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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Rundschreiben MEPC.1/Circ.759
Richtlinien für einen bordeigenen Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle

Vom 24. Januar 2012
(VkBl. Nr. 3 vom 15.02.2012 S. 94)



Am 25. August 2011 hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation auf seiner 62. Tagung, mit dem Rundschreiben MEPC.1/Circ.759 die "Richtlinien für einen bordeigenen Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle" verabschiedet.

Diese Richtlinien sollen den Eigentümern und Betreibern von Schiffen bei der Erstellung von bordeigenen Plänen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle für Maschinenräume von Schiffen helfen, um die durch den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes und der Verhütung der Meeresverschmutzung ( ISM-Code) vorgegebenen Umweltziele zu unterstützen.

Richtlinien für einen bordeigenen Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle

1 Einführung

1.1 Diese Richtlinien sollen den Eigentümern und Betreibern von Schiffen bei der Erstellung von bordeigenen Plänen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle für Maschinenräume von Schiffen helfen, um die durch den ISM-Code vorgegebenen Umweltziele zu unterstützen.

1.2 Wesentliche Bestandteile des bordeigenen Plans zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle sollen entsprechend den Ausführungen in diesen Richtlinien schiffsspezifische Verfahrensanweisungen des Unternehmens sein.

2 Erste Bewertung

Diese Verfahren sollen auf, einer ersten Bewertung der bereits bestehenden Vorkehrungen des Unternehmens, der bordseitigen Verbrennungsanlage und der Ölfilteranlage nebst den zugehörigen Systemen zur Behandlung von ölhaltigen Abfällen und Bilgenwasser beruhen, einschließlich der Verringerung einer mit der Wartung, der Reinigung und dem Betrieb aller Ausrüstungen und Anlagen in einem Maschinenraum direkt zusammenhängenden Entstehung solcher Abfälle.

3 Bordseitiger Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle

Der bordseitige Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle soll Maßnahmen enthalten, einschließlich der in den Absätzen 4 bis 14 vorgesehenen Maßnahmen, die eine ordnungsgemäße Entsorgung ölhaltiger Abfälle in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Flaggenstaates und des Hafenstaates sicherstellen. Die Maßnahmen könnten direkt in einen bordeigenen Plan zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch ölhaltige Abfälle oder in das System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Safety Management System; SMS) einfließen.

4 Lagerung, Behandlung und Abgabe

Unternehmensspezifische Verfahrensweisen für die Lagerung, Behandlung und Abgabe von ölhaltigen Abfällen und die Bilgenwasser-Behandlung.

5 Ständige Überprüfung

Verfahrensweisen des Unternehmens zur Verbesserung 1 der Behandlung ölhaltiger Abfälle. Dieser Maßnahmenkatalog kann verfahrenstechnische, wartungstechnische, betriebliche und systembezogene Verbesserungen enthalten.

6 Zuständigkeit und Verantwortlichkeit

Festgelegte Ebenen der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit, um eine ordnungsgemäße Entsorgung ölhaltiger Abfälle sicherzustellen, einschließlich:

  1. Kommunikationswege zwischen den an Land und den auf dem Schiff tätigen Personen;
  2. Methoden, um die land- und bordseitige Verantwortlichkeit sicherzustellen; und
  3. Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.

7 Identifizierung der Abfallströme

Verfahren zur Bestimmung und Dokumentation der Abfallströme nach Menge und Art.

8 Verringerung von Abfällen

Verfahren zur Verringerung der Entstehung ölhaltiger Abfälle, der Verunreinigung von Bilgenwasser und zur Trennung von Reinwasser 2, einschließlich:

  1. Wartung, Verfahren und betriebliche Kontrollen, und
  2. Verringerung der Entstehung von Abfällen und Schadstoffen, die in direktem Zusammenhang steht mit der Wartung, der Reinigung und dem Betrieb von Ausrüstungen und Anlagen in einem Maschinenraum.

9 Dokumentation und Aufzeichnungen

Dokumentationskontrollverfahren, einschließlich Öltagebuch.

10 Verringerung des Potenzials für menschliches Fehlverhalten

Vorkehrungen und Verfahren zur Verringerung des Potenzials für menschliches Fehlverhalten und zur Förderung der Genauigkeit der Aufzeichnungen und des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlagen.

11 Meldung von Unfällen

Meldeverfahren für Unfälle und Regelwidrigkeiten.

12 Verhalten bei Notfällen

Verfahren zur Vorbereitung auf und zum Verhalten bei Notfällen an Bord von Schiffen, insbesondere solche, die in Zusammenhang mit dem Einleiten von ölhaltigern Bilgenwasser stehen.

13 Gerätebedienungsanleitungen

Verfahren zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion von Separatoranlagen für Öl-Wasser-Gemische, Verbrennungsanlagen und Systemen zur Behandlung und Aufbereitung von Bilgenwasser, einschließlich Wartung, Störungsbeseitigung und Betrieb von Kontrollvorrichtungen und Spezialausrüstung.

14 Schulung

Verfahren für die Beurteilung der Befähigung des Schiffspersonals, Sensibilisierung und Schulung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung der Verschmutzung durch ölhaltige Abfälle und den Betrieb von Systemen zur Behandlung von Bilgenwasser.

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