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MSC/Rundschreiben 1170 vom 15. Juni 2005
Anwendung der Regel II-2/15 SOLAS bei Einrichtungen für Schmieröl und sonstige entzündbare Öle auf Schiffen, die vor dem 1. Juli 1998 gebaut worden sind
Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 242)
Siehe Fn *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) daran erinnert, dass er auf seiner dreiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MSC.31(63) Änderungen der Regel II2/15 SOLAS, die zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für flüssigen Brennstoff, Schmieröl und sonstige entzündbare Öle vorschreiben sowie deren Anwendung, angenommen hatte. Die Änderungen traten am 1. Juli 1998 in Kraft.
2 Die Änderungen der Regel II-2/15 SOLAS, insbesondere die Vorschriften für Brennstoffsysteme, fanden auf alle vor, am oder nach dem 1. Juli 1998 gebauten Schiffe Anwendung, weil die vorstehenden Änderungen dieses so vorgeschrieben haben. Der Schiffssicherheitsausschuss ist jedoch übereingekommen, dass die Änderungen der Regeln II-2/15.3 und II2/15.4 nicht zur Anwendung auf vorhandene, vor dem 1. Juli 1998 gebaute Schiffe vorgesehen waren. Der Schiffssicherheitsausschuss hat deshalb klargestellt, dass die Absätze 3 und 4 der Regel II-2/15 SOLAS im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften der Absätze 2.10 und 2.11 der Regel II-2/15 SOLAS nur auf Schiffe anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Juli 1998 gebaut worden sind.
3 Der Schiffssicherheitsausschuss hat unter Beachtung, dass eine Änderung der Regel II-2/15 SOLAS vom Unterausschuss "Feuerschutz" mit dem Ziel der Klarstellung der Anwendung der vorstehenden Vorschriften beraten worden war, den beigefügten Entwurf von Änderungen mit der Absicht einer nachfolgenden Annahne während MSC 81 gebilligt.
4 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die vorstehenden Ausführungen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Entwurf von Änderungen der Regel II-2/15 SOLAS
Kapitel II-2
Bauart - Brandschutz, Feueranzeige und Feuerlöschung
Regel II-2/15 - Vorkehrungen für flüssigen Brennstoff, Schmieröl und sonstige entzündbare Öle
Eine Änderung Nr. 1 zu Regel II-2/15, die mit Entschließung MSC.31(63) Anlage 2 angenommen wurde, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"1 Der Wortlaut nach der Überschrift wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:
"(Die Absätze 2.9 bis 2.12 dieser Regel finden auf am oder nach dem 1. Februar 1992 gebaute Schiffe Anwendung; allerdings finden die Bezugnahmen auf die Absätze 2.10 und 2.11 in den Absätzen 3 und 4 auf Schiffe Anwendung, die am oder nach dem 1. Juli 1998 gebaut sind)"."
Bekanntmachung des MSC/Rundschreibens 1170, Anwendung der Regel II-2/15 SOLAS bei Einrichtungen für Schmieröl und sonstige entzündbare Öle auf Schiffen, die vor dem 1. Juli 1998 gebaut worden sind
Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 242)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC/Rundschreiben 1170, Anwendung der Regel II-2/15 SOLAS bei Einrichtungen für Schmieröl und sonstige entzündbare Öle auf Schiffen, die vor dem 1. Juli 1998 gebaut worden sind, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 19.04.2021)
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