Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.125(53)
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Anlage
Richtlinien für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (G8)
1 Einleitung
Allgemeines
Ziel und Zweck
Geltungsbereich
Zusammenfassung der Anforderungen
2. Hintergrund
3. Begriffsbestimmungen
4 Technische Spezifikationen
Ballastwasser-Behandlungssystem
Anlage zur Ballastwasser-Aufbereitung
Steuer- und Überwachungseinrichtungen
5 Standardanforderungen an Dokumente für das Plangenehmigungsverfahren
6 Zulassungs- und Zeugniserteilungsverfahren
7 Einbauanforderungen
Vorrichtungen zur Probenahme
8 Einbaubesichtigung und Inbetriebnahmeverfahren
Anlage
(Prüf- und Leistungs-Spezifikationen für ein BWMS)
Teil 1 - Spezifikationen für die Vorprüfungsbeurteilung der Systemdokumentation
Allgemeines
Bewertung der Betriebsbereitschaft
Beurteilung der vorgeschlagenen Erprobung
Dokumentation
Teil 2- Prüfmethoden und Kriterien für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen
2.1 Qualitätssicherung und Verfahren zur Qualitätskontrolle
2.2 Prüfungen an Bord von Schiffen
Erfolgskriterien für die Erprobung an Bord eines Schiffes
2.3 Erprobung an Land
Ziele, Beschränkungen und Beurteilungskriterien der Erprobung an Land
Landseitiger Aufbau
Skalierung der Anlage zur Ballastwasser-Aufbereitung
Landseitiger Prüfentwurf - Ein und Auslasskriterien
Landseitige Überwachung und Probenahme
2.4 Meldung der Prüfergebnisse
Teil 3 - Spezifikation für die Umweltprüfung für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen
Prüfspezifikation
Einzelheiten zur Prüfbeschreibung
Vibrationsprüfungen
Temperaturprüfungen
Feuchtigkeitsprüfungen
Prüfungen für den Schutz gegen schwere See
Schwankung bei der Stromversorgung
Neigungsprüfung
Zuverlässigkeit der elektrischen und elektronischen Ausrüstung
Teil 4 - Methoden für die Probenanalyse zur Bestimmung der Biologischen Ballastwasser-Bestandteile
Probenahme und Analyse der Proben
Analyse von Proben
Abbildung 1 Schematische Anordnung möglicher Prüfungen an Land