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MSC.1/Circ.1291 vom 09. Dezember 2008
Richtlinien für Überflutungsmeldesysteme für Fahrgastschiffe
Vom 22. März 2012
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2012 S. 261)
Siehe Fn. *
(Einheitliche Interpretationen MSC/Rundschreiben 1539/Rev. 1) Interpr.1539/1
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünfundachtzigsten Tagung (26. November bis 05. Dezember 2008) die vom Unterausschuss Stabilität, Freibord und Sicherheit von Fischereifahrzeugen auf dessen einundfünfzigster Tagung empfohlenen und in der Anlage wiedergegebenen Richtlinien für Überflutungsmeldesysteme für Fahrgastschiffe genehmigt. Die Richtlinien dienen als Leitlinien für die Überflutungsmeldesysteme für wasserdichte Abteilungen unter dem Schottendeck, die von der SOLAS Regel II-1/ 22-1 für Fahrgastschiffe, die 36 oder mehr Personen befördern und am oder nach dem 01. Juli 2010 gebaut wurden, gefordert werden.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften der SOLAS Regel II-1/ 22-1 nach den in der Anlage beschriebenen Richtlinien für Überflutungsmeldesysteme für Fahrgastschiffe zu richten und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einführung
1 Die SOLAS Regel II-1/ 22-1 sieht vor, dass Fahrgastschiffe, die 36 oder mehr Personen befördern und am oder nach dem 01. Juli 2010 gebaut wurden, gemäß den von der Organisation entwickelten Richtlinien mit Überflutungsmeldesystemen für wasserdichte Abteilungen unter dem Schottendeck ausgerüstet sein müssen.
2 Diese Richtlinien sollen detaillierte Anforderungen für Überflutungsmeldesysteme bereitstellen, um Informationen für den Fall einer Überflutung zu liefern, um die tatsächliche Überflutungssituation einzuschätzen und um den Entscheidungsprozess zu unterstützen.
Begiffsbestimmungen
3 Überflutungsmeldesysteme sind Systeme, die aus Sensoren und Alarmvorrichtungen bestehen, die das Eindringen von Wasser in wasserdichte Abteilungen erkennen und melden. Eine ständige Überwachung des Überflutungswasserspiegels ist möglich, wird jedoch nicht gefordert.
4 Sensoren sind Geräte, die in den überwachten Räumen angebracht sind und ein Signal abgeben, welches das Vorhandensein von Wasser in dem Raum meldet.
5 Alarmvorrichtungen sind akustische und optische Alarmsignale, die auf Überflutungszustände hinweisen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
Einbau der Systeme
6 Überflutungsmeldesysteme müssen in allen wasserdichten Abteilungen unterhalb des Schottendecks eingebaut werden, deren:
7 Interpr.1539/1 Sämtliche wasserdichte Abteilungen, die separat mit einem Flüssigkeitsspiegel-Überwachungssystenn ausgestattet sind (wie beispielsweise Süßwasser, Ballastwasser, Kraftstoff etc.) und über ein Anzeigefeld oder ein anderes Instrument zur Überwachung auf der Kommandobrücke verfügen (und im Sicherheitszentrum, falls es sich in einem von der Kommandobrücke getrennten Raum befindet), sind von diesen Anforderungen ausgeschlossen.
Einbau der Sensoren
8 Die Anzahl und der Einbauort der Überflutungsmeldesensoren muss ausreichend sein, um zu gewährleisten, dass ein erhebliches Eindringen von Wasser in eine wasserdichte Abteilung, die ein Überflutungsmeldesystem erfordert, unter angemessenen Trimm- und Krängungswinkeln erkannt wird. Um dies zu erfüllen, müssen die gemäß Paragraph 6 geforderten Überflutungsnneldesensoren grundsätzlich wie unten angegeben eingebaut werden:
9 Da, wo sich eine wasserdichte Abteilung in ihrer Höhe über mehr als ein Deck erstreckt, muss sich auf jeder Deckebene mindestens ein Überflutungsnneldesensor befinden. Diese Bestimmung gilt nicht für Fälle, in denen ein System zur ständigen Überwachung des Überflutungsspiegels eingebaut ist.
Ungewöhnliche Anordnungen
(Stand: 05.11.2021)
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