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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1268
Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 600)


Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vier- undachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) in Anerkennung der Notwendigkeit von Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen und unter Berücksichtigung der Änderungen zum Kapitel II-2 SOLAS und zum Code für Brandsicherheitssysteme ( FSS-Code), die mit den Entschließungen MSC.216(82) und MSC.217(82) angenommen wurden, den vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung (14. bis 18. Januar 2008) gemachten Vorschlag geprüft und die in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen" angenommen.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen auf Fahrgastschiffen bei Systemen, die am oder nach dem 1. Juli 2008 eingebaut worden sind, anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen

1.1 Allgemeines

Bei nach Regel II-2/10.6.1.3 ISOLAS vorgeschriebenen, fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen für den Schutz von Kabinenvorflächen, auf denen andere Möbel und Einrichtungsgegenstände als solche von beschränkter Brandgefahr genutzt werden, muss durch Erprobung nachgewiesen werden, dass sie die Fähigkeit haben, in solchen Bereichen zu erwartende typische Brände zu unterdrücken und ihre Ausbreitung auf die angrenzenden Kabinen und andere Kabinenvorflächen zu verhindern. Diese Richtlinien sind bei der Zulassung von fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen auf Fahrgastschiffen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 eingebaut werden.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1 Selbsttätiges System ist ein System mit selbsttätigen Düsen. Jeder Düsenkopf muss durch die Wärme des Brandes einzeln ausgelöst werden, bevor Wasser versprüht wird.

1.2.2 System mit Handauslösung ist ein Rohrleitungssystem mit offenen Düsen, die durch eine Abschnitts-Absperreinrichtung gesteuert werden. Wenn eine Abschnitts-Absperreinrichtung geöffnet wird, wird von allen zusammenhängend angeschlossenen Düsen gleichzeitig Wasser versprüht.

2 Grundsätzliche Anforderungen

2.1 Das System muss entweder selbsttätig sein oder kann von einer von dem geschützten Bereich entfernt liegenden Stelle aus von Hand ausgelöst werden.

2.2 Das System muss einen Brand auf der Grundlage einer Brandprüfung entsprechend dem Anhang dieser Richtlinien unterdrücken können.

2.3 Das System muss einen Brand auf freien Decksbereichen bei den zu erwartenden Windverhältnissen während der Fahrt des Schiffes unterdrücken können. Die Brandprüfung erfordert nicht die Anwendung der wirklichen Windgeschwindigkeiten, stattdessen ist eine Nenngeschwindigkeit eingeschlossen, um die Varianten der Kabinenvorflächen-Gestaltungen und zugehörige Punkte zu berücksichtigen. Obwohl die Lüftungsverhältnisse bei der Prüfung dafür vorgesehen sind, einen Sicherheitsfaktor zu bilden, ist anzuerkennen, das:s bei einem tatsächlichen Brand vom Kapitän und der Besatzung zu erwarten ist, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Schiff so zu manövrieren, dass das Brandunterdrückungssystem unterstützt wird.

2.4 Das System muss sofort einsatzfähig sein und ununterbrochen für die Dauer von mindestens 30 min betrieben werden können.

2.5 Das System und seine Einzelkomponenten müssen so ausgelegt sein, dass sie gegen Änderungen der Umgebungstemperatur, Vibration, Feuchtigkeit, Erschütterung, Stoß, Verstopfung und Korrosion, die normalerweise auf freien Deckbereichen vorkommen, unempfindlich sind. Offene Düsen sind in Übereinstimmung mit Anhang a des MSC/Rundschreibens 1165 1zu prüfen. Selbsttätige Düsen sind in Übereinstimmung mit Anhang 1 der Entschließung A.800(19) 2zu prüfen.

2.6 Der Einbauort, der Typ und die Charakteristik der Düsen müssen sich innerhalb der bei der Prüfung ermittelten Grenzwerte entsprechend den Anforderungen des Anhangs befinden. Bei der Anordnung der Düsen sind Behinderungen des Wasserversprühens des Feuerlöschsystems zu berücksichtigen. Selbsttätige Düsen müssen die Charakteristik einer schnellansprechenden Düse entsprechend der Norm ISO 6182-1:2004 3haben.

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