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Technische Informationen und Kalibrierung der technischen Prüfeinrichtungen  Anhang 2

Dieser Anhang enthält technische Angaben über Aufbau, Aufstellung, Ausrichtung und Kalibrierung der Prüfeinrichtung, die für die Durchführung der Prüfungen nach diesem Verfahren erforderlich sind.

1 Herstellung der Prüfeinrichtung

Die Abbildungen 1 und 2 zeigen Bilder der für die Prüfung fertig aufgebauten Prüfeinrichtung. Einzelheiten des Prüfgerätes mit Ausnahme der Messeinrichtung für die freigesetzte Wärmemenge (d. h. Abgaskamin und zugehörige Thermoelemente) sind in der Norm ISO 5658-2 festgelegt.

1.1 Die kurzgefasste Teileliste für den Aufbau der Prüfeinrichtung umfasst:

  1. Das Hauptgestell (Abbildung 1), bestehend aus zwei separaten Teilen, dem Gestell für den Wärmestrahler und dem Gestell für die Probekörperhalterung. Diese beiden Teile sind mit Gewindestiften verschraubt, die eine flexible mechanische Ausrichtung ermöglichen;
  2. die Probekörperhalterungen, die den Probekörpern während der Prüfung den nötigen Halt geben. Es sind mindestens zwei dieser Probekörperhalterungen erforderlich. Bei drei dieser Halterungen werden Verzögerungen durch das erforderliche Abkühlen der Probekörperhalterungen vor dem Einsetzen des Probekörpers vermieden;
  3. einen Probekörper-Abgaskamin, hergestellt aus Edelstahlblech mit einer Dicke von 0,5 ± 0,05 mm, komplett mit Abgas- Thermoelementen und Kaminblech kompensierenden Wand-Thermoelementen;
  4. den Wärmestrahler, der eine Abstrahlfläche mit den Abmessungen von 280 mm x 483 mm hat. Er ist speziell für die Verwendung in dieser Prüfeinrichtung unter Verwendung von handelsüblichen, porösen Schamottesteinen hergestellt worden;
  5. das Gebläse für die Verbrennungsluft-Versorgung, Wärmestrahler, Luftstrommessgerät, Gas- regulierventile, Druckminderer und Sicherheitseinrichtung, die alle am Wärmestrahler-Gestell montiert sind. Die Anforderungen sind nachstehend zusammengefasst:
    1. Luftzufuhr von etwa 30 m/h bei einem Druck, der ausreicht, um die Reibungsverluste durch Leitung, Messvorrichtung und Wärmestrahler zu überwinden. Der Druckabfall im Wärmestrahler beträgt nur wenige Millimeter Wassersäule;
    2. als Gas kann entweder Erdgas, Methangas oder Propan-Butangas verwendet werden. Die Verwendung anderer Gase als Erdgas oder Methangas wird nicht empfohlen *, obwohl es bei geänderten Wärmestrahler-Probekörper-Abständen möglich ist, die Prüfeinrichtung auch mit Propangas bei Wärmestrahlungsdichten von 50 kW/m2 zu verwenden. Es muss ein Druckregler vorhanden sein, um einen gleichbleibenden Versorgungsdruck aufrecht zu erhalten. Die Gasmenge wird durch ein manuell einstellbares Nadelventil gesteuert. Ein Venturi-Mischer ist nicht erforderlich. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus einem elektrisch betätigten Absperrventil, das bei Stromausfall, Luftdruckabfall oder Wärmeverlust an der Oberfläche des Wärmestrahlers den Gasstrom unterbricht. Der Gasverbrauch beträgt bei Erdgas und Methangas ungefähr 1,0 m/h bis 3,7 m/h bei einem Druck, der die Druckverluste in der Leitung überwindet;
  6. die Probekörperhalterung, die Zündflammen-Halterung, den Abgaskamin, das Sichtraster zum Beobachten der Flammenfront, das Strahlungspyrometer und den Spiegel, die alle am Gestell für die Probekörperhalterung montiert sind. Die Anordnung der Einzelteile an diesem Gestell ist in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt; und
  7. einen in Absatz 3.5 des Anhangs 1 dieses Teils beschrieben Dummy-Probekörper, der ständig in der Prüfeinrichtung an der Probekörper-Position während des Betriebes der Einrichtung montiert ist. Dieser Dummy-Probekörper darf nur dann herausgenommen werden, wenn ein Probekörper für die Prüfung eingesetzt wird.

2 Messeinrichtungen

2.1 Gesamtstrahlungspyrometer

Es muss für den Wärmewellenlängenbereich von 1 µm bis 9 µm eine im Wesentlichen gleichbleibende Empfindlichkeit haben und muss eine zentral gelegene Fläche auf dem Wärmestrahler von etwa 150 mm x 300 mm erfassen. Das Gerät ist am Probekörpergestell derart zu montieren, dass es auf die Oberfläche des Wärmestrahlers ausgerichtet ist.

2.2 Wärmestrom-Messgeräte

2.2.1 Es ist wünschenswert, dass für dieses Verfahren mindestens drei Wärmestrom-Messgeräte vorhanden sind. Sie müssen vom Typ "Thermopile" (Strahlungsthermosäule) mit einem nominellen Messbereich von 0 kW/m2 bis 50 kW/m2 sein und eine sichere Funktion bis zum Dreifachen des Messbereiches ermöglichen.

2.2.2 Die Wärmestrom-Messgeräte sind entsprechend der Norm ISO 14934-3, Fire tests - Calibration and use of heat flux meters - Part 3: Secondary calibration method (ISO 14934-3 - Prüfungen zum Brandverhalten von Baustoffen - Kalibrierung und Einsatz von Wärmestrommessgeräten - Teil 3: Zweitkalibrierungsverfahren) zu kalibrieren. Zwei dieser Messgeräte sind als Laborreferenzgerät vorzuhalten. Sie müssen mit einer Genauigkeit innerhalb von ± 5 % kalibriert worden sein.

2.2.3 Die Ziel-Abtastung des angewendeten Wärmestroms hat eine Fläche von nicht mehr als 80 mm2

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