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Regelwerk

Entschließung MSC.289(87)
Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel für Ladeöltanks von Rohöltankern

Vom 17. November 2011
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2011 S. 943)



Siehe Fn. *
(angenommen am 14. Mai 2010)
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1478 Interpr. )

Der Schiffssicherheitsausschuss,

Gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschififfahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

Ebenfalls gestützt auf Regel II-1/ 3-11 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, in der geänderten Fassung (nachfolgend bezeichnet als "das Übereinkommen"), angenommen in der Entschließung MSC.291(87) bezüglich alternativer Korrosionsschutzmittel für Ladeöltanks von Rohöltankern,

Ferner gestützt darauf, dass die vorgenannte Regel II-1/ 3-11 vorsieht, dass diese alternativen Korrosionsschutzmittel mit den Anforderungen des Leistungsstandards für alternative Korrosionsschutzmittel für Ladeöltanks von Rohöltankern (nachfolgend bezeichnet als "der Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel") übereinstimmen muss,

Nach der auf seiner siebenundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Textes des vorgeschlagenen Leistungsstandards für alternative Korrosionsschutzmittel,

  1. Nimmt den Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel für Ladeöltanks von Rohöltankern an, dessen Wortlaut in der Anlage zur vorliegenden Entschließung wiedergegeben ist;
  2. Fordert alle Vertrags-Regierungen des Übereinkommens auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel am 1. Januar 2012 bei Inkraftsetzung der SOLAS Regel II-1/ 3-11 wirksam wird;
  3. Weist darauf hin, dass nach den Vorschriften in Kapitel II-1 des SOLAS-Übereinkommens Änderungen an dem Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel vorgenommen und umgesetzt werden und in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Artikel VIII dieses Übereinkommens zum Änderungsverfahren bezüglich der Anlage zu dem Übereinkommen, mit Ausnahme von Kapitel I, in Kraft treten müssen;
  4. Fordert den Generalsekretär auf, beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und den Wortlaut des Leistungsstandards für Schutzanstriche, der in der Anlage wiedergegeben ist, an alle Vertrags-Regierungen des Übereinkommens zu übermitteln;
  5. Fordert den Generalsekretär ferner auf, Abschriften dieser Entschließung und deren Anlage an alle Mitglieder der Organisation zu übermitteln, die nicht Vertrags-Regierungen des Übereinkommens sind;
  6. Fordert alle Regierungen auf, die Entwicklung von neuen Technologien für Alternativsysteme zu fördern und die Organisation über sämtliche positive Ergebnisse in Kenntnis zu setzen;
  7. Beschließt, den Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel weiterhin zu prüfen und, falls notwendig, Änderungen vorzunehmen, wenn erste Erfahrungen mit dessen Anwendung vorliegen.

Leistungsstandard für alternative Korrosionsschutzmittel für Ladeöltanks von Öltankern

1 Zweck

Dieser Standard liefert die technischen Anforderungen für den Mindeststandard für Korrosionsschutzmittel bzw. für die Verwendung von korrosionsbeständigem Material, mit Ausnahme von Schutzanstrichen, für Ladeöltanks beim Bau von Rohöltankern.

2 Definition

2.1 Alternative Mittel sind Mittel, die nicht das Anbringen eines Schutzanstrichs gemäß dem Leistungsstandard für Schutzanstriche für Ladeöltanks von Rohöltankern (Entschließung MSC.288(87)) vorsehen.

2.2 Korrosionsbeständiger Stahl ist Stahl, dessen Korrosionsbeständigkeit im Boden oder der Decke des inneren Ladeöltanks geprüft und angenommen wurde und der nachweislich die Anforderungen dieses Standards sowie weitere wichtige Anforderungen für Schiffsbaumaterial, Festigkeit des Tragwerks und Bauweise erfüllt.

2.3 Die Soll-Nutzungsdauer ist der Sollwert, angegeben in Jahren, der für die Lebensdauer der Korrosionsschutzmittel oder bei der Verwendung von korrosionsbeständigem Material vorgesehen ist.

3 Anwendung

3.1 Ab dem Datum der Erarbeitung dieses Standards ist korrosionsbeständiger "Stahl" das einzige anerkannte mögliche Mittel zum Korrosionsschutz oder Verwendung von korrosionsbeständigem Material, um die erforderliche Intaktheit des Tragwerks für 25 Jahre aufrechtzuerhalten und bildet eine Alternative zu Schutzanstrichen. Wenn korrosionsbeständiger Stahl als alternatives Mittel genutzt werden soll, muss er mit dem Leistungsstandard für korrosionsbeständigen Stahl, wie in der Anlage wiedergegeben, übereinstimmen.

3.1 Wenn ein neuer Typ von alternativen Mitteln entwickelt wurde, für den die Bestimmungen in der Anlage nicht gelten und der von der Organisation anerkannt wurde, muss von der Organisation ein spezifischer Leistungsstandard einschließlich Prüfverfahren entwickelt werden, indem diesem Standard eine weitere Anlage hinzugefügt wird. Dabei müssen die Erfahrungen berücksichtigt werden, die in Feldversuchen mit diesem neuen alternativen Prototyp und in Übereinstimmung mit der SOLAS-Verordnung II-1/3-11.4. gemacht wurden.

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Leistungsstandard für Korrosionsbeständigen Stahl Anlage

1 Zweck

Dieser Standard liefert die technischen Anforderungen für den Mindeststandard für korrosionsbeständigen Stahl, der für Ladeöltanks beim Bau von Rohöltankern verwendet wird.

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