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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1205/Rev.1
Überarbeitete Richtlinie für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbücher für Rettungsbootsysteme

Vom 26. Juni 2019
(VKBl. Nr. 18 vom 30.09.2021 S. 882)



Archiv: 2006

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einundachtzigsten Tagung (10. bis 19. Mai 2006) unter Berücksichtigung der Anzahl von Unfällen mit Rettungsbootsystemen sowie in Anerkennung der Notwendigkeit, Handbücher für den Betrieb und die Instandhaltung von Rettungsbootsystemen zu verbessern, und nach erfolgter Prüfung der vom Unterausschuss Feuerschutz ("Fire Protection") auf seiner fünfzigsten Tagung gemachten Vorschläge die Richtlinien für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbüchern für Rettungsbootsysteme (MSC.1/Rundschreiben 1205) angenommen.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) Änderungen der Richtlinien angenommen, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen ("Ship Systems and Equipment") bei seiner sechsten Tagung vorbereitet wurden.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien allen mit der Anwendung betroffenen Beteiligten, soweit zutreffend, zur Kenntnis zu bringen.

***

Anlage - Überarbeitete Richtlinie für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbücher für Rettungsbootsysteme

1 Anwendungsbereich und Zweckbestimmung der Richtlinien

1.1 Seeleute wechseln häufig die Schiffe und sind mitunter nicht mit den Rettungsbooten auf ihren Schiffen vertraut. Unfälle mit Rettungsbootsystemen werden oft durch mangelndes Verständnis hinsichtlich der Rettungsbootsysteme, besonders der Auslösevorrichtungssysteme, verursacht. Die Benutzerfreundlichkeit der Handbücher für Rettungsbootsysteme ist deshalb wichtig, um zu helfen, Unfälle zu vermeiden.

1.2 Der Zweck dieser Richtlinien ist, die Erarbeitung benutzerfreundlicher Handbücher für den Betrieb und die Instandhaltung von Rettungsbootsystemen einschließlich Aussetzvorrichtungen zu unterstützen. Diese Handbücher müssen leicht zu verstehen sein. Diese Richtlinien veranschaulichen den angemessenen Grad von Ausführlichkeit und Verwendung von bildlichen Darstellungen zur Erklärung des sicheren Einsatzes kritischer Systeme. Die Hersteller von Rettungsbooten und von Aussetz- und Einholvorrichtungen sind aufgefordert, Handbücher unter Berücksichtigung dieser Richtlinien leicht verständlich zu gestalten. Die Verwendung von Videoaufzeichnungen zusammen mit gedruckten Handbüchern kann ein wirkungsvolles Hilfsmittel für diejenigen Seeleute sein, die möglicherweise nicht geneigt sind, ein Handbuch zu lesen.

1.3 Diese Richtlinien gelten nicht für die Anweisungen für den Notfall nach Regel III/8 SOLAS, Bedienungsanleitungen wie beispielsweise Anschläge oder Tafeln nach Regel III/9 SOLAS oder sonstige Kurzanleitungen für den Einsatz von Rettungsbooten.

1.4 Diese Richtlinien sind für Handbücher bestimmt, die auf Schiffen für die Benutzung durch die Seeleute mitzuführen sind, und demzufolge verweist der Abschnitt über wöchentliche und monatliche Inspektion und Instandhaltung nicht auf ausführliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Ausführliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind von einem Beauftragten des Herstellers oder einer Person durchzuführen, die entsprechend dem MSC.1/Rundschreiben 1206/Rev.1, Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten, sachgemäß ausgebildet und vom Hersteller für die Arbeit zertifiziert ist.

2 Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot und der Aussetzvorrichtung

In Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot und der Aussetzvorrichtung ist ein Handbuch für ein Rettungsbootsystem einschließlich der Aussetzvorrichtung zu erarbeiten, das möglichst aus einem einzigen Dokument besteht. Als Mindestmaßnahme ist die Benutzung unterschiedlicher Wörter für die gleichen Auslösevorrichtungen bzw. Teile des Rettungsbootsystems durch die Zusammenarbeit der Hersteller vom Rettungsboot und der Aussetzvorrichtung zu vermeiden, um Missverständnisse durch die Seeleute zu verhindern. Im Folgenden gehen diese Richtlinien als Minimum von einem Handbuch für ein Rettungsbootsystem einschließlich Aussetzvorrichtung aus; es können allerdings auch einzelne Rettungsboot-, Auslösevorrichtungs- und Aussetzvorrichtungshandbücher die gleiche Wirksamkeit haben, wenn sie hinreichend aufeinander abgestimmt sind und die gleiche Ausführungsweise nach diesen Richtlinien verwendet wird.

3 Inhalt eines Handbuches für ein Rettungsbootsystem

3.1 Aufzunehmende Einzelpunkte

Ein Handbuch für den Betrieb und die Instandhaltung eines Rettungsbootsystems muss mindestens die folgenden Einzelpunkte enthalten:

  1. Übersicht und Einzeldarstellungen des Rettungsbootsystems,
  2. Erklärung der Konstruktion und des Funktionsprinzips der hauptsächlichen Teile des Rettungsbootsystems einschließlich der Auslösevorrichtungssysteme,
  3. Arbeitsweise des Rettungsbootssystems, und
  4. regelmäßige Inspektion und Instandhaltung des Rettungsbootsystems.

3.2 Aufbau, Beschreibung und Ausführung des Handbuchs

3.2.1 Gliederung

Es wird empfohlen, dass ein Handbuch für ein Rettungsbootsystem mit den folgenden hauptsächlichen Teilen erarbeitet wird:

  1. Allgemeine Beschreibung des gesamten Rettungsbootsystems,

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