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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Circ.1346 vom 02. Juni 2010
Einheitliche Interpretation des HSC-Codes 2000

Vom 22. März 2012
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2012 S. 263)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundachtzigsten Tagung (12. bis 21. Mai 2010), im Hinblick auf die Gewährleistung eines einheitlichen Konzepts für die in der Entschließung MSC. 222(82) angenommene Anwendung der Änderungen des HSC-Codes 2000, sowie auf Empfehlung des Unterausschusses für Schiffsentwurf und Ausrüstung auf dessen zweiundfünfzigster Tagung, die einheitliche Interpretation des HSC-Codes 2000 wie folgt genehmigt:

"Die in der Anlage wiedergegebenen Änderungen der Entschließung MSC. 222(82) gelten für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die am oder nach dem 01. Juli 2008 gebaut wurden.

Die Änderungen hinsichtlich der Absätze 1.2.2 (asbesthaltige Werkstoffe), 1.8.1 (Sicherheitszeugnisse für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge), 1.9.1.1 (Überführungsfahrten ohne gültige Erlaubnis zum Betrieb von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen), 2.7.2 (Berechnung von Leerschiffseigenschaften, wenn ein Krängungsversuch nicht durchführbar ist), 13.8.2 (Mitführen von elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS)) und 14.15.10 (Prüfung und Wartung von Satelliten-Funkbaken (EPIRBs)) gelten jedoch für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die am oder nach dem 01. Juli 2008 gebaut wurden sowie für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die am oder nach dem 01. Juli 2002, jedoch vor dem 01. Juli 2008 gebaut wurden."

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei der Anwendung der entsprechenden Anforderungen des HSC-Codes 2000 nach der oben genannten Interpretation zu richten und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1346
"Einheitliche Interpretation des HSC-Codes 2000"

Vom 22. März 2012
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2012 S. 263)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1346, "Einheitliche Interpretation des HSC-Codes 2000", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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