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Regelwerk

Entschließung MSC.456(101)
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in seiner zuletzt geänderten Fassung

(angenommen am 13. Juni 2019)
(BGBl. II Nr. 73 vom 28.02.2024)


(Übersetzung)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;

ebenso in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("Übereinkommen") betreffend das Verfahren zur Änderung der Anlage des Übereinkommens mit Ausnahme von Kapitel I;

nach der auf seiner 101. Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des Übereinkommens, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -

1. beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens die Änderungen des Übereinkommens, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;

2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die Änderungen als am 1. Juli 2023 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsregierungen des Übereinkommens oder aber Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, dem Generalsekretär ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;

3. fordert die Vertragsregierungen des Übereinkommens auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens die Änderungen nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 dieser Entschließung am 1. Januar 2024 in Kraft treten;

4. ersucht den Generalsekretär, für die Zwecke des Artikels VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsregierungen des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;

5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsregierungen des Übereinkommens sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.


Anlage
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung

Anhang Zeugnisse

Ausrüstungsverzeichnis zur Frachtschiffsicherheit
( Muster E)

3 Nähere Angaben zu den Systemen und der Ausrüstung für die Navigation

1 Punkt 8.1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"

alt:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren Betriebszustand *)


neu:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren........................ Betriebszustand2, 3

"Ausrüstungsverzeichnis zur Frachtschiffsicherheit ( Muster C)

5 Nähere Angaben zu den Systemen und der Ausrüstung für die Navigation

2 Punkt 8.1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"
alt:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren Betriebszustand *)


neu:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren........................ Betriebszustand2, 3

"Ausrüstungsverzeichnis zur Fahrgastschiffsicherheit ( Muster P)

5 Nähere Angaben zu den Systemen und der Ausrüstung für die Navigation

3 Punkt 8.1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"
alt:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren Betriebszustand *)


neu:

Gegenstand Vorhandene
Ausstattung
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder sowie deren........................ Betriebszustand3, 4

"


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