Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Gefahrgut/Transport / See / MSC |
Entschließung MSC.283(86)
Beschlussfassung über Änderungen des Protokolls von 1988 u dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 15. April 2011
(BGBl. II Nr. 13 vom 21.04.2011 S. 506)
Siehe 23. SOLAS-ÄndV *
(angenommen am 5. Juni 2009)
(Übersetzung)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses
sowie in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) und des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Übereinkommen (im Folgenden als " SOLAS-Protokoll von 1988" bezeichnet) betreffend das Verfahren zur Änderung des SOLAS-Protokolls von 1988;
nach der auf seiner sechsundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des SOLAS-Protokolls von 1988 nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 -
1. beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 die Änderungen des Anhangs zur Anlage des SOLAS-Protokolls von 1988, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988, dass die Änderungen als am 1. Juli 2010 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 oder aber Vertragsparteien, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
3. fordert die betreffenden Vertragsparteien auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 die Änderungen nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 dieser Entschließung am 1. Januar 2011 in Kraft treten;
4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 allen Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.
| Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung | Anlage |
| Änderungen und Ergänzungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anlage |
| Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anhang |
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe
(Form P)
(Anm. d. Red.: Folgende Änderung wurde schon eingearbeitet durch MSC. 282(86))
1 Im Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Form P) wird in Abschnitt 5 der folgende neue Punkt 14 eingefügt:
"14 Wachalarmsystem auf der Kommandobrücke (BNWAS)".
Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
(Form E)
(Anm. d. Red.: Folgende Änderung wurde schon eingearbeitet durch MSC. 282(86))
2 Im Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form E) wird in Abschnitt 3 der folgende neue Punkt 14 eingefügt:
"14 Wachalarmsystem auf der Kommandobrücke (BNWAS)".
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
(Form C)
(Anm. d. Red.: Folgende Änderung wurde nicht eingearbeitet, da dieses Verzeichnis nicht vorhanden)
3 Im Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form C) wird in Abschnitt 5 der folgende neue Punkt 15 eingefügt:
"15 Wachalarmsystem auf der Kommandobrücke (BNWAS)".
![]() |
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion