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Regelwerk, Gefahrgut/Transport See

MSC.1/Rundschreiben 1412/Rev.2 14. Juni 2019
Grundsätze und Richtlinien im Zusammenhang mit der Überprüfung und Auditierung der Leistung der LRIT-Datenzentren und des Internationalen LRIT-Datenaustausches

Vom 14. September 2020
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2020 S. 616)



Siehe Fn. *, 1

1 Allgemeines

Der Schiffssicherheitsausschuss hat entsprechend den Bestimmungen der SOLAS-Regel 2 V/19-1 Absatz 14 und vorbehaltlich der einschlägigen Bestimmungen von Absatz 14 der Überarbeiteten Leistungsanforderungen 3 die folgenden Festlegungen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Auditierung der Leistung der LRIT-Datenzentren und des internationalen LRIT-Datenaustausches getroffen.

2 Auditauftraggeber 4

Auditauftraggeber sind alle Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 (Vertragsregierungen), die durch den Ausschuss agieren.

3 Auditor

Der Auditor ist der LRIT-Koordinator.

4 Auditierte Stelle

Die auditierten Stellen sind alle LRIT-Datenzentren (DC) und der internationale LRIT-Datenaustausch (IDE).

5 Auditprogramm

Das Auditprogramm ist ein Drittparteien-Audit, das jährlich durch den LRIT-Koordinator durchgeführt wird.

6 Auditprogrammziele

Die Ziele der Überprüfung und Auditierung der Leistung von Datenzentren und des internationalen LRIT-Datenaustausches sind:

  1. unter Berücksichtigung der damit in Beziehung stehenden Bestimmungen der Technischen Spezifikationen für das LRIT-System und aller einschlägiger Beschlüsse des Ausschusses zu prüfen, ob das LRIT-System entsprechend den Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 und den Überarbeiteten Leistungsanforderungen arbeitet;
  2. zu prüfen, ob die Vertragsregierungen und die Seenotrettungsdienste nur die LRIT-Daten empfangen, die sie angefordert haben und zu deren Empfang sie berechtigt sind;
  3. unter Berücksichtigung der damit in Beziehung stehenden Bestimmungen der Technischen Spezifikationen für das LRIT-System und aller einschlägiger Beschlüsse des Ausschusses zu prüfen, ob die Datenzentren entsprechend den Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 und den Überarbeiteten Leistungsanforderungen arbeiten;
  4. unter Berücksichtigung der damit in Beziehung stehenden Technischen Spezifikationen für das LRIT-System und aller einschlägiger Beschlüsse des Ausschusses zu prüfen, ob der internationale LRIT-Datenaustausch entsprechend den Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 und den Überarbeiteten Leistungsanforderungen arbeitet;
  5. jegliche Notwendigkeit zur Einleitung von Korrekturmaßnahmen und/oder vorbeugenden Maßnahmen im LRIT-System oder bei seinen Komponenten zu ermitteln; und
  6. Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit des LRIT-Systems oder seiner Komponenten zu ermitteln.

7 Auditkriterien

7.1 Die Hauptkriterien sind die SOLAS-Regel V/19-1 und die Überarbeiteten Leistungsanforderungen.

7.2 Die ergänzenden Kriterien sind die Technischen Spezifikationen für das LRIT-System 5, vom Ausschuss genehmigte oder angenommene Anleitungen, Richtlinien und Empfehlungen für das LRIT-System; und Anweisungen des Ausschusses an den LRIT-Koordinator im Zusammenhang mit der Überprüfung und Auditierung der Leistung der auditierten Stellen

7.3 Nach jeder Tagung des Ausschusses und wenn Änderungen der Auditkriterien zugestimmt wird, muss das Sekretariat die aktualisierten Informationen dem LRIT-Koordinator und allen auditierten Stellen auf der öffentlichen IMO-Website zur Verfügung stellen.

8 Auditumfang

8.1 Der Umfang des Audits ist auf Themen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Datenzentren und des internationalen LRIT-Datenaustausches begrenzt, insoweit wie diese angemessen und sicher durch Auditnachweise geprüft werden können.

8.2 Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen von SOLAS-Regel V/19-1 und der Überarbeiteten Leistungsanforderungen durch die Vertragsregierungen gehören nicht zum Auditumfang und fallen in den Bereich von "Framework and procedures for the IMO Member State Audit Scheme" (Entschließung A.1067(28)).

8.3 Insbesondere alle Fragen, für deren Prüfung der LRIT-Koordinator über eine Liste oder Listen der Schiffe verfügen müsste, die nach den Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 Absatz 4.1 zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Übermittlung von LRIT-Daten verpflichtet sind, gehören nicht zum Umfang des Audits. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen wie die, ob tatsächlich alle diese Schiffe in das System eingebunden sind und LRIT-Daten übermitteln oder ob und wie die Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 Absatz 7 umgesetzt werden.

8.4 Sofern der Ausschuss es nicht anders bestimmt, ist der LRIT-Koordinator nicht verpflichtet, die Gebührenstruktur der Datenzentren oder des internationalen LRIT-Datenaustausches zu auditieren.

9 Verantwortlichkeiten

9.1

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