Regelwerk; MSC; Technische Vorschriften - Seeschifffahrt
Entschließung A.1106(29)
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Entschließung |
Anlage Überarbeitete Richtlinien für den bordseitigen Betrieb von automatischen Schiffsidentifizierungssystemen (AIS) |
Zweck |
Ziele von automatischen Schiffsidentifizierungssystemen (AIS) |
Beschreibung von automatischen Schiffsidentifizierungssystemen (AIS) |
Abbildung 1 - AISSystemübersicht |
Von Schiffen übermittelte Informationen |
Inhalt der Schiffsdaten |
Tabelle 1 - Von Schiffen übermittelte Daten |
Tabelle 2 -Meldeintervalle für bordseitige Ausrüstung der Klasse A |
Tabelle 3 - Meldeintervalle für bordseitige Ausrüstung der Klasse B |
Sicherheitsbezogene Kurzmeldungen |
Vertraulichkeit |
Der Bordbetrieb von AIS |
Betrieb der Sende- und Empfangseinheit |
Inbetriebnahme |
Dateneingabe von Hand |
Überprüfung der Angaben |
Anzeige von AIS-Daten |
MinimalAnzeige |
Graphische Anzeige |
Symbole |
Systembedingte Begrenzungen von AIS |
Verwendung von AIS in Nahbereichs-Situationen |
Zusätzliche und in der Zukunft mögliche Verwenungsarten |
AIS als Element in Schiffsverkehrsdiensten |
Fiktive durch Schiffsverkehrsdienste übermittelte Ziele |
Textmeldungen |
(D)GNSSKorrekturen |
Verbindliche Schiffsmeldesysteme |
AIS bei Such- und Rettungsmaßnahmen |
Seezeichen |
AIS als Bestandteil eines umfassenden Informationssystems |
Bezugsdokumente |
Anhang 1 Beschreibung von AIS |
Bestandteile |
Abbildung 1 - Bestandteile des AIS |
Anschlüsse |
Die Verbindung von AIS zu externen Anzeigesystemen für nautische Daten |
Die Verbindung von AIS zu externen tragbaren Navigationsgeräten |
Anhang 2 Technische Beschreibung |
Abbildung 1 - Schematische Darstellung der Funktionsweise von TDMA |