Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.125(53)
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Entschließung

Anlage
Richtlinien für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (G8)

1 Einleitung

Allgemeines
Ziel und Zweck
Geltungsbereich
Zusammenfassung der Anforderungen

2. Hintergrund

3. Begriffsbestimmungen

4 Technische Spezifikationen

Ballastwasser-Behandlungssystem
Anlage zur Ballastwasser-Aufbereitung
Steuer- und Überwachungseinrichtungen

5 Standardanforderungen an Dokumente für das Plangenehmigungsverfahren

6 Zulassungs- und Zeugniserteilungsverfahren

7 Einbauanforderungen

Vorrichtungen zur Probenahme

8 Einbaubesichtigung und Inbetriebnahmeverfahren

Anlage
(Prüf- und Leistungs-Spezifikationen für ein BWMS)

Teil 1 - Spezifikationen für die Vorprüfungsbeurteilung der Systemdokumentation

Allgemeines
Bewertung der Betriebsbereitschaft
Beurteilung der vorgeschlagenen Erprobung
Dokumentation

Teil 2- Prüfmethoden und Kriterien für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen

2.1 Qualitätssicherung und Verfahren zur Qualitätskontrolle

2.2 Prüfungen an Bord von Schiffen

Erfolgskriterien für die Erprobung an Bord eines Schiffes

2.3 Erprobung an Land

Ziele, Beschränkungen und Beurteilungskriterien der Erprobung an Land
Landseitiger Aufbau
Skalierung der Anlage zur Ballastwasser-Aufbereitung
Landseitiger Prüfentwurf - Ein und Auslasskriterien
Landseitige Überwachung und Probenahme

2.4 Meldung der Prüfergebnisse

Teil 3 - Spezifikation für die Umweltprüfung für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen

Prüfspezifikation
Einzelheiten zur Prüfbeschreibung
Vibrationsprüfungen
Temperaturprüfungen
Feuchtigkeitsprüfungen
Prüfungen für den Schutz gegen schwere See
Schwankung bei der Stromversorgung
Neigungsprüfung
Zuverlässigkeit der elektrischen und elektronischen Ausrüstung

Teil 4 - Methoden für die Probenanalyse zur Bestimmung der Biologischen Ballastwasser-Bestandteile

Probenahme und Analyse der Proben
Analyse von Proben

Anhang

Abbildung 1 Schematische Anordnung möglicher Prüfungen an Land