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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung über Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen

Vom 15. Juni 2020
(BGBl. II Nr. 9 vom 18.06.2020 S. 401)



Auf Grund

verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Artikel 1

(1) Die vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation in London am 13. April 2018 mit den Entschließungen MEPC. 296(72), MEPC. 297(72) und MEPC. 299(72) angenommenen Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BGBl. 2013 II S. 42, 44) werden hiermit in Kraft gesetzt.

(2) Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 3

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Entschließungen MEPC. 296(72), MEPC. 297(72) und MEPC. 299(72) treten für die Bundesrepublik Deutschland am 13. Oktober 2019 in Kraft.

ID 201079

ENDE

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(Stand: 29.03.2021)

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