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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.437(99)
Änderungen des Internationalen Codes von 2010 für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code 2010)

Vom 18. März 2019
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2019 S. 264)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

im Hinblick auf Entschließung MSC. 61(67), mit der er den Internationalen Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren, der mit Kapitel II-2 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) ("das Übereinkommen") rechtsverbindlich geworden ist, angenommen hat,

auch im Hinblick auf Entschließung MSC. 307(88), mit der er den Internationalen Code von 2010 für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code 2010) angenommen hat,

ferner im Hinblick auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel II-2/ 3.23 des Übereinkommens bezüglich des Verfahrens zur Änderung des FTP-Codes 2010,

nach erfolgter Prüfung der gemäß Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagenen und weitergeleiteten Änderungen des FTP-Codes 2010 bei seiner neunundneunzigsten Tagung,

1 beschliesst gemäß Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens Änderungen des FTP-Codes 2010, deren Wortlaut in der Anlage der vorliegenden Entschließung wiedergegeben ist;

2 bestimmt, gemäß Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die genannten Änderungen als am 1. Juli 2019 angenommen gelten, soweit nicht vor diesem Datum mehr als ein Drittel der Vertragsregierungen des Übereinkommens oder Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 % der Bruttoraumzahl der Welthandelsflotte ausmachen, dem Generalsekretär der Organisation notifiziert haben, dass sie Einspruch erheben;

3 fordert die Vertragsregierungen des Übereinkommens auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass, gemäß Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens, die Änderungen am 1. Januar 2020 nach ihrer Annahme gemäß dem obenstehenden Absatz 2 in Kraft treten;

4 ersucht den Generalsekretär, im Sinne des Artikels VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens, beglaubigte Abschriften der vorliegenden Entschließung und des Wortlautes der in der Anlage enthaltenen Änderungen an alle Vertragsregierungen des Übereinkommens zu übermitteln;

5 ersucht den Generalsekretär auch Abschriften dieser Entschließung und ihrer Anlage an Mitglieder der Organisation, die keine Vertragsregierungen des Übereinkommens sind, zu übermitteln.

.

Änderungen des Internationalen Codes von 2010 für die Anwendung von Brandprüfverfahren
( FTP-Code 2010)
Anlage

Anlage 3
Brandschutz-Werkstoffe und erforderliche Zulassungs-Prüfverfahren

1 Der bestehende Titel von Tabelle 1 wird geändert zu:

alt neu
Tabelle 1 - Brandschutz-Werkstoffe und erforderliche Zulassungs-Prüfverfahren für Fahrgastschiffe, die mehr als 36 Fahrgäste befördern, und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge  "Tabelle 1 - Brandschutz-Werkstoffe und erforderliche Zulassungs-Prüfverfahren für Fahrgastschiffe und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge".

2 In Tabelle 1 wird die bestehende Spalte "Anwendbare Regeln" wie folgt geändert:

1. in den Zeilen "Schotte der Klasse "A"", "Schotte der Klasse "B"", "Schotte der Klasse "C"", "Decks der Klasse "A"", "Decks der Klasse "B"", "Verkleidungen der Klasse "B"" und "Decken der Klasse "B"" wird der Verweis auf "9.2.2.4" hinzugefügt;

2. in der Zeile "Durchlaufende Decken der Klasse "B"" wird der Verweis auf "9.2.2.4.3" hinzugefügt;

3. in der Zeile "Teilschotte" wird der Verweis auf "5.3.1.2.1 " mit dem Verweis auf "5.3.1.3.1" ersetzt; und

4. in der Zeile "Feuertür-Steuerungssysteme" wird der Verweis auf "9.4.1.1.4.15" mit dem Verweis auf "9.4.1.1.5.15" ersetzt.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.437(99), "Änderungen des Internationalen Codes von 2010 für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code 2010)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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