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Regelwerk

MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1399
"Richtlinien für Verfahren für Wartung und Reparatur von Beschichtungssystemen für Ladeöltanks von Rohöltankern während des Betriebs"

Vom 11. Februar 2014
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2014 S. 214)



Siehe Fn. *

1 Der Ausschuss prüfte, auf seiner neunundachtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2011), nach Kenntnisnahme des Bedarfs an Richtlinien für Wartung und Reparatur von Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern, unter Einbezug der Änderungen der SOLAS Regel II-1/ 3-11 und der "Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für Ladeöltanks von Rohöltankern", beschlossen mit den Entschließungen MSC. 291(87) bzw. MSC. 288(87), einen Antrag des Unterausschusses für Schiffsentwurf und Ausrüstung, von seiner fünfundfünfzigsten Tagung, und ließ die "Richtlinien für Wartung und Reparatur von Beschichtungssystemen für Ladeöltanks von Rohöltankern während des Betriebs" zu, die in der Anlage wiedergegeben sind.

2 Mitgliedsregierungen werden ersucht Reeder, Schiffbauer und andere betroffene Parteien auf die Richtlinien zur Erwägung während Besichtigungen, Beurteilungen und Reparaturen der Schutzbeschichtungen in Ladeöltanks von Rohöltankern aufmerksam zu machen.

Richtlinien für Verfahren für Wartung und Reparatur von Beschichtungssystemen für Ladeöltanks von Rohöltankern während des Betriebs

1 Allgemeines

1.1 Diese Richtlinien dienen dem Zweck Besichtiger, Reeder, Schiffsmanager, Werften, Flaggenverwaltungen und andere interessierte Parteien in Bezug auf die Überwachung, Bewertung, Wartung und Reparatur von Schutzbeschichtungen von Rohöl-Ladetanks zu unterstützen.

1.2 Ob die Soll-Nutzungsdauer des Beschichtungssystems erreicht wird, hängt von dem Beschichtungssystem, der Oberflächenvorbereitung, dem strukturellen Aufbau, der Farbanbringung sowie der Inspektion der Beschichtung und der Wartung ab. Alle diese Aspekte tragen zu der guten Leistung des Beschichtungssystems bei. Diese Richtlinien konzentrieren sich auf die Wartungs- und Reparaturverfahren für Rohöl-Ladetankbeschichtungen.

1.3 Wartung und Reparatur der Schutzbeschichtungssysteme müssen ein Teil des allgemeinen Wartungs- und Reparaturplans des Schiffes sein und sollte laut der Entschließung MSC. 288(87) in der Technischen Akte Beschichtung (CTF) vermerkt werden. Die Leistungsfähigkeit des Schutzbeschichtungssystems muss während der Standzeit eines Schiffes von der Verwaltung oder einer von der Verwaltung anerkannten Organisation überwacht werden.

2 Anwendung und Begriffsbestimmungen

2.1 Diese Richtlinien gelten für jene Schiffe, die in der SOLAS Regel II-1/ 3-11 festgelegt sind und konzentrieren sich auf die Wartungs- und Reparaturverfahren für Beschichtungen in Ladetanks aller Rohöltanker, welche im Folgenden als "Rohöl-Ladetanks" oder "Ladetanks zur Beförderung von Rohöl" bezeichnet werden. Sie decken nur die Wartung und Reparatur der Beschichtung ab. Andere Korrosionsschutzsysteme als der Schutzanstrich werden von diesen Richtlinien nicht abgedeckt.

2.2 Zum Zweck dieser Richtlinien gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Wartung bedeutet geringfügige Instandsetzungsarbeiten an der Beschichtung, welche regelmäßig von der Besatzung mit normalen, an Bord befindlichen Hilfsmitteln und Werkzeugen durchgeführt werden, um einen "GUTEN" oder "AUSREICHENDEN" Beschichtungszustand beizubehalten. Die Wartung verzögert oder verlangsamt die Verschlechterung der Beschichtung und bewirkt einen kurzzeitigen Stahlschutz.
  2. Reparatur bedeutet Instandsetzungsarbeiten an der Beschichtung mit Langzeitwirkung, die für gewöhnlich während des Aufenthalts im Trockendock oder der plan mäßigen Reparaturzeit (Schiff nicht aktiv) durchgeführt werden, um den "AUSREICHENDEN" oder "SCHLECHTEN" Beschichtungszustand wieder auf einen "GUTEN" Zustand zurückzubringen. Dies erfordert normalerweise eine spezielle Vorbereitung, fachkundiges Personal und eine spezielle Ausrüstung, zum Beispiel Strahlreinigungsanlagen, Bedienungspersonal und Entfeuchter sowie gute Oberflächenvorbereitungsverfahren.

2.3 Diese Richtlinien wurden erstellt mit Hilfe der besten derzeit vorliegenden Kenntnisse und unter Berücksichtigung, dass die Wartung gegebenenfalls durchgeführt wird während sich das Schiff auf See befindet, wohingegen Reparaturen für gewöhnlich im Trockendock oder während der planmäßigen Reparaturzeiten (schwimmend in der Werft) stattfinden.

3 Besichtigungsempfehlungen

3.1 Eintritt in den Ladetank

Um eine Besichtigung durchzuführen, ist es notwendig Ladeöltanks zu betreten. Rohöl-Ladetanks sind als "abgeschlossene Räume" zu betrachten und deshalb müssen alle Empfehlungen aus ISGOTT (International Safety Guide for Oil Tankers and Terminals: Internationale Sicherheitsanleitung für Öltanker und -terminals) 1 bezüglich des Eintritts in abgeschlossene Räume und Entgasung unbedingt befolgt werden. Zur Entgasung und Belüftung wird für Verfahren und zweckmäßige Ausrüstung auf ISGOTT verwiesen. Gebührende Aufmerksamkeit muss außerdem auf die Empfehlung bezüglich des Betretens abgeschlossener Räume an Bord von Schiffen (Entschließung A.864(20), in der jeweils geltenden Fassung), gerichtet werden.

3.2 Besichtigungsdurchführung

3.2.1 Das Beschichtungssystem in Ladetanks muss in Zusammenhang mit Folgendem untersucht werden:

  1. Zwischenbesichtigungen aller Rohöltanker mit 5000 Tonnen Tragfähigkeit oder mehr, die über zehn Jahre alt sind;

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