Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

MEPC.1/Rundschreiben 909 - Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat1 in Frachtcontainern auf See

Vom 19. April 2024
(VkBl. Nr. 23 vom 14.12.2024 S. 766)


1 Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt hat auf seiner einundachtzigsten Tagung (18. bis 22. März 2024) als ersten Schritt eines zweistufigen Ansatzes, der darauf abzielt, die Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Beförderung von Kunststoffgranulat in verpackter Form auf See zu verringern, die folgenden Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern auf See angenommen, bis der Ausschuss zukünftige verbindliche Maßnahmen für die Beförderungen von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern in Betracht zieht:

  1. Kunststoffgranulat soll in einer Verpackung von guter Qualität verpackt sein, die stark genug ist, die Erschütterungen und Belastungen auszuhalten, die sich normalerweise während eines Transports ereignen. Die Verpackung soll auf eine Weise gebaut und verschlossen sein, dass der Verlust des Inhalts, wozu es unter normalen Transportbedingungen durch Schwingungen oder Beschleunigungskräfte kommen kann, vermieden wird.
  2. Beförderungsinformationen sollen klar jene Frachtcontainer, die Kunststoffgranulat enthalten, in Form eines Zusatzes in den nach Regel VI/2 SOLAS erforderlichen Ladungsangaben identifizieren. Außerdem soll der Versender den Ladungsangaben eine spezielle Stauanforderung beifügen, in der die unter 1.3 erläuterte Verstauung gefordert wird.
  3. Kunststoffgranulat enthaltende Frachtcontainer sollen ordnungsgemäß verstaut und gesichert werden, damit die Gefahren für die Meeresumwelt auf ein Mindestmaß begrenzt werden, ohne dabei die Sicherheit des Schiffes und der Personen an Bord zu beeinträchtigen. Insbesondere sollen Kunststoffgranulat enthaltende Frachtcontainer folgendermaßen verstaut werden:
    1. unter Deck, wo dies in angemessener Weise durchführbar ist; oder
    2. innerhalb geschützter Bereiche auf freiliegenden Decks.

2 Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Empfehlungen anzuwenden und den Versendern, Herstellern, Terminalbetreibern, Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Charterern, Schiffskapitänen und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen und sie zu ersuchen, mit zusätzlicher Sorgfalt und angemessenem Vorgehen während des Transports von Kunststoffgranulat in verpackter Form auf See vorzugehen.

1) Der Ausdruck Kunststoffgranulat bezeichnet eine Masse eines vorgeformten Formmaterials mit relativ einheitlichen Abmessungen, das als Rohmaterial bei Herstellungsvorgängen von Kunststoffprodukten verwendet wird. Kunststoffgranulat wird in verschiedensten Formen transportiert, darunter Flocken (Flakes), Körnchen und in Pulverform, und kann als Harz oder Feingranulat bezeichnet werden.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.1/ Rundschreiben 909, "Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern auf See", in deutscher Sprache

Vom 13. November 2024
(VkBl. Nr. 23 vom 14.12.2024 S. 766)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.1/Rundschreiben 909, "Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern auf See", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ID: 243014


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 10.01.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X