Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See

Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle
Inhalt =>

Abschnitt 1
Verpflichtungen

Abschnitt 2
Einschlägige Übereinkünfte

Abschnitt 3
Meldung, Schiffsrisikoprofil, Auswahl, Überprüfung und Festhalten

Abschnitt 4
Zugangsverweigerung

Abschnitt 5
Berichterstattung

Abschnitt 6
Verstöße gegen Betriebsvorschriften

Abschnitt 7
Organisation

Abschnitt 8
Änderungen

Abschnitt 9
Verwaltungstechnische Bestimmungen

Anlage 1 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien und Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft

1 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien

2 Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft

3 Punkte von allgemeiner Bedeutung

Anlage 2 Seearbeitsübereinkommen von 2006 (MLC 2006) oder Übereinkommen von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen (IAO 147) und Protokoll von 1996 zu dem Übereinkommen Nr. 147 der IAO, sofern anwendbar

Anlage 3 Informationssystem im Zusammenhang mit den Überprüfungen

Anlage 4 Veröffentlichung von Informationen über Festhaltemaßnahmen und Überprüfungen
(nach Absatz 5.2 der Vereinbarung)

Anlage 5 Inhaltliche Voraussetzungen für den Beitritt zur Vereinbarung

Anlage 6 Mindestvoraussetzungen für die Zuerkennung der Befähigung eines Hafenstaat-Besichtigers

Anlage 7 Schiffsrisikoprofil

Tabelle 1: Schiffsrisikoprofil

Tabelle 2: Matrix für die Unternehmensleistung

Anlage 8 Überprüfungs- und Auswahlverfahren

Tabelle 3: Auswahlverfahren

Anlage 9 Art der Überprüfung und triftige Gründe

Tabelle 4

Anlage 10 Prüfung von Zeugnissen und Unterlagen

Anlage 11 Überprüfungspflichten der Behörden Überprüfungspflichten der Mitgliedstaaten

Anlage 12