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Regelwerk

Entschließung MEPC.380(80) - Ausweisung des nordwestlichen Mittelmeers als besonders empfindliches Meeresgebiet

Vom 05. März 2026
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2026 S. 240)


(angenommen am 7. Juli 2023)

DER AUSSCHUSS FÜR DEN SCHUTZ DER MEERES-UMWELT,

GESTÜTZT AUF Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt, die ihm durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Kontrolle der Verschmutzung der Meeresumwelt durch Schiffe übertragen wurden,

IM BEWUSSTSEIN der ökologischen Kriterien, insbesondere in Bezug auf Einmaligkeit oder Seltenheit, bedrohten Lebensraum, Abhängigkeit, Fragilität sowie der biogeographischen Kriterien und der sozialen, ökonomischen, kulturellen, wissenschaftlichen und aufklärerischen Kriterien des Meeresgebiets des nordwestlichen Mittelmeers sowie der Gefährdung durch Aktivitäten der internationalen Seeschifffahrt und der durch Frankreich, Italien, Monaco und Spanien getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung dieser Gefährdung,

IM HINBLICK AUF dieRevised guidelines for the identification and designation of Particularly Sensitive Sea Areas, die mit Entschließung A.982(24) in der durch Entschließung MEPC.267(68) (Revised PSSa Guidelines) geänderten Fassung angenommen wurden, sowieGuidance document for submission of PSSa proposals to IMO, dessen Wortlaut in MEPC.1/Circ.510 wiedergegeben ist,

SOWIE IM HINBLICK DARAUF, dass imGuidance document for minimizing the risk of ship strikes with cetaceans (MEPC.1/Circ.674) eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung des Risikos einer Kollision zwischen großen Walen und Schiffen dargelegt sind,

NACHDEM VEREINBART WURDE, dass die in den überarbeiteten PSSA-Richtlinien bereitgestellten Kriterien für die Festlegung und Ausweisung eines besonders empfindlichen Meeresgebiets (Particularly Sensitive Sea Area, PSSA) für das nordwestliche Mittelmeer erfüllt sind,

IM HINBLICK DARAUF, dass der Unterausschuss für Navigation, Kommunikation und Suche und Rettung (Navigation, Communications and Search and Rescue, NCSR) auf seiner zehnten Tagung einen Entwurf für empfohlene zugehörige Schutzmaßnahmen (associated protective measures, APM) innerhalb eines besonders empfindlichen Meeresgebiets im nordwestlichen Mittelmeer gegen Kollisionen von Schiffen mit Walen vereinbart hat und darauf, dass der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 107. Tagung vereinbart hat, dass diese zugehörigen Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des allgemeinen Charakters der zugehörigen Schutzmaßnahmen mit dem Ziel des Teilens von Informationen, hauptsächlich als Beitrag zum Schutz der Meeresumwelt, durch den NCSR-Unterausschuss direkt an MEPC 80 verwiesen werden,

1 WEIST das in Anlage 1 definierte nordwestliche Mittelmeer als besonders empfindliches Meeresgebiet AUS;

2 FORDERT die Mitgliedsregierungen AUF, die ökologischen, sozioökonomischen und wissenschaftlichen Kriterien des nordwestlichen Mittelmeergebiets, die in Anlage 2 zu dieser Entschließung dargelegt sind, sowie seine Gefährdung durch Aktivitäten der internationalen Seeschifffahrt, wie in Anlage 3 zu dieser Entschließung beschrieben, anzuerkennen.

3 FORDERT die Mitgliedsregierungen AUSSERDEM AUF, die zur Bewältigung der Empfindlichkeit des Gebiets festgelegten zugehörigen Schutzmaßnahmen, deren Einzelheiten in Anlage 4 zu dieser Entschließung enthalten sind, zur Kenntnis zu nehmen und die Schiffe, die ihre Flagge führen, aufzufordern, nach diesen Maßnahmen zu handeln.

.

Beschreibung des besonders empfindlichen Meeresgebiets "Nordwestliches Mittelmeer" (NW MED PSSA) * Anlage 1

Beschreibung des besonders empfindlichen Meeresgebiets

Um das Risiko der Kollision von Schiffen mit Walen und die durch Schiffe erzeugte Verschmutzung zu minimieren sowie die einmaligen und bedrohten Arten des Gebiets zu schützen und, soweit praktikabel, ihren bedrohten Lebensraum und ihre Vielfalt zu erhalten, sollen Seeleute mit äußerster Sorgfalt vorgehen, wenn sie in dem Gebiet fahren, das durch die nachstehend angegebenen Koordinaten des besonders empfindlichen Meeresgebiets begrenzt ist, und sich an die zugehörigen Schutzmaßnahmen, die in Anlage 4 dargelegt sind, halten.

Das besonders empfindliche Meeresgebiet "Nordwestliches Mittelmeer" (NW Med PSSA) befindet sich zwischen den Küstenlinien von Frankreich, Italien, Monaco und Spanien und einer Begrenzungslinie, die sich entlang der folgenden Koordinaten erstreckt:

A 38' 39' 59,379" N 000' 6' 0,000" O
B 38' 39' 59,379" N 000' 47' 59,476" O
C 38' 50' 03,331" N 001' 00' 00,398" O
D 39' 19' 01,812" N 001' 00' 25,212" O
E 39' 28' 42,075" N 001' 40' 02,495" O
F 39' 51' 21,986" N 002' 16' 09,853" O
G 40' 34' 13,067" N 004' 04' 31,926' O
H 40' 58' 0,000" N 008' 12' 0,000" O
I 41' 09' 10,800" N 009' 31' 10,800" O
J 42' 21' 14,400" N 011' 31' 0,000" O

Zu beachten ist, dass von H (Kap Falcone) nach I (Kap Ferro) die südliche Begrenzung der Küstenlinie Sardiniens folgt. Die Koordinaten entstammen dem WGS84-Referenzsystem.

Abbildung 1: Karte, auf der das NW Med PSSa dargestellt wird
(Quelle: SHOM)

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