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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschliessung MSC.479(102) - Überarbeitete Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Strassenfahrzeugen mit RO/RO-Schiffen

Vom 4. April 2022
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2022 S. 247)



angenommen am 11. November 2020

DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,

GESTÜTZT AUF Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

AUCH GESTÜTZT AUF Entschließung A.581(14), mit der die Vollversammlung die Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen veröffentlicht hat, die mit MSC/Rundschreiben 812 und MSC.1/Rundschreiben 1355 geändert wurden,

DES WEITEREN GESTÜTZT AUF Entschließung A.886(21), mit der die Vollversammlung beschloss, dass die Aufgabe der Annahme von Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen sowie deren Änderungen im Auftrag der Organisation vom Schiffssicherheitsausschuss ausgeführt werden,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten,

IN ANERKENNUNG, dass eine Anzahl schwerwiegender Unfälle aufgrund unzureichender Sicherungsvorkehrungen auf Schiffen und Straßenfahrzeugen vorgefallen ist,

AUCH IN ANERKENNUNG der Notwendigkeit einer Festlegung von Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen an Bord von Ro/Ro-Schiffen und Straßenfahrzeugen durch die Organisation,

IN DER ERKENNTNIS, dass, sofern Schiffe angemessen entworfen und Straßenfahrzeuge ordnungsgemäß ausgestattet sind, Zurrungen mit ausreichender Stärke dazu im Stande sind, den während einer Fahrt auf sie einwirkenden Kräften standzuhalten,

AUCH IN DER ERKENNTNIS, dass bestimmte Anforderungen für den Seitenschutz, insbesondere jener, der sehr niedrig an Straßenfahrzeugen angebracht ist, die ordnungsgemäße Sicherung von Straßenfahrzeugen an Bord von Ro/Ro-Schiffen behindern und dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sowohl Straßen- als auch Schiffssicherheits-Gesichtspunkten gerecht zu werden,

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Anwendung der Richtlinien die Sicherheit bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen auf Ro/Ro-Schiffen verbessern wird und dass dies auf einer internationalen Grundlage erreicht werden kann,

NACH ERFOLGTER PRÜFUNG des Änderungsentwurfs der Entschließung A.581(14), der vom Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" auf seiner sechsten Tagung vorbereitet wurde,

  1. BESCHLIESST die Überarbeiteten Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. FORDERT die Mitgliedsregierungen MIT NACHDRUCK AUF, die Überarbeiteten Richtlinien zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Bezug auf neue Ro/Ro-Schiffe und neue Fahrzeuge sowie, sofern dies durchführbar ist, in Bezug auf bestehende Fahrzeuge, die auf Ro/Ro-Schiffen befördert werden können, umzusetzen;
  3. ERSUCHT den Generalsekretär, die Überarbeiteten Richtlinien den Mitgliedsregierungen und den relevanten internationalen Organisationen, die für die Sicherheit bei Entwurf und Bau von Schiffen und Straßenfahrzeugen zuständig sind, um die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, zur Kenntnis zu bringen;
  4. BESTIMMT, dass diese Entschließung die Entschließung A.581(14), in ihrer jeweils geltenden Fassung, ersetzt;
  5. FORDERT die Vollversammlung AUF, Entschließung A.581(14) aufzuheben und die vom Schiffssicherheitsausschuss ergriffenen Maßnahmen zu bestätigen.

***

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Überarbeitete Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Strassenfahrzeugen mit RO/RO-Schiffen Anlage

Präambel

Angesichts der Erfahrung mit der Beförderung von Straßenfahrzeugen auf Ro/Ro-Schiffen wird empfohlen, dass diese Richtlinien zur Sicherung von Straßenfahrzeugen an Bord von solchen Ro/Ro-Schiffen eingehalten werden sollen. Reeder und Schiffswerften sollen beim Entwurf und Bau von Ro/Ro-Schiffen, für die diese Richtlinien gelten, insbesondere die Abschnitte 4 und 6 berücksichtigen. Hersteller, Eigner und Betreiber von Straßenfahrzeugen, die auf Ro/Ro-Schiffen befördert werden können, sollen insbesondere die Abschnitte 5 und 7 berücksichtigen.

1 Umfang

Diese Richtlinien für Sicherung und Verzurrung von Straßenfahrzeugen an Bord von Ro/Ro-Schiffen beschreiben insbesondere die Sicherungsvorkehrungen auf dem Schiff und an den Fahrzeugen sowie die anzuwendenden Sicherungsmethoden.

2 Anwendungsbereich

2.1 Diese Richtlinien gelten für Ro/Ro-Schiffe, die regelmäßig Straßenfahrzeuge auf langen oder kurzen internationalen Reisen in ungeschützten Gewässern befördern. Sie betreffen

  1. Straßenfahrzeuge gemäß 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.5 mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge sowie der Ladung von 3,5 bis 40 t; und
  2. Sattelkraftfahrzeuge gemäß 3.2.4 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 45 t, die mit Ro/Ro-Schiffen befördert werden können.

2.2 Diese Richtlinien gelten nicht für Kraftomnibusse.

2.3

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