Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung A.1048(27)
2011 TDC Code - Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Holzdecksladungen bei der Beförderung mit Seeschiffen, 2011

Vom 2. Juni 2014
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2014 S. 608; 31.05.2024 S. 409 24)



Gültiger Stand: Juni 2014
(angenommen am 30. November 2011)

Die Vollversammlung,

in Anbetracht des Artikels 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Aufgaben der Vollversammlung in Bezug auf Richtlinien und Bestimmungen zur Sicherheit des Seeverkehrs

unter Verweis auf die Annahme der Richtlinien für die sichere Beförderung von Holz als Deckslast mit Entschließung A.715(17), 1991,

in Anerkennung der Notwendigkeit, die in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen angesichts der gewonnenen Erfahrungen zu verbessern,

nach Prüfung der durch den Schiffssicherheitsausschuss auf seiner neunundachtzigsten Sitzung gemachten Empfehlungen,

  1. nimmt die Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Holzdecksladungen bei der Beförderung mit Seeschiffen, 2011 (2011 TDC Code) an, wie in der Anlage dieser Entschließung ausgeführt;
  2. empfiehlt den Regierungen, die Bestimmungen des 2011 TDC als Grundlage für die einschlägigen Sicherheitsnormen zu nutzen;
  3. ermächtigt den Schiffssicherheitsausschuss, die Richtlinien bei Notwendigkeit im Lichte weiterer Studien und aufgrund von bei der Durchführung der darin enthaltenen Bestimmungen gemachten Erfahrungen zu ergänzen;
  4. hebt Entschließung A.715(17) auf.

2011 TDC CODE - Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Holzdecksladungen bei der Beförderung mit Seeschiffen, 2011

Vorwort

Die Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Holzdecksladungen bei der Beförderung mit Seeschiffen wurden von der Organisation 1972 erarbeitet und 1978 nachträglich geändert.

1991 wurden die Richtlinien mit der am 6. November 1991 angenommenen IMO Entschließung A.715(17) - Richtlinien für die sichere Beförderung von Holz als Deckslast - überarbeitet.

Diese Richtlinien basieren auf den früheren Richtlinien, die überarbeitet und geändert wurden, um die Leistungsfähigkeit modernster Schiffe und der Ausrüstung an Bord widerzuspiegeln und künftig zu erwartenden Neuerungen Rechnung zu tragen.

Diese Richtlinien enthalten Hinweise für:

  1. Schiffseigner, Charterer, Betreibergesellschaften und Schiffsmannschaft;
  2. Hafenwirtschaft, Befrachter/Verlader und Vorverpackungsunternehmen, die an Vorbereitung, Verladung und Stauung von Holzdecksladungen beteiligt sind; und
  3. Verwaltungen, Hersteller und Entwickler von Schiffen und Ausrüstung für den Transport von Holzdecksladungen und Entwickler von Ladungssicherungshandbüchern,

bei der Beförderung von Holzdecksladungen.

Diese Richtlinien enthalten in erster Linie Empfehlungen zur sicheren Beförderung von Holzdecksladungen.

Status der Verweise

Die in diesem konsolidierten Text angegebenen Verweise sind nicht Teil dieser Richtlinien, wurden jedoch zur besseren Verständlichkeit eingefügt.

Kapitel 1
Allgemeines

1.1 Zweck

1.1.1 Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass Holzdecksladungen sicher geladen, gestaut und gesichert werden, um während der Reise soweit als möglich Schaden oder Gefahren für Schiff und an Bord befindliche Personen sowie Verlust von Ladung bei Überbordgehen abzuwenden 1.

1.1.2 Diese Richtlinien enthalten:

  1. Verfahren für den sicheren Transport;
  2. Methoden für die sachgerechte Stauung und Sicherung;
  3. Grundsätze für die Gestaltung von Sicherungssystemen;
  4. Hinweise für die Entwicklung von Verfahren sowie Anleitungen, die in Ladungssicherungshandbücher der Schiffe über die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung aufzunehmen sind; und
  5. Beispielchecklisten für die sachgerechte Stauung und Sicherung.

1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Die Bestimmungen dieser Richtlinien beziehen sich auf Schiffe, die Holzdecksladung fahren, mit einer Länge von 24 Metern und mehr. Diese Richtlinien treten am 30. November 2011 in Kraft.

1.2.2 Die Sicherung von Holzdecksladungen ist entsprechend den Anforderungen des Ladungssicherungshandbuchs (CSM) des Schiffes vorzunehmen, die auf den Grundsätzen in Kapitel 5 bzw. Kapitel 6 Teil B dieser Richtlinien beruhen.

1.2.3 Der Kapitän muss beachten, dass nationale Anforderungen vorliegen können, die die Anwendung von Kapitel 5 oder Kapitel 6 einschränken und auch eine Inspektion durch Dritte erfordern können, um sicherzustellen, dass die Ladung in Übereinstimmung mit dem Ladungssicherungshandbuch des Schiffes gesichert wurde.

1.2.4 Nach dem Umsetzungsdatum dieser Richtlinien bestätigte Ladungssicherungshandbücher für Holzdecksladungen müssen dem Inhalt dieser Richtlinien entsprechen. Bereits bestehende und nach den vorherigen Richtlinien für die sichere Beförderung von Holz als Deckslast (Entschließung A.715(17) bestätigte Ladungssicherungshandbücher behalten Gültigkeit.

1.3 Begriffsbestimmungen

1.3.1 Die folgenden Begriffsbestimmungen finden in diesen Richtlinien Anwendung:

Allgemeine Begriffe

Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:

  1. Verwaltung

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.06.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion