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Regelwerk

Liste der Sondergebiete nach MARPOL und der Besonders empfindlichen Meeresgebiete

Vom 13. September 2012
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2012 S. 751)



Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation hat am 26. Januar 2012 das Rundschreiben MEPC.1/Circ.778 herausgegeben. Es enthält eine Auflistung der Sondergebiete nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ( MARPOL-Übereinkommen) sowie der Besonders empfindlichen Meeresgebiete. Das Rundschreiben wird nachstehend veröffentlicht.

1 Dieses Rundschreiben wurde zur besseren Übersicht für alle Beteiligten erstellt.

Sondergebiete nach MARPOL

2 Im MARPOL-Übereinkommen sind bestimmte Meeresgebiete als "Sondergebiete" definiert, in denen aus technischen Gründen im Zusammenhang mit ihrem ozeanografischen und ökologischen Zustand und ihrem Seeverkehr die Annahme besonderer obligatorischer Methoden zur Verhütung der Meeresverschmutzung erforderlich ist. Nach dem Übereinkommen gilt für diese Sondergebiete ein höherer Grad des Schutzes als für andere Meeresgebiete. Sie werden vom IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) durch Änderungen der einschlägigen Anlagen von MARPOL festgelegt. Solche Gebiete sind in den Anlagen I, II, IV und V von MARPOL aufgeführt. In Anlage IV von MARPOL werden solche Gebiete als Emissions-Überwachungsgebiete bezeichnet.

3 Anlage 1 dieses Rundschreibens enthält eine Liste der Sondergebiete und Emissions-Überwachungsgebiete nach MARPOL. Sie enthält ebenfalls Angaben zum Tag der Annahme von Änderungen der Anlagen von MARPOL beziehungsweise zum Tag des Inkrafttretens solcher Änderungen sowie zu dem Tag, an dem die strengeren Maßnahmen für die Sondergebiete wirksam geworden sind.

Besonders empfindliche Meeresgebiete

4 Als Reaktion auf die Entschließung Nr. 9 der Internationalen Konferenz von 1978 über Tankschiffsicherheit und Verschmutzungsverhütung betreffend den Schutz solcher Gebiete begann sich der MEPC eingehender mit dem Thema der Besonders empfindlichen Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSAs) zu befassen.

5 In Anerkennung der Wichtigkeit dieses Themas definierte der MEPC demnach ein PSSa als ein Meeresgebiet, das aufgrund seiner ökologischen, sozioökonomischen oder wissenschaftlichen Bedeutung und seiner Gefährdung durch die internationale Seeschifffahrt besonderen Schutz durch Maßnahmen der IMO erfordert.

6 Die IMO ist über den MEPC das einzige internationale Gremium, das für die Bewertung von Vorschlägen für die Identifizierung und Festlegung von PSSa sowie für die Annahme damit verbundener Schutzmaßnahmen (associated protective measures, APMs), die auf die internationale Seeschifffahrt Anwendung finden, zuständig ist.

7 Seit 1990 hat der MEPC in Übereinstimmung mit den von der IMO-Vollversammlung verabschiedeten PSSALeitlinien insgesamt 14 PSSa bewertet und ausgewiesen. Die wichtigsten Angaben zu jedem PSSa sind in Anlage 2 dieses Rundschreibens aufgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anlage auch Angaben zu dem (den) vorschlagenden Staat(en), den zusätzlichen Schutzmaßnahmen (APM) und dem Datum der Entschließungen des MEPC enthält, mit denen die PSSa ausgewiesen worden sind.

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Liste der Sondergebiete nach MARPOL Anlage 1
Sondergebiete Änderung zur Anlage von MARPOL Inkrafttreten der Änderungen Strengere Maßnahmen wirksam ab
MARPOL Anlage I: Öl
Mittelmeer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Ostsee 2. Nov.1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Schwarzes Meer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Rotes Meer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 *
Gebiet der Golfe 2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC. 168(56))
2. Okt. 1983 1. Aug. 2008
Golf von Aden 1. Dez. 1987
(Entschließung MEPC.29(25))
1. Apr. 1989
Antarktisgebiet 16. Nov. 1990
(Entschließung MEPC.42(30))
17. März 1992 17. März 1992
Nordwesteuropäische Gewässer 25. Sept. 1997
(Entschließung MEPC.75(40))
1. Feb. 1999
(Entschließung MEPC.77(41))
1.Aug.1999
Gebiet von Oman des Arabischen Meeres 15. Okt. 2004
(Entschließung MEPC.117(52))
1. Jan. 2007
Gewässer vor der Südküste Südafrikas 13. Okt. 2006
(Entschließung MEPC. 154(55))
1. März 2008

(Entschließung MEPC.167(56))

1. August 2008
MARPOL Anlage II: Schädliche flüssige Stoffe
Antarktisgebiet Entschließung MEPC.57(33)) 1. Juli 1994 1. Juli 1994
MARPOL Anlage IV: Abwasser
Ostsee 15. Juli 2011
(Entschließung MEPC.200(62))
1. Juli 2012 1. Juli 2013
MARPOL Anlage V: Schiffsmüll
Mittelmeer 2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.172(57))
31. Dez. 1988 1. Mai 2009
Ostsee 2. Nov. 1973 31. Dez. 1988

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