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Entschließung MSC. 341(91)
Annahme der Änderungen der Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllen-Räume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))
Vom 4. August 2014
(VkBl. Nr. 16 vom 30.08.2014 S. 624)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
In Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
In der Erkenntnis, dass die Entschließung MSC. 215(82), durch die die Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllen-Räume von Massengutschiffen (im Nachfolgenden als "die Leistungsanforderungen" bezeichnet) angenommen wurden, die gemäß Kapital II-1 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Nachfolgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich ist,
In Anerkennung der Notwendigkeit, die Leistungsanforderungen hinsichtlich der Bezugnahmen auf andere hierin enthaltene IMO Instrumente einheitlich zu halten,
Nach Erwägung von Änderungen der Leistungsanforderungen, die während seiner einundneunzigsten Tagung gemäß Artikel VIII des Übereinkommens vorgeschlagen und in Umlauf gebracht wurden,
Änderungen der Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllen-Räume von
Massengutschiffen (Entschließung MSC. 215(82))
1. In Absatz 2.1 wird die Bezugnahme auf die Richtlinien über das verschärfte Besichtigungsprogramm während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen (Entschließung A.744(18), in der jeweils geltenden Fassung) ersetzt durch eine Bezugnahme auf den Internationalen Code über das verschärfte Besichtigungsprogramm während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen (2011 ESP Code (Entschließung A. 1049(27)).
2. In Absatz 2.6 wird der Verweis auf "Entschließung A.744(18)" durch einen Verweis auf den "2011 ESP Code" ersetzt.
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.341(91), "Annahme der Änderung en der Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllen-Räume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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