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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.464(101)
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code)

Vom 9. Januar 2020
(VkBl. Nr. 2 vom 31.01.2020 S. 48)


(angenommen am 14. Juni 2019)
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

auch gestützt auf Entschließung A.534(13), mit der die Vollversammlung auf ihrer dreizehnten Tagung den Code über die Sicherheit von Spezialschiffen ("SPS-Code") angenommen hat,

des Weiteren gestützt darauf, dass die Vollversammlung den Ausschuss ermächtigt hat, den SPS-Code wenn erforderlich zu ändern,

im Hinblick darauf, dass er auf seiner neunundneunzigsten Tagung Änderungen des Kapitels IV und des Anhangs (Zeugnisse) von SOLAS mit Entschließung MSC. 436(99) angenommen hat,

auch im Hinblick darauf, dass er bei seiner 100. Tagung Änderungen des SPS-Codes mit Entschließung MSC. 453(100) angenommen hat und darin übereingestimmt hat, dass weitere Änderungen des SPS-Codes notwendig sein würden, um das Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe zu aktualisieren,

nach auf seiner 101. Tagung erfolgten Prüfung der Änderungen des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe und des zugehörigen Ausrüstungsverzeichnisses,

  1. beschließt die Änderungen des SPS-Codes, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt, dass die Änderungen am 1. Januar 2020 in Kraft treten, in Verbindung mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Kapitels IV und des Anhangs (Zeugnisse) von SOLAS, die mit Entschließung MSC. 436(99) angenommen wurden.

Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code)

Anhang
Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe
Sicherheitszeugnis für Spezialschiff

1 Der bestehende Absatz 2.8 wird mit Folgendem ersetzt:

"2.8 das Schiff mit Lichtern, Signalkörpern, Vorrichtungen zur Abgabe von Schall- und Notsignalen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Codes und den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See in der jeweils gültigen Fassung ausgerüstet ist; und"

Anlage
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS)

1 Angaben zum Schiff .

2 Der bestehende Eintrag "Zugelassene Anzahl der an Bord befindlichen Personen (einschließlich Fahrgästen)" wird mit Folgendem ersetzt:

"Zugelassene Anzahl der an Bord befindlichen Personen Spezialpersonal (einschließlich Fahrgästen)"

2 Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln .

3 In der Tabelle werden die bestehenden Einträge in 11.1 und 11.2* wie folgt verändert:

"11.1 Anzahl der Radartransponder (SART)";

"11.2 AIS-Sender zum Einsatz bei Suche- und Rettung (AIS-SART)"; und

"11.3 Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte (Senden/ Empfangen)"

_____
*) Anmerkung zur Übersetzung: Der Wortlaut wurde entsprechend dem Korrigendum MSC 101/24/Add.1/Corr.1 angepasst.

3 Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen .

4 In der Tabelle wird Eintrag 6 mit Folgendem ersetzt:

"6 Ortungsgerät des Schiffes zum Einsatz bei Suche und Rettung

6.1 Radartransponder zum Einsatz bei Suche und Rettung (SART)

6.2 AIS-Sender zum Einsatz bei Suche und Rettung (AIS-SART)"

_____
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.464(101),

ENDE

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