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MSC.1/Rundschreiben 1259/Rev.8 - Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)
Vom 8. April 2020
(VkBl. Nr. 20 vom 31.10.2023 S. 614)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner neunundneunzigsten und 101. Tagung die Änderungen der Technischen Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I) (MSC.1/Circ.1259/Rev.7), die vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner fünften bzw. sechsten Tagung erarbeitet wurden (NCSR 5/23, Anlage 4 und NCSR 6/23, Anlage 5), an. Der Ausschuss ersuchte außerdem das Sekretariat, die entsprechende Überarbeitung des Rundschreibens nach Durchführung der dritten Änderungstestphase des Systems zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), welche am 31. März 2020 abgeschlossen wurde, herauszugeben. Die oben erwähnten Änderungen werden in dieses Rundschreiben aufgenommen.
2 Die Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I) beinhaltet:
3 Dieses Rundschreiben muss stets in Verbindung mit der SOLAS- Regel V/19-1, denÜberarbeiteten Leistungsanforderungen und Funktionsbedingungen für ein System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) (Entschließung MSC.263(84), in seiner zuletzt geänderten Fassung) und der Technischen Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil II) (MSC.1/Circ.1294, in seiner überarbeiteten Fassung) gelesen werden.
4 Die XML-Schemata können in ihrem ursprünglichen Format vom LRIT-Datenverteilungsplan-Server heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die XML-Schemata in ihrem ursprünglichen Format per E-Mail an LRIT@imo.org beim Sekretariat angefordert werden.
5. Vertragsregierungen von SOLAS werden aufgefordert, dieses Rundschreiben und seine Anlagen allen an der Umsetzung der Bestimmungen der SOLAS- Regel V/19-1 und/oder der Entwicklung, der Errichtung, dem Betrieb und der Erhaltung ihrer LRIT-Datenzentren und dem internationalen LRIT-Datenaustausch Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
6. Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Circ.1259/Rev.7, das am 17. Januar 2017 herausgebracht wurde. Jeder Verweis auf MSC.1/Circ.1259/Rev.7 oder eine der vorhergehenden Fassungen ist als Verweis auf dieses Rundschreiben zu verstehen.
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ANLAGE
Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Umfang und Hintergrund
1.1.1 Umfang
1.1.1.1 In dieser Dokumentation werden die Technischen Spezifikationen für das System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen, wie sie in den Überarbeiteten Leistungsanforderungen und Funktionsbedingungen für ein System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (den Überarbeiteten Leistungsanforderungen) festgelegt werden, und die mit Entschließung MSC.263(84), in ihrer zuletzt geänderten Fassung, angenommen wurden, wiedergegeben.
1.1.1.2 Dieser Teil stellt eine Übersicht des LRIT-Systems zur Verfügung und gibt die verschiedenen Spezifikationen in den folgenden sechs Anlagen wieder:
1.1.1.3 Die Dokumentation wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Regel V/19-1 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und der Überarbeiteten Leistungsanforderungen erstellt.
1.1.2 Hintergrund
1.1.2.1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner einundachtzigsten Tagung Änderungen zu Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens von 1974 hinsichtlich der Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen an. Die Änderungen traten am 1. Januar 2008 in Kraft und der Betrieb des LRIT-Systems wurde am 31. Dezember 2008 00:01 UTC aufgenommen.
1.1.2.2 Das LRIT-System ermöglicht die weltweite Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen, die erforderlich ist, um die Bestimmungen von Regel V/19-1 zu erfüllen.
1.1.2.3 Beim Betrieb des LRIT-Systems muss internationalen Übereinkommen, Verträgen, Regeln und Normen, die für den Schutz von Navigationsdaten sorgen, Rechnung getragen werden.
(Stand: 22.11.2023)
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