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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1385 vom 10. Dezember 2010
Wissenschaftliche Verfahren über die Größenveränderung des Raumvolumens bei Brandprüfungen mit Wassernebel-Feuerlöschsystemen

Vom 03. Dezember 2013
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.2013 S. 1264)



Siehe Fn. *

1 Hinsichtlich der wissenschaftlichen Verfahren über die Größenveränderung des Raumvolumens bei Brandprüfungen mit Wassernebel-Feuerlöschsystemen legen die "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" (MSC/Rundschreiben 1165) in Absatz 2 des Anhangs B (folgendes) fest:

Eine Veränderung der Größe vom maximal geprüften Raumvolumen zu einem größeren Raumvolumen kann jedoch zugelassen werden, wenn dieses auf von der Organisation 1 entwickelten wissenschaftlichen Verfahren beruht. Die Größenveränderung darf das 2-fache des geprüften Raumvolumens nicht überschreiten.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner acht- undachtzigsten Tagung (24. November bis 3. Dezember 2010) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner vier- undfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags den "Wissenschaftlichen Verfahren über die Größenveränderung des Raumvolumens bei Brandprüfungen mit Wassernebel-Feuerlöschsystemen" im Zusammenhang mit dem MSC/Rundschreiben 1165 zugestimmt, die in der Anlage wiedergegeben sind.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten wissenschaftlichen Verfahren anzuwenden, wenn eine Veränderung der Größe vom maximal geprüften Raumvolumen zu einem größeren Raumvolumen im Zusammenhang mit dem MSC/Rundschreiben 1165 zugelassen wird, und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Wissenschaftliche Verfahren über die Größenveränderung des Raumvolumens bei Brandprüfungen mit Wassernebel-Feuerlöschsystemen

1 Eine Veränderung der Größe vom maximal geprüften Raumvolumen zu einem größeren Raumvolumen kann auf der Grundlage der Zulassungs-Brandprüfszenarien in Anhang B Absatz 4.3.1 Tabelle 1 der "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" (MSC/Rundschreiben 1165) anerkannt werden, vorausgesetzt dass:

  1. Keines der Prüffeuer 1 bis 4 hat eine Löschzeit von mehr als 10 min, und
  2. die Regelungen der nachstehenden Tabelle erfüllt werden.
Durchschnittliche Zeit der Löschung der drei Feuer mit den längsten Löschzeiten (Versuche 1 bis 8) Größenveränderungs-Faktor
< 10 min 2
12,5 min 1,5
15 min 1

2 Die durchschnittlichen Löschzeiten zwischen den vorstehenden Werten können durch lineare Interpolation ermittelt werden. Die Deckenhöhe darf nicht größer sein als die geprüfte Deckenhöhe. Alle genannten Raumvolumen müssen das Nettovolumen sein.

1) Von der Organisation noch zu entwickeln.

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1385, "Wissenschaftliche Verfahren über die Größenveränderung des Raumvolumens bei Brandprüfungen mit Wassernebel-Feuerlöschsystemen", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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