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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Circ.1286
Einheitliche Interpretation der SOLAS Regeln II-1/32.11

Vom 02. März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 242)


Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünf- undachtzigsten Tagung (26. November bis 05. Dezember 2008), im Hinblick auf die Bereitstellung von Richtlinien für die Lockerung der ausdrücklichen Forderung nach Redundanz bei Sicherheitsventilen für Dampfkessel und Kesselspeisesysteme, die im Anhang wiedergegebene einheitliche Interpretation der SOLAS Regel II-1/32.1 genehmigt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des SOLAS Kapitels II-1 nach der in der Anlage beschriebenen einheitlichen Interpretation zu richten und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Einheitliche Interpretation der SOLAS Regeln II-1/32.1
Hinsichtlich der Forderung nach Redundanz bei Sicherheitsventilen für Dampfkessel und Unbefeuerte
Dampferzeuger

Regel II-1/ 32.1 - Dampfkessel und Kesselspeisesysteme

Hinsichtlich der Anwendung der SOLAS Regel II-1/32.1 für die Forderung nach Redundanz bei Sicherheitsventilen für Dampfkessel und unbefeuerte Dampferzeuger, muss die Zufriedenheit der Verwaltung mit der Bereitstellung eines angemessenen Überdruckschutzes durch die

Ausführung einer zufriedenstellenden technischen Risikobewertung bestätigt werden.


Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1286
"Einheitliche Interpretation der SOLAS Regeln II-1/32.1"

Vom 02. März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 242)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1286, "Einheitliche Interpretation der SOLAS Regeln II-1/32.1", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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