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IMO-Rundschreibens - MSC. 1/Circ.1405/Rev.2
"Überarbeitete vorläufige Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet" 1
Vom 15. Mai 2013
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2013 S. 640)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunundachtzigsten Tagung (vom 11. bis 20. Mai 2011) die vorläufigen Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet gebilligt.
2 Angesichts der Bedeutung und der Dringlichkeit des Problems sowie der Notwendigkeit, sobald wie möglich detaillierte Leitlinien und Empfehlungen weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen, hat der Ausschuss die Einberufung einer außerordentlichen Tagung der Arbeitsgruppe Gefahrenabwehr in der Schifffahrt und Piraterie (vom 13. bis 15. September 2011) zur Aktualisierung der Leitlinien gebilligt und der Rat hat dies genehmigt.
3 Die vorläufigen Leitlinien wurden anschließend vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 19. Tagung (16. bis 25. Mai 2012) aufgrund notwendiger Änderungen überarbeitet, die sich aus der Entwicklung der vorläufigen Leitlinien für private Bewachungsunternehmen für Gefahrenabwehr in der Schifffahrt gemäß MSC.1 /Circ.1443 betreffend die vorläufigen Leitlinien für private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt, die private bewaffnete Bewachungskräfte an Bord von Seeschiffen im Hochrisikogebiet anbieten, ergaben.
4 Die überarbeiteten vorläufigen Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet sind in der Anlage wiedergegeben.
5 Die beigefügten überarbeiteten vorläufigen Leitlinien sollten in Verbindung mit den folgenden Dokumenten gelesen werden: den in MSC.1/Circ. 1443; MSC.1/ Circ. 1406/Rev.2 dargelegten vorläufigen Empfehlungen über die überarbeiteten vorläufigen Empfehlungen für Flaggenstaaten zum Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet und dem Dokument MSC.1/ Circ. 1408/Rev.1 über die überarbeiteten vorläufigen Empfehlungen für Hafen- und Küstenstaaten zum Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet, den Informationen in dem Dokument MSC-FAL.1/Circ.2 zu dem Fragebogen zu Informationen über die Vorschriften von Hafen- und Küstenstaaten für privates bewaffnetes Wachpersonal an Bord von Schiffen sowie den anderen von der Organisation erarbeiteten Empfehlungen und Leitlinien zur Verhütung und Unterbindung von Piraterie und bewaffneten Überfällen auf Schiffe.
6 Die Mitgliedsregierungen werden dringend gebeten, dieses Rundschreiben allen nationalen Behörden zur Kenntnis zu bringen, die mit der Bekämpfung der Piraterie befasst sind, sowie Reedern, Schiffsbetreibern, Schifffahrtsunternehmen, Schiffsführern und Besatzungen.
7 Die Mitgliedsregierungen werden auch dringend gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Anlage wiedergegebenen überarbeiteten vorläufigen Leitlinien angemessen umzusetzen.
8 Die Mitgliedsregierungen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen mit Konsultativstatus werden gebeten, dem Ausschuss bei nächster Gelegenheit die Ergebnisse der Erfahrungen mit der Anwendung den überarbeiteten vorläufigen Leitlinien mitzuteilen, um den Ausschuss bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen zu unterstützen.
9 Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1405/Rev.1 wird hiermit zurückgezogen.
Überarbeitete vorläufige Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet 1
1 Einleitung
1.1 Die gestiegene Bedrohung der Handelsschifffahrt durch somalische Piraten hat zu einem verstärkten Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal und zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Unternehmen geführt, die Dienste zur bewaffneten Gefahrenabwehr in der Schifffahrt für Schiffe anbieten, die durch das Hochrisikogebiet fahren. Die Organisation begrüßt zwar nicht den Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal (PCASP - privately contracted armed security personnel), hat aber dafür Verständnis, dass es für Schifffahrtsunternehmen schwierig sein kann, zuverlässige professionelle private Anbieter von bewaffneten Bewachungsdiensten zu finden.
1.2 Für Reeder ist es eine heikle Entscheidung, PCASP an Bord von Schiffen einzusetzen. Das Fehlen entsprechender Vorschriften und die Selbstregulierung der Branche in Verbindung mit komplizierten Rechtsvorschriften über die legale Beförderung, das legale Tragen und den legalen Gebrauch von Schusswaffen 2geben Anlass zur Sorge. Diese Situation wird durch die rasche Zunahme privater Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt (PMSC - private maritime security companies) und Zweifel hinsichtlich der Fähigkeiten und der Seriosität einiger dieser Unternehmen noch komplizierter. Bei den Anbietern von Diensten gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Kompetenz und der Qualität.
1.3 Mit diesen Leitlinien soll Reedern, Schiffsbetreibern und Schiffsführern, die den Einsatz von PCASP an Bord von Schiffen als zusätzlichen Schutz gegen Piraten erwägen, eine Hilfestellung gegeben werden.
(Stand: 29.08.2018)
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