Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

Entschließung MEPC.304(72)
Anfangsstrategie der IMO zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen

Vom 20. November 2019
(VkBl. Nr. 23 vom 14.12.2019 S. 828)



Siehe Fn. *
(angenommen am 13. April 2018)

der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt

gestützt auf Artikel 38 Buchstabe e des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (die Organisation) betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (dem Ausschuss) durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,

in Anerkennung der Tatsache, dass die Organisation seit 1997 kontinuierlich an Maßnahmen arbeitet, die den Treibhausgas (THG)-Emissionen von Schiffen entgegenwirken, insbesondere indem sie im Rahmen der Anlage VI von MARPOL weltweit verbindliche technische und betriebliche Energieeffizienz-Maßnahmen für Schiffe angenommen hat,

des weiteren in Anerkennung des auf der dreißigsten Tagung der Vollversammlung im Dezember 2017 gefassten Beschlusses, für die Organisation eine strategische Zielsetzung mit dem Titel "Respond to climate change" (Dem Klimawandel begegnen) anzunehmen,

gestützt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen,

  1. beschliesst die in der Anlage zu dieser Entschließung widergegebene Anfangsstrategie der IMO zur Verringerung der THG-Emissionen von Schiffen (im Folgenden bezeichnet als "die Anfangsstrategie");
  2. fordert den Generalsekretär der Organisation AUF, angemessene Schritte im Integrierten Programm für technische Zusammenarbeit (Integrated Technical Cooperation Programme, ITCP) zu unternehmen, um sachdienliche Folgeschritte der Anfangsstrategie zu unterstützen, die möglicherweise noch vom Ausschuss beschlossen und von Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LDCs) und kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (small Island Developing States, SIDS), unternommen werden;
  3. stimmt darin überein, die Anfangsstrategie im Hinblick auf die Annahme einer überarbeiteten Strategie der IMO zur Verringerung der THG-Emissionen von Schiffen im Jahr 2023 zu überprüfen.

Anfangsstrategie der IMO zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen

1 Einleitung

1.1 Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ist die für die sichere und effiziente Schifffahrt und die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe verantwortliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

1.2 Die Strategie stellt die Fortsetzung der Arbeit der IMO als der dafür zuständigen internationalen Institution dar, den Treibhausgas(THG)-Emissionen aus der internationalen Schifffahrt entgegenzuwirken. Diese Arbeit umfasst die am 5. Dezember 2003 angenommene Entschließung der Vollversammlung A.963(23) über IMO policies and practices related to the reduction of greenhouse gas emissions from ships, in der der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) aufgefordert wird, die Mechanismen aufzuzeigen und zu entwickeln, die erforderlich sind, um eine Begrenzung oder Verringerung der THG-Emissionen aus der internationalen Schifffahrt zu erreichen.

1.3 Als Reaktion auf ein entsprechendes Ersuchen der Vollversammlung wurden Arbeiten durchgeführt, um den THG-Emissionen von Schiffen entgegenzuwirken; unter anderem hat:

  1. MEPC 62 (Juli 2011) die Entschließung MEPC. 203(62) über die Aufnahme von Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen in Anlage VI von MARPOL angenommen, in der verbindliche technische (EEDI) und betriebliche (SEEMP) Maßnahmen für die Energieeffizienz von Schiffen eingeführt werden. Bis heute wurden mehr als 2.700 neue Schiffe nach der Energieeffizienz-Entwurfsanforderung zertifiziert;
  2. MEPC 65 (Mai 2013) die Entschließung MEPC.229(65) Promotion of technical cooperation and transfer of technology relating to the improvement of energy efficiency of ships, in der u. a. die IMO ersucht wird, Mitgliedstaaten durch ihre verschiedenen Programme (ITCP 1 GloMEEP-Projekt 2, MTCC-Netz 3 usw.) technische Unterstützung zu leisten, um eine Zusammenarbeit beim Transfer energieeffizienter Technologien, insbesondere in Entwicklungsländer, zu ermöglichen; und
  3. MEPC 70 (Oktober 2016) mit der Entschließung MEPC.278(70) Änderungen an der Anlage VI von MARPOL zur Einführung des Systems zur Erfassung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen angenommen, die verbindliche Anforderungen an Schiffe enthalten, ihren Verbrauch ölhaltiger Brennstoffe zu erfassen und zu melden. Schiffe mit einer Bruttoraumraumzahl von 5.000 und mehr (die etwa 85 % der gesamten CO2-Emissionen aus der internationalen Schifffahrt verursachen) sind verpflichtet, Verbrauchsdaten für jede von ihnen verbrauchte Sorte ölhaltigen Brennstoffs sowie andere, zusätzliche, spezifizierte Daten einschließlich der Kennwerte für die "Transportleistung" zu erfassen.

1.4 Diese Anfangsstrategie ist der erste Meilenstein gemäß dem bei MEPC 70 genehmigten Zeitplan für die Entwicklung einer umfassenden Strategie der IMO zur Verringerung der THG-Emissionen von Schiffen (der Zeitplan). Der Zeitplan sieht vor, dass im Jahr 2023 eine überarbeitete Strategie zu verabschieden ist.

Kontext

1.5 Die Anfangsstrategie steht in einem größeren Gesamtzusammenhang, der auch folgende Elemente umfasst:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.02.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion