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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.467(101)
Leitlinien zur Bestimmung und Harmonisierung des Formats und des Aufbaus von maritimen Diensten im Zusammenhang mit E-Navigation

Vom 18. Mai 2020
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2020 S. 341)



(angenommen am 14. Juni 2019)
Siehe Fn. *

der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

sowie gestützt auf das von ihm genehmigte Rundschreiben E-navigation Strategy Implementation Plan - update 1 (MSC.1/Circ.1595), insbesondere auf die Notwendigkeit der Harmonisierung des Austausches von Informationen die Seeschifffahrt betreffend und von Daten zur Optimierung der Navigation von Liegeplatz zu Liegeplatz und damit im Zusammenhang stehenden Diensten zur Sicherung der Seefahrt und Gefahrenabwehr auf See sowie zum Schutz der Meeresumwelt,

im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden maritimen Dienste, die Informationen und Daten zur Schifffahrt zur Verfügung stellen und/oder austauschen, unter anderem Dienste für Schiffsverkehrsdienst-Informationen, Navigationsunterstützung, Verkehrsorganisation, Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt, Lotsen, Schlepper, See-Land-Berichterstattung, funkärztliche Beratung, örtliche Hafeninformationen, Seekarten und nautische Veröffentlichungen, Eisnavigation, meteorologische, hydrographische und Umweltinformationen, Suche und Rettung auf See sowie andere maritime Dienste, die in Zukunft entwickelt und umgesetzt werden,

in Anerkennung der Verantwortlichkeiten der Organisation und anderer internationaler Organisationen, unter anderem der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), der International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities (IALA) (Organisation zur internationalen Kooperation der Seezeichenverwaltungen), der International Maritime Pilots Association (IMPA) (Internationale Vereinigung der Seelotsen) und der International Harbour Masters Association (IHMA) (Internationale Vereinigung der Hafenmeister), bei der Bestimmung bestimmter Dienste, die in ihren jeweiligen Aufgabenbereich fallen, einschließlich technischer und Produktspezifikationen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen,

auch in Anerkennung der Notwendigkeit einer Harmonisierung des Formats und des Aufbaus der maritimen Dienste und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zur Seeschifffahrt zwecks Optimierung der Sicherheit und Effizienz der Schifffahrt,

sowie in Anerkennung der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit allen beteiligten internationalen Organisationen, um den Austausch der von verschiedenen maritimen Diensten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zur Seeschifffahrt zu harmonisieren,

im Hinblick auf die Bereitschaft internationaler Organisationen, in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Beteiligten als Bereichskoordinierungsstellen für die maritimen Dienste mit ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu agieren,

nach erfolgter Prüfung der Empfehlung des Unterausschusses "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner sechsten Tagung,

1 beschliesst die Leitlinien zur Bestimmung und Harmonisierung des Formats und des Aufbaus der maritimen Dienste im Zusammenhang mit e-Navigation, die im Anhang dieser Entschließung wiedergegeben sind;

2 stimmt darin überein, die Beschreibungen der maritimen Dienste zusammenzuführen und sie zusammen mit allen involvierten internationalen Organisationen und interessierten Mitgliedstaaten zu betrachten, um die Bereitstellung und den Austausch von Informationen und Daten zur Seeschifffahrt zu harmonisieren;

3 fordert die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen, die als Bereichskoordinierungsstellen agieren, AUF, unter Beachtung dieser Leitlinien Beschreibungen der maritimen Dienste an die Organisation zu übermitteln.

Leitlinien zur Bestimmung und Harmonisierung des Formats und des Aufbaus von maritimen Diensten im Zusammenhang mit E-Navigation

1. Vorwort

1.1 Die moderne Seeschifffahrt ist auf große Mengen an Daten und Informationen angewiesen, um sicher von einem Liegeplatz zum nächsten zu navigieren. Ein sehr wichtiges Bündel von Informationen wird als Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt (MSI) ausgesandt, die in Entschließung A.705(17), in der jeweils geltenden Fassung, mit dem Titel Promulgation of Maritime Safety Information und MSC.1/Circ.1310/Rev.1 mit dem Titel Revised Joint IMO/IHO/WMO Manual on Maritime Safety Information (MSI) bestimmt sind. Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt (MSI) umfassen nautische Warnnachrichten, meteorologische Informationen und sonstige wichtige sicherheitsbezogene Informationen. Außer für sicherheitsbezogene Zwecke werden maritime Informationsdienste auch zur Fahrtroutenoptimierung genutzt, dazu gehört die Planung der geeignetsten Routen durch Eis, durch Gebiete mit hohem Sicherheitsrisiko oder die Vermeidung bekannter Routen von Meeressäugern. Fahrtroutenoptimierung kann auch die Nutzung von günstigen Winden und Strömungen und die entsprechende Anpassung der Motorlast beinhalten.

1.2

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