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Regelwerk; Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

MEPC.1/Rundschreiben 796
Vorläufige Richtlinien für die Berechnung des Koeffizienten für die Abnahme der Schiffsgeschwindigkeit bei repräsentativen Seebedingungen fw zur versuchsweisen Anwendung

Vom 12. Oktober 2012
(Vkbl Nr. 4 vom 27.02.2021 S. 0114


Bekanntmachung siehe Fußnote 0

1 Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt hat auf seiner vierundsechzigsten Tagung (1. bis 5. Oktober 2012) in Anerkennung der Notwendigkeit, Richtlinien für die Berechnung des in Absatz 2.9 derRichtlinien von 2012 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten (Entschließung MEPC. 212(63)) enthaltenen Koeffizienten fw zu entwickeln, die Verbreitung der in der Anlage wiedergegebenen "Vorläufigen Richtlinien für die Berechnung des Koeffizienten für die Abnahme der Schiffsgeschwindigkeit bei repräsentativen Seebedingungen fw zur versuchsweisen Anwendung" vereinbart.

2 Die Mitgliedsregierungen werden ersucht, die beigefügten vorläufigen Richtlinien ihrer Verwaltung, der Industrie, den einschlägigen Schifffahrtsorganisationen, den Reedereien und anderen betroffenen Interessengruppen zur versuchsweisen Anwendung auf freiwilliger Basis zur Kenntnis zu bringen.

3 Die Mitgliedsregierungen und Beobachterorganisationen werden ferner ersucht, zu künftigen Tagungen des Ausschusses Informationen über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der vorläufigen Richtlinien bereitzustellen.

***


.

Vorläufige Richtlinien für die Berechnung des Koeffizienten für die Abnahme der Schiffsgeschwindigkeit bei repräsentativen Seebedingungen fw zur versuchsweisen Anwendung Anlage


Einleitung

Der Zweck dieser Richtlinien ist es, eine Anleitung zur Berechnung des im Energieeffizienz-Kennwert in Absatz 2.9 der mit MEPC.212(63) angenommen Richtlinien von 2012 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten enthaltenen Koeffizienten fw zu geben.

fw ist ein dimensionsloser Koeffizient, der die Geschwindigkeitsabnahme bei repräsentativen Seebedingungen hinsichtlich Wellenhöhe, Wellenfrequenz und Windgeschwindigkeit angibt.

fw muss mittels der Durchführung einer schiffsspezifischen Simulation der Schiffsleistung bei repräsentativen Seebedingungen gemäß dem in Teil 1: Richtlinien für die Simulation zur Ermittlung des Koeffizienten für die Abnahme der Schiffsgeschwindigkeit bei repräsentativen Seebedingungen fw angegebenen Verfahren bestimmt werden.

In Fällen, in denen keine Simulation durchgeführt wird, muss fw auf Grundlage der "Standardfw"-Kurven gemäß dem in Teil 2:Richtlinien für die Berechnung des Koeffizienten fw anhand der "Standard fw"-Kurven angegebenen Verfahren bestimmt werden.

Beispiele für die Ermittlung des Koeffizienten fw mittels Simulation bzw. Berechnung sind in den jeweiligen Anhängen zu Teil 1 und Teil 2 dargestellt und die Verfahren zur Herleitung der "Standardfw"-Kurven sind in Anhang 2 von Teil 2 dargestellt.

Teil 1:

Richtlinien für die Simulation zur Ermittlung des Koeffizienten für die Abnahme der Schiffsgeschwindigkeit bei repräsentativen Seebedingungenfw

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.1.1 Der Zweck dieser Richtlinien ist es, eine Anleitung für die Durchführung der Simulation zur Ermittlung des im EEDI enthaltenen Koeffizienten fw für ein einzelnes Schiff zu geben.

1.1.2 Diese Richtlinien gelten für Schiffe, bei denen der Schiffswiderstand sowie die Bremsleistung bei ruhiger See (kein Wind und keine Wellen) durch Tankversuche, d. h. Modellschleppversuche, Modellpropulsionsversuche sowie Modellpropellerfreifahrtversuche bewertet werden. Numerische Berechnungen können mit Zustimmung des EEDI-Prüfers als gleichwertig zu den Modellpropellerfreifahrtversuchen anerkannt oder zur Ergänzung der durchgeführten Tankversuche angewendet werden (z.B. zur Bewertung der Auswirkung von zusätzlichen Rumpfmerkmalen wie Flossen usw. auf die Leistung des Schiffes).

1.1.3 Die Entwurfsparameter und die in der Simulation zur Ermittlung des Koeffizienten fw angenommenen Bedingungen müssen mit denen übereinstimmen, die bei der Berechnung der anderen Komponenten des EEDI angewendet werden.

1.1.4 fw kann auch dadurch bestimmt werden, dass der Prüfer die Leistungsdaten aus Tankversuch und/oder Simulation eines Schiffes desselben Typs bei repräsentativen Seebedingungen anerkennt.

1.2 Berechnungsmethode

1.2.1 Formelzeichen

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