in der Anlage wiedergegeben.

3 Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden dringend gebeten, dieses Rundschreiben allen nationalen Behörden zur Kenntnis zu geben, die mit der Bekämpfung der Piraterie befasst sind, wie auch den Reedern, Schiffsbetreibern, Schifffahrtunternehmen, Schiffsführern und Besatzungen.

4 Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden zudem dringend gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die in der Anlage wiedergegebenen Vorläufigen Leitlinien, für sie jeweils passend, umzusetzen.

5 Die Regierungen der Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen mit Konsultativstatus werden gebeten, dem Ausschuss bei nächster Gelegenheit die Ergebnisse ihrer Erfahrungen bei der Anwendung der vorläufigen Leitlinien mitzuteilen, um den Ausschuss bei seiner Entscheidung zu unterstützen, ob weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Vorläufige Leitlinien für Flaggenstaaten über Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung der Piraterie vor der Küste Somalias

1 Einführung

1.1 Zweck dieser Leitlinien ist es, die bislang von der Organisation entwickelten bewährten Verfahrensweisen, Codes und Normen, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang stehen müssen, in einem einzigen Bezugsdokument zusammenzufassen. In den Leitlinien werden empfohlene Handlungspraktiken aufgeführt, die von den Flaggenstaaten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gegebenheiten und ihrer innerstaatlichen Rechtvorschriften angewandt werden sollen, um ihre Anstrengungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie zu maximieren. Die Leitlinien wurden auf der Grundlage von Beschlüssen der IMO-Vollversammlung und des Rates erstellt, die Bezug nehmen auf die besten Strategien und Verhaltensweisen, Codes und Normen als Instrumente, die den Flaggenstaaten unter anderem bei der Umsetzung von IMO-Entschließungen nützlich sein können und die die Bemühungen zur Bekämpfung der Piraterie im größeren internationalen Rahmen unterstützen.

2 Strategie zur Bekämpfung der Piraterie

2.1 Die Flaggenstaaten sollen eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Piraterie entwickeln, umsetzen, bekannt geben und anwenden, die im Einklang mit dem internationalen Seegewohnheitsrecht und dem innerstaatlichen Recht steht. Eine solche Strategie könnte die Einführung von Systemen und Mechanismen beinhalten, die den Schutz von Schiffen vereinfachen und diesen die Möglichkeit geben, angemessene und vernünftige Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entführung durch Piraten zu vermeiden und die Gefahren für Seeleute auf solchen Schiffen zu mindern. Diese Strategie sollte die sich ändernde Art der Piratenangriffe im Hochrisikogebiet 1 berücksichtigen und Verfahren vorsehen, die gewährleisten, dass sie an eine veränderte Gefahrenlage angepasst werden kann. Die Verwaltungen der Flaggenstaaten sind sich über den Inhalt der bestehenden Richtlinien im Klaren und integrieren sie gegebenenfalls in ihre eigene Strategie zur Bekämpfung der Piraterie. Diese kann unter anderem auch bereits bestehende Leitlinien 2umfassen in:

  1. MSC.1/Circ.1333, Empfehlungen an Regierungen zur Verhütung und Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle auf Schiffe;
  2. MSC.1/Circ.1334, Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber, Schiffsführer und Besatzung zur Verhütung und Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle auf Schiffe;
  3. MSC.1/Circ.1390, Leitlinien für Beauftragte für die Gefahrenabwehr bei den Unternehmen - Vorbereitung von Unternehmen und Besatzung auf den Ernstfall einer Entführung durch Piraten im Westindischen Ozean und im Golf von Aden;
  4. MSC.1/Circ. 1405/Rev.2, Überarbeitete vorläufige Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet
  5. MSC.1/Circ.1406/Rev.2, Überarbeitete vorläufige Empfehlungen für Flaggenstaaten zum Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet
  6. MSC.1/Circ.1408/Rev. 1, Überarbeitete vorläufige Empfehlungen für Häfen und Küstenstaaten zum Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet;
  7. MSC.1/Circ. 1443; Vorläufige Leitlinien für private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr, die bewaffnetes privates Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet bereitstellen;
  8. MSC-FAL.1/Circ.2 Fragebogen zu Informationen über die Vorschriften von Hafen- und Küstenstaaten über bewaffnetes privates Wachpersonal an Bord von Schiffen;
  9. Beste Strategien und Verhaltensweisen zum Schutz gegen somalische Piraterie (BMP4), veröffentlicht als MSC.1 /Circ.1.339;
  10. Entschließung A.1044(27) über Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf Schiffe vor der Küste Somalias;

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