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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

IMO MSC-MEPC.7/Rundschreiben 8 vom 28. Juni 2013 *
Geänderte Richtlinien für die betriebliche Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) durch Unternehmen

Vom 8. November 2013
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2013 S. 1093)



1 Der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner zweiundneunzigsten Tagung (12. bis 21. Juni 2013) und der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt auf seiner fünfundsechzigsten Tagung (13. bis 17. Mai 2013) haben zugestimmt, die bestehenden Richtlinien für die betriebliche Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs ( ISM-Code) durch Unternehmen (MSC-MEPC.7/Circ.5) zu überprüfen mit der Absicht, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit des ISM-Codes zu erhöhen.

2 Dementsprechend haben die Ausschüsse die geänderten Richtlinien für die betriebliche Umsetzung des ISM-Codes durch Unternehmen, wie in der Anlage wiedergegeben, gebilligt.

3 Den Mitgliedsregierungen und internationale Organisationen wird empfohlen, dieses Rundschreiben allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

4 Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben MSC-MEPC.7/Circ.5.

Geänderte Richtlinien für die betriebliche Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) durch Unternehmen

1 Einführung

1.1 Der ISM-Code

1.1.1 Der Internationale Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-Code) wurde von der Organisation durch die Entschließung A.741(18) angenommen und durch Inkrafttreten von Kapitel IX des SOLAS-Übereinkommens für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes am 1. Juli 1998 verbindlich. Der ISM-Code schafft eine internationale Norm für die sichere Führung und den sicheren Betrieb von Schiffen sowie für die Verhütung von Meeresverschmutzung.

1.1.2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner zweiundneunzigsten Tagung (12. bis 21. Juni 2013) durch Entschließung MSC.353(92) Änderungen der Abschnitte 3, 6, 12, 14 und Fußnoten des ISM-Code angenommen. Aus diesem Grund war es notwendig die Richtlinien für die betriebliche Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) durch Unternehmen (MSC-MEPC.7/Circ.5) zu überarbeiten, welche nun durch diese Richtlinien ersetzt werden.

1.1.3 Der ISM-Code schreibt vor, dass Unternehmen Sicherheitsziele gemäß Abschnitt 1.2 des ISM-Codes aufstellen und darüber hinaus ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen ausarbeiten, einführen und aufrechterhalten, das die in Abschnitt 1.4 (Betriebliche Anforderungen an ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen) des ISM-Codes aufgeführten betrieblichen Anforderungen enthält.

1.1.4 Die Anwendung des ISM-Codes soll die Entwicklung einer Sicherheitskultur in der Schifffahrt unterstützen und fördern. Zu den Erfolgsfaktoren für die Entwicklung einer Kultur, die Sicherheit und Umweltschutz fördert, gehören unter anderem Engagement, Werte und Überzeugungen und die Klarheit des Systems zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen.

2 Geltungsbereich und Anwendung

2.1 Begriffsbestimmungen

Die in diesen Richtlinien verwendeten Begriffe haben die ihnen im ISM-Code zugewiesene Bedeutung.

2.2 Geltungsbereich und Anwendung

2.2.1 Diese Richtlinien legen die Grundsätze bezüglich

  1. der Überprüfung des Systems zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens;
  2. der Rolle des Durchführungsbeauftragten gemäß dem ISM-Code;
  3. der Meldung und Analyse von Fällen der Nichteinhaltung einschlägiger Vorschriften, von Unfällen und gefährlichen Vorkommnissen (einschließlich Beinahe-Unfällen) sowie
  4. der Durchführung interner Audits und Managementbewertungen fest und verringern oder ersetzen nicht die im ISM-Code aufgeführten Verantwortungen der Unternehmen.

3 Aufbau des Systems zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

3.1 Der ISM-Code schreibt vor, dass Unternehmen Sicherheitsziele gemäß Abschnitt 1.2 des ISM-Codes aufstellen und darüber hinaus ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Safety Management System, SMS) ausarbeiten, einführen und aufrechterhalten, das die in Abschnitt 1.4 des ISM-Code aufgeführten betrieblichen Anforderungen enthält.

3.2 Angesichts der selbstregulatorischen Grundsätze des ISM-Codes sind die internen Überprüfungs- und Bewertungsverfahren wesentliche Elemente bei der Umsetzung jedes SMS. Das Unternehmen soll die Ergebnisse interner Audits, interner Bewertungen des SMS und Analyse von Nichteinhaltungen einschlägiger Vorschriften, von Unfällen und gefährlichen Vorkommnissen nutzen, um die Wirksamkeit von Vorgängen und Verfahren innerhalb ihres SMS zu verbessern. Um die Vorschriften des Codes zu erfüllen, soll das Unternehmen

  1. eine oder mehrere Person(en) mit unmittelbarem Vortragsrecht bei der Unternehmensführung benennen, die den sicheren Betrieb jedes Schiffes überwachen soll(en) (Abschnitt 4);
  2. gewährleisten, dass ausreichend materielle Voraussetzungen gegeben sind und landseitige Unterstützung bereitgestellt wird, um dem/der/ den Durchführungsbeauftragten die Durchführung seiner/ihrer Aufgaben zu ermöglichen (Abschnitt 3.3);

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