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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1253 vom 26. Oktober 2007
Technische Betriebs- und Wartungshandbücher an Bord

Vom 29. November 2011
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.2011 S. 1011)



Bekanntmachung

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat sich auf seiner dreiundachtzigsten Tagung (3. bis 12. Oktober 2007) mit der Empfehlung befasst, dass die Aufmerksamkeit aller maßgeblichen Interessensgruppen auf die Wichtigkeit für die Schiffsbesatzungen gelenkt werden muss, dass diese zu auf dem neuesten Stand befindlichen, sorgfältig ausgearbeiteten und benutzerfreundlichen Technischen Betriebs- und Wartungshandbüchern an Bord Zugang haben, insbesondere für sicherheitsrelevante Schiffsausrüstung.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm zur Kenntnis, dass ein globaler, auf Wettbewerb beruhender Markt für Schiffsausrüstungen besteht und dass von den Seeleuten erwartet wird, dass sie sich Kenntnisse über die an Bord eingebaute, unterschiedliche Ausrüstung schnell aneignen und diese einwandfrei bedienen. Ferner wird von den Seeleuten erwartet, dass sie imstande sind, mit wenigen Einschränkungen von Schiff zu Schiff zu wechseln; diese Flexibilität ist unerlässlich für eine gut funktionierende Organisation der Arbeitskräfte. Infolgedessen kommen Seeleute mit einer an Bord eingebauten breitgefächerten Ausrüstung in Berührung.

3 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm ferner zur Kenntnis, dass das Vorhandensein von auf dem neuesten Stand befindlichen und sorgfältig ausgearbeiteten Technischen Betriebs- und Wartungshandbüchern an Bord von Schiffen über die Umsetzungs- und Durchführungsmechanismen des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs ( ISM-Codes) durchgesetzt werden könnte.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm weiterhin die IACS-Empfehlung Nr. 71 (datiert September 2000) -Leitfaden für die Erarbeitung technischer Handbücher an Bord von Schiffen (Guide for the development of shipboard technical manuals) - zur Kenntnis und ist übereingekommen, dass dieser Leitfaden eine zweckdienliche Empfehlung für diejenigen ist, die für die Erarbeitung solcher Handbücher verantwortlich sind.

5 Angesichts des Vorstehenden werden die Mitgliedsregierungen aufgefordert:

  1. Die Notwendigkeit von auf dem neuesten Stand befindlichen, sorgfältig ausgearbeiteten und benutzerfreundlichen Technischen Betriebs- und Wartungshandbüchern an Bord von Schiffen anzuerkennen,
  2. zu empfehlen, dass die IACS-Empfehlung Nr. 71 als Muster für Technische Betriebs- und Wartungshandbücher an Bord von Schiffen verwendet wird,
  3. zu empfehlen, dass die Technischen Betriebs- und Wartungshandbücher an Bord von Schiffen in der Arbeitssprache des Schiffes abgefasst werden, und, falls die Arbeitssprache weder Englisch, Französisch noch Spanisch ist, eine Übersetzung in Englisch, Französisch oder Spanisch zur Verfügung gestellt wird, und
  4. die Schiffskonstrukteure und Bauwerften anzuregen, Schaubilder und Zeichnungen anzufertigen, die das Funktionieren integrierter Schiffssysteme und auch den Notbetrieb solcher Schiffssysteme erklären, wohlwissend, das Schiffssysteme sich aus mehreren einzelnen Ausrüstungsteilen zusammensetzen können.

und das Vorstehende den Schiffseignern, Kapitänen, Bauwerften, anerkannten Stellen bzw. Organisationen und insbesondere den Ausrüstungsherstellern von sicherheitsrelevanter Schiffsausrüstung zur Kenntnis zu bringen.

*)  Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1253, "Technische Betriebs- und Wartungshandbücher an Bord", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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