Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.245(66
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1 Begriffsbestimmungen

2 Energieeffizienz-Kennwert (EEDI)

Tabelle 1: Leistungs-Korrekturfaktor fj für Schiffe mit Eisklasse

Tabelle 2: Kapazitäts-Korrekturfaktor fi für Schiffe mit Eisklasse

Anhang 1 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage

Anhang 2 Richtlinien für die Erstellung von EEDI-Stromverbrauchstabellen (EPT-EEDI)

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen zur Leistungsaufnahme der Verbraucher in Hilfsanlagen

3 Bestimmung der in die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmenden Angaben

4 In die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmende Angaben

5 Das Dokument "EEDI-Stromverbrauchstabelle"

Anhang 3 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage für ein für Kreuzfahrten eingesetztes Fahrgastschiff
mit nichtkonventionellem Antriebssystem

Anhang 4 EEDI-Berechnungsbeispiele für die Anwendung bei Zweistoffmotoren

Fall 1: Standard Kamsarmax-Schiff, ein Hauptmotor (MDO), Standard Hilfsmotoren (MDO), kein Wellengenerator:

Fall 2: LNG wird als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit größeren LNG-Tanks ausgestattet sind

Fall 3: LNG wird nicht als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit kleineren LNG-Tanks ausgestattet sind

Fall 4: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) und ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nur für den Zweistoff-Hauptmotor als der "Hauptbrennstoff" angesehen werden könnte.

Fall 5: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) sowie ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nicht als der "Hauptbrennstoff" für den Zweistoff-Hauptmotor angesehen werden könnte.